Das Persönliche Budget
Das Persönliche Budget
von Uwe Frevert
1. Einleitung:
Die VertreterInnen der internationalen Independent-Living-Bewegung fordern seit langem persönliche Budgets, um mehr Freiheit und Selbstbestimmung zum Ausgleich ihrer Behinderungen erhalten zu können.
Mit dem im Dezember 2003 im Vermittlungsausschuss beschlossenen Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) hat die Bundesrepublik Deutschland detaillierte Vorschriften zur Einführung von so genanten “leistungsträgerübergreifenden persönlichen Budgets“ mit dem Recht auf Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen erlassen. Um es gleich vorweg deutlich zu betonen: Dieses persönliche Budget stellt keinen neuen Anspruch nach Rehabilitations- und Teilhabeleistungen dar, sondern ist nur eine alternative Form der Leistungserbringung.
Der Gesetzgeber wollte mit der neuen Form der Leistungsausführung, das seit Jahrzehnten starr gegliederte System der der deutschen Behindertenhilfe auflockern. Bisher war es üblich, dass ein zuständiger Kostenträger die Leistungen der Behindertenhilfe nur übernimmt, indem er die erforderlichen Geldbeträge direkt an den Anbieter der Leistungserbringung und nicht an den behinderten Menschen selbst auszahlt. Geldempfänger waren beispielsweise Tagesstätten, Wohnheime, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) aber auch ambulante Dienste. Beispielsweise sind in Deutschland im Bereich der persönlichen Assistenz die Geldgeber Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Krankenkasse und das Integrationsamt.
Mit den ganzheitlichen persönlichen Budgets sollen die Wahlmöglichkeiten gefördert, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt sowie die gleichberechtigte Teilhabe verbessert werden. Diese Veränderung in der Behindertenhilfe kommt einer „Revolution“ gleich, denn nun können behinderte Menschen Geldleistungen von verschiedenen Kostenträgern „aus einer Hand“ erhalten, um selbst in die Lage versetzt zu werden, die spezifischen behinderungsbedingten Bedarfe und erforderlichen Hilfen „auf dem Markt der Anbieter“, nicht nur über zugelassene Dienste, zu erhalten. Hinter dem persönlichen Budget steht die Idee, dass behinderte Menschen als so genannte BudgetnehmerInnen den „Markt“ an Dienstleistungen im ambulanten Bereich verstärkt beeinflussen können, indem sie selbst entscheiden, welche Angebote sie für sich selbst „gut“ finden und wofür sie das zweckgebundene Geld, das ausschließlich zu ihrer persönlichen Förderung und Unterstützung eingesetzt werden darf, ausgeben. Ziel ist dabei die Zurückdrängung des starren stationären Bereichs zugunsten einer Stärkung von ambulanten Versorgungsstrukturen.
Auch dieser Gedanke ist „revolutionär“, denn in weiten Bereichen der Behindertenhilfe in Deutschland besteht kein „sozialer Markt“. So sind z.B. die Angebote der Werkstätten für behinderte Menschen „monopolisiert“, denn die Werkstattverordnung (WVO) schreibt hierzulande vor, dass in jeder Region möglichst nur eine Werkstatt mit mindestens 120 Plätzen einzurichten ist.
Obwohl zunächst persönliche Budgets erprobt werden sollen, setzte die Regierung große Hoffnungen darauf, dass viele behinderte Menschen in Zukunft verstärkt Gebrauch von persönlichen Budgets machen. Bis Ende 2007 steht die Gewährung dieser Leistung allerdings im Ermessen der zuständigen Kostenträger und zunächst haben diese die Möglichkeit erhalten, persönliche Budgets in Modellversuchen zu erproben.
Um einer Zielsetzung der weitergehenden Selbstbestimmung behinderter Menschen näher zu kommen, müssen aber selbst in Deutschland ambulante Dienstleistungen deutlich stärker als bisher entwickelt werden. Im folgenden will ich neue Dienstleistungen beschrieben, die von behinderten Menschen benötigt werden, damit diese im Sinne des neunten Sozialgesetzbuches (§ 17 SGB IX) mit einem trägerübergreifenden persönlichen Budget ihre behinderungsbedingten Bedarfe ausgleichen können. Diese neuen Angebote werden im Rahmen der europäischen gemeinschaftsinitiative EQUAL II, in der Entwicklungspartnerschaft OPEN PATH “Neue Wege zur Integration behinderter Menschen”, über das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördert und im Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) in Kassel, also beim Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V., erprobt.
Während in unseren ZsL´s zunächst überwiegend für sinnes- und körperbehinderte Personen Angebote entwickelt wurden, bietet der fab e.V. in Kassel nun im Rahmen des persönlichen Budgets verstärkt ambulante Unterstützung auch für KundInnen mit Lernschwierigkeiten an, also Menschen, die herkömmlich als “Geistigbehinderte“ bezeichnet werden. Diese neuen KundInnen haben bisher fast nur stationäre Leistungen in Einrichtungen erhalten! Mit der neuen Budgetverordnung (BudgetV) seit Juli 2004 und mit neuen Dienstleistungen im ambulanten Bereich werden wichtige Grundlagen geschaffen, um auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen..
2. Die Beratungsarbeit:
Die erste und wichtigste Anlaufstelle für neue Wege in der Behindertenhilfe ist die Beratung. So können im ZsL Kassel Anfragen an uns gerichtet werden, wie zum Beispiel
- ich möchte eine sinnvolle Beschäftigung außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM); oder
- ich möchte Angebote zum unterstützten Wohnen (Betreutes Wohnen) mit dem persönlichen Budget bei einer Organisation meiner eigenen Wahl nutzen;
oder allg.
- ich möchte außerhalb einer Einrichtung (”Heim”) leben; oder einfach
- ich möchte die eigenständige Organisation meiner persönlichen Assistenz (z.B. Pflege), unabhängig von einem Pflegedienst, übernehmen;
u.s.w..
Die ISL e.V. hat langjährige Erfahrungen mit solch selbst organisierten Hilfen und zwar mit der persönlichen Assistenz (dem so genannten “Arbeitgebermodell“) und daher wissen wir, dass es natürlich auch behinderte Menschen geben wird, welche neue Dienstleistungen unserer Zentren für selbstbestimmtes Leben (ZsL) nicht beanspruchen wollen bzw. sich völlig ohne unserer Dienste organisieren können.
3. Die Budgetunterstützung:
Aber was wird in der Praxis benötigt? Ein neues Angebot bezeichnen wir als “Budgetunterstützung”. Eine gesetzliche Grundlage hierfür ist in Deutschland das “Betreute Wohnen“ und es entspricht in vielen Bereichen unserer Budgetunterstützung. Ähnlich wie bei der persönlichen Assistenz handelt es sich um ein individuelles, allein auf die behinderte Person bezogenes Angebot. Auch bei der Budgetunterstützung können unsere KundInnen selbst bestimmen wer, was und wann für sie leistet. Während sich die persönliche Assistenz eher auf praktische Hilfen beschränkt, wie zum Beispiel Grundpflege, Haushalt oder Vorlesen für Sehbehinderte, wird bei der Budgetunterstützung gegebenenfalls darüber hinaus “Wissen” in Form einer Informationsquelle und “Begleitung” zur Verfügung gestellt.
Die Budgetunterstützung wird beispielsweise mit folgenden Aufgaben beauftragt:
- allg. das Vermitteln, Beraten und Begleiten;
- erfragen welche Hilfen organisiert werden müssen;
- Ideen und Ratschläge geben;
- Sicherheit für die behinderte Person im Hintergrund bieten;
- komplexe Abläufe strukturieren;
- Aktivitäten im Leben der behinderten Person unterstützen, d.h. u.A. vor- und nachbereiten der Aktivität und neutral die Aktivität reflektieren;
- an Termine erinnern;
- beim Schriftverkehr mit Behörden unterstützen, zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen;
- die Unterstützung bei der Geldeinteilung (Budget);
und vieles mehr.
Wie Sie vielleicht hier erkennen beinhaltet die Budgetunterstützung, im Vergleich zur rein praktischen Assistenz, also zusätzliche Elemente von pädagogischen Hilfen. Es handelt sich somit um ein erweitertes Angebot der bisher praktizierten Assistenz eines ambulanten Hilfsdienstes. Dabei können durchaus die Bereiche persönliche Assistenz und Budgetunterstützung ineinander verwoben werden. Der Übergang von der bisher praktizierten Assistenz zur Budgetunterstützung kann fließend sein und sollte zur präzisen Leistungserfüllung vertraglich festgelegt werden.
Der persönliche Bedarf wird den entsprechenden Umfang und die Art des Einsatzes von “Laien”, ErzieherInnen und PädagogInnen oder SozialarbeiterInnen bestimmen. Auf der Basis der Selbstbestimmung wird diese Budgetunterstützung einen begleitenden Rahmen schaffen, um komplexe Bedingungen im Leben bewältigen zu können. So werden zum Beispiel mögliche Veränderungen im Umfeld der BudgetnehmerIn durch Begleitung und Erarbeitung von Strategien bewältigt werden können.
Ein ambulanter Hilfsdienst kann Personen für Assistenz und Unterstützung vorselektieren und vermitteln. Im ZsL in Kassel wird dieses personenbezogene Personal vorgeschlagen und beim individuellen Einsatz geholfen. Zusätzlich werden geeignete Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Es geht dabei, um die Deckung der Mehrbedarfe, die im Zusammenhang mit der individuellen Behinderung und den persönlichen Lebensbedürfnissen stehen.
4. Die Budgetverwaltung:
Nicht unerheblich ist eine finanztechnische Abwicklung und so ist die “Budgetverwaltung” ein weiters neues Angebot in Kassel. Dabei ist diese mit der klassischen Lohnbuchhaltung für behinderte ArbeitgeberInnen von persönlichen AssistentInnen zu vergleichen. Im Zusammenhang mit dem persönlichen Budget können die Rechnungen von ambulanten Diensten und ganz anderer Anbieter wie zum Beispiel ein Pizzadienst, statt “Essen auf Rädern”, in eine solche Budgetverwaltung einbezogen werden. In Kassel wird es möglich, sein gesamtes persönliches Budget finanztechnisch verwalten zu lassen. Diese Dienstleistung werden von den behinderten KundenInnen regelmäßig in Anspruch genommen und ihnen kann durch die Budgetverwaltung der “Rücken frei gehalten” werden.
5. Probleme:
Ich will hier aber auch von den Gefahren aus der Praxis berichten, die wir mit dem so genannten “Arbeitgebermodell“ erleben mussten, damit Sie zu erwartende Probleme präziser fassen zu können. Die behinderten ArbeitgeberInnen leben mit ihren persönlichen Assistentinnen ein sehr eigenständiges, ich möchte sagen, ein Leben in Unabhängigkeit von Diensten und Beratungsstellen. Sie finanzieren die Assistenz mit einem festen Budget als Deckelung. Nach Jahren der Eigenständigkeit bemerken diese behinderten Menschen, dass sie mit dem gedeckelten Geldbetrag nicht mehr bedarfsgerecht ihre Assistenz finanzieren können, weil z.B. die beschäftigten Assistenten ihr Studium abgeschlossen haben und die Lohnnebenkosten gestiegen sind, da die Assistenten nun voll sozialversicherungspflichtig geworden sind. Entsprechende Anträge werden beim Kostenträger gestellt, jedoch vergehen ein bis zwei Monate bis konkret eine geeignete Kostenzusicherung oder ein ablehnender Bescheid vorliegt.
Mahngebühren für die Sozialversicherung fallen schnell an und das Finanzamt muss feststellen, dass der Kreditrahmen des Lohnkontos bereits ausgeschöpft wurde. Somit werden auch noch Überziehungszinsen von der Bank fällig. Wiederholt erlebte ich auch ein Insolvenzverfahren. Die Überprüfung des Betriebes im Privathaushalt hat dann ergeben, dass von der behinderten ArbeitgeberIn nichts zu holen ist. Ein Offenbarungseid wurde geleistet.
Das Problem dabei ist, dass der Kostenträger kein Interesse an einer lohnkostendeckenden Finanzierung des Betriebes im Privathaushalt der behinderten Person hat. Dem Kostenträger kann jeder Fehler der behinderten Person sehr recht sein. Immerhin kann er in Folge einige Tausend Euro sparen! Da die betroffenen behinderten Personen mit der Einhaltung von Fristen und einem überzogenen Lohnkonto leicht überfordert werden, müssen geeignete und kostenlose Beratungsangebote kontinuierlich zur Verfügung stehen!
6. Schlussbemerkung:
Trotz dieser Probleme haben wir diese persönlichen Budgets gewollt und nun müssen wir in der Praxis handeln. Wir haben die persönliche Assistenz in der Behindertenhilfe etabliert und wir haben seit mehr als 20 Jahren damit überwiegend gute Erfahrung gemacht. Wir sollten uns alle über die Vielfalt und Möglichkeiten bei der Umsetzung von persönlichen Budgets austauschen. Es liegt an uns mit einem persönlichen Budget einen sinnvollen Wandel in der traditionellen Behindertenhilfe einzuleiten. Hierfür sind wir alle aufeinander angewiesen. Wir zeigen, dass es viele Möglichkeiten zum selbstbestimmten Leben geben kann, unabhängig davon, welche Art von Behinderung vorliegt.
gez. Uwe Frevert
Weitere Informationen:
neue Dienstleistungen mit dem persönlichen Budget:
die Vorläufige Handlungsempfehlung vom 01. November 2004 der BAR:
das personenbezogene Pflegebudget (nur SGB XI):
persönliches Budget in einer Wohneinrichtung in Bielefeld:
zum Thema Assistenz (ZsL-Kassel):
Veröffentlicht am 21. November 2005 in folgenden Kategorien: Forum Persönliches Budget






