Schneller Impfen: Behinderte Menschen leben nicht nur in Heimen
Berlin, 19. Januar 2021. Mit ihrer alljährlichen Klausurtagung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) ihre behindertenpolitischen Aktivitäten im zweiten Jahr der Pandemie sondiert.
Klar ist, dass die aktuelle Impfverordnung und die damit einhergehende Benachteiligung behinderter Menschen, die Agenda bestimmte. Behinderte Menschen leben nicht nur in Heimen, sondern wohnen auch selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden und organisieren mit Unterstützung der Persönlichen Assistenz ihr Leben selbst. Deshalb ist es wichtig, dass diese Gruppe von Menschen eher, wie behinderte Menschen in besonderen Wohnformen, ein Impfangebot erhält, wie es die Ständige Impfkommission (STIKO) auch vorsieht. Selbst wenn jemand schon Anspruch auf eine Impfung haben würde, so ist der Zugang zur Impfung sowohl bei der Terminvergabe als auch in den Impfzentren bisher nicht barrierefrei gestaltet, wie es Ability Watch e.V. und der Deutsche Behindertenrat (DBR) in ihren Stellungnahme kritisieren.
Viele behinderte Menschen haben seit März 2020 aus Angst vor einer Infektion das Haus nicht mehr verlassen. Eine bessere Priorisierung beim Impfen dieser schützenswerten Gruppe von Menschen hat nichts mit Bevorzugung oder dergleichen zu tun, sondern mit Chancengleichheit und Gleichberechtigung, diese Pandemie ebenfalls und gerade im Zuge der Triage-Problematik zu überleben. Behinderte Menschen werden ohnehin schon von diesem hiesigen Gesundheitssystem strukturell benachteiligt – als Beispiel wäre die nicht freie Arztwahl für Menschen mit Behinderung aufgrund der wenigen vorhandenen barrierefreien Praxen zu nennen. Zudem sind viele behinderte Menschen einem höheren Risiko ausgesetzt sich anzustecken, da sie sich behinderungsbedingt schlechter orientieren und Abstand halten können.
Des Weiteren beschäftigten sich die Beiratsmitglieder, die Mitarbeitenden und der Vorstand der ISL mit der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) – für ein gutes Barrierefreiheitsgesetz. Der EAA muss bis zum Sommer 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden. Hier muss ganz genau hingeschaut werden, inwiefern die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände eine gute Partizipation im Verfahren sicherstellen können, ohne am Ende wieder leer auszugehen. Hier fordert die ISL keine Schmalspurumsetzung, sondern eine ganzheitliche Umsetzung auch in der baulichen Umwelt. Was nützt der barrierefreie Bankautomat, wenn das Gebäude, in dem dieser steht, nur mit Stufen zugänglich ist.
Außerdem wird die behindertenpolitische Arbeit auch vom Superwahljahr beeinflusst werden. Mehrere Landtagswahlen und eine Bundestagswahl stehen an. Hier ist es wichtig genau aufzuzeigen, welche Parteien es nicht nur mit der Teilhabe von behinderten Menschen ernst meinen, sondern diese auch zeitnah und gesetzeskonform im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen werden. Hier kann die ISL den politischen Bewerber*innen mit Behinderungen aller demokratischen Parteien Mut zusprechen, sich aufstellen zu lassen, frei nach dem Motto: Behinderte in die Parlamente!
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.
V.i.S.d.P. Alexander Ahrens