Resolution: Assistenz im Krankenhaus

Krankenwagen fährt ins Krankenhaus Foto: Alexander AhrensBerlin, 26. Januar 2021. Gemeinsam mit anderen Betroffenenorganisationen hat sich ISL e.V. an das Bundesgesundheitsministerium mit einer Forderung der Neufassung des „Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“ von 2009 gewendet: Nicht nur Menschen mit Behinderung im Arbeitgeber*innen-Modell sollen die Begleitung ihrer Assistenzkräfte im Krankenhaus bezahlt bekommen, so wie es im Gesetz steht, sondern auch Menschen mit Behinderung, die ihre Assistenzleistungen über einen Pflegedienst erhalten. Die Not der Betroffenen und ihre Angst vor einem Krankenhausaufenthalt ist groß, deswegen ist eine Gleichstellung dieser Gruppen unbedingt erforderlich!

Gerade die Pflegesituation in den Krankenhäusern in der Pandemie zeigt ganz offensichtlich wie überlebenswichtig es für schwerbehinderte Menschen ist, von ihren eingearbeiteten Assistenzkräften unterstützt zu werden. Das Klinikpersonal ist nicht auf die Bedürfnisse dieses Personenkreises eingestellt und hat auch nicht die Zeit dafür.

Eine dringend notwendige Gesetzesänderung muss baldmöglichst vorgenommen werden. Die unterzeichnete Resolution zur Assistenz im Krankenhaus, ein Rechtsgutachten „Assistenz im Krankenhaus“, einen persönlichen Erfahrungsbericht und die Ergebnisse einer Befragung können heruntergeladen werden.