Berlin: Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Betroffene können sich ncoh bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden und entsprechende Leistungen beantragen, wie die Stiftung Annerkennung und Hilfe mitteilte. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat sich für diese Leistungen stark gemacht und fordert die verschiedenen Akteur*innen in der Behindertenpolitik und -hilfe auf, diese Information an Betroffene weiterzugeben.
"Stiftungserrichter sind der Bund, die Länder sowie die Kirchen. In allen Ländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten. Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein halbes Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail", teilte die Stiftung in einem Rundschreiben mit.
Die Stiftung bittet, bei der Verbreitung der Informationen über die Verlängerung der Anmeldefrist und die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe mitzuhelfen. Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren könnten, seien die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen. "Bitte informieren Sie möglichst viele Menschen aktiv schriftlich und mündlich über die Stiftung. Nur so kann ein großer Teil aller Betroffenen, auch über ihre Angehörigen und Betreuungspersonen, von den Hilfeangeboten der Stiftung erfahren und eine Anerkennung des Leids und Unrechts sowie konkrete finanzielle Hilfe erhalten", teilte die Vorsitzende des Lenkungsausschusses der Stiftung Anerkennung und Hilfe, Brigitte Karsties, in dem Rundscheiben mit.
Fragen können an die E-Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren.