Triage-Beschluss: Stoppschild gegenüber staatlicher Untätigkeit
Berlin, 28. Dezember 2021. Mit Erleichterung reagieren die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das NETZWERK ARTIKEL 3 auf den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage: „Indem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu unverzüglichem Handeln auffordert, hat es ein klares Stoppschild gegen dessen bisherige Untätigkeit aufgestellt“, kommentiert Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerkvorstand und erläutert: „Vielmehr argumentieren die Karlsruher Richter*innen, dass der Staat Schutzpflichten gegenüber behinderten Menschen habe, die sich aus dem Benachteiligungsverbot im Grundgesetz ergeben.“ Diesen Schutzpflichten ist er bislang in 20 Monaten Pandemie nicht nachgekommen. Für Jenny Bießmann vom Vorstand der ISL als eine der Beschwerdeführer*innen stellt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "einen großer Tag für die deutsche Behindertenbewegung" dar.
"Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet mit dieser Entscheidung die Politik, Nachbesserungen für Menschen mit Behinderung bei einer Triage zu machen. Wir sind sehr erfreut, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention mit seinem Artikel 25 zur Gesundheit verweist", betonte Jenny Bießmann von der ISL. Dem Gesetzgeber werde vom Gericht zwar ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zugebilligt, gleichzeitig weisen die Richter*innen aber auch auf die Gefahr durch unbewusste Stereotypisierung hin. „Das heißt für uns eindeutig, dass behinderte Menschen über ihre Selbstvertretungsorganisationen in den nun sofort einzuleitenden Prozess einbezogen werden müssen,“ so Sigrid Arnade. „Denn nicht nur Ärzt*innen werden durch unbewusste Stereotypisierungen beeinflusst, sondern natürlich auch die Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages.“
Der Beschluss aus Karlsruhe zeigt laut Arnade die Bedeutung des Benachteiligungsverbots, das nach einem langen Kampf der Behindertenbewegung erst 1994 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Arnade begrüßt auch die zahlreichen Verweise des höchsten deutschen Gerichts auf die UN-Behindertenrechtskonvention und andere internationale Menschenrechtsdokumente. „Heute ist ein guter Tag für die Würde und den Schutz vor Diskriminierung von behinderten Menschen in Deutschland“, resümiert sie.
Als Sofortmaßnahme schlagen Dr. Sigrid Arnade und Jenny Bießmann vor, die Anwendung der Gebrechlichkeitsskala und des SOFA-Scores bei eventuell anstehenden Triage-Entscheidungen zu verbieten. „Genauso müssen mit sofortiger Wirkung Praktiken unterbunden werden, wonach Bewohner*innen von Behinderten-, Alten- und Pflegeheimen bei einer Covid-19-Infektion nicht mehr ins Krankenhaus gebracht werden oder im Vorfeld dazu gedrängt werden, entsprechende Verzichtserklärungen zu unterzeichnen“, mahnt Arnade.