Selbsthilfeförderung – geltendes Recht wird ignoriert

Ein Porträt von Dr. Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Die Rehaträger, insbesondere die Krankenkassen, ignorieren nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) bei der Neufassung der Gemeinsamen Empfehlungen zur Selbsthilfeförderung bewusst das geltende Recht: „Alle Vorschläge, die entsprechend der Vorgaben der Behindertenrechtskonvention oder auch des SGB IX eingebracht wurden, sind bei den Beratungen abgeschmettert worden“, kritisiert Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL. Mitte September wurde eine Neufassung der Gemeinsamen Empfehlungen zur Selbsthilfeförderung in Frankfurt (Main) beraten.

Die VerhandlungspartnerInnen der Rehaträger zeigten laut Arnade keinerlei Bereitschaft, von einem rein medizinischen, an Einzeldiagnosen orientierten Verständnis von Gesundheit und Krankheit  in der Selbsthilfeförderung abzuweichen. Bei den Beratungen seien Begriffe wie „gleichberechtigte Teilhabe“ und „Selbstbestimmung“ nur im Vorspann der Empfehlungen, nicht aber im Haupttext durchsetzbar gewesen. „Vom Konzept der Salutogenese, also der Lehre von der Entstehung und Erhaltung von Gesundheit, ohne die Gesundheitsförderung und Prävention gar nicht denkbar sind, wollten die VerhandlungsparterInnen nichts wissen“, sagt Arnade. Auch krankheits- beziehungsweise behinderungsübergreifend arbeitende Ansätze seien abgelehnt worden.

Die ISL werde jedoch weiter dafür kämpfen, so Arnade, dass die Gemeinsamen Empfehlungen und auch die gesetzlichen Grundlagen im SGB V den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention angepasst werden.