Selbsthilfeförderung – geltendes Recht wird ignoriert
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- Erstellt: Sonntag, 19. September 2010 15:13

Die VerhandlungspartnerInnen der Rehaträger zeigten laut Arnade keinerlei Bereitschaft, von einem rein medizinischen, an Einzeldiagnosen orientierten Verständnis von Gesundheit und Krankheit in der Selbsthilfeförderung abzuweichen. Bei den Beratungen seien Begriffe wie „gleichberechtigte Teilhabe“ und „Selbstbestimmung“ nur im Vorspann der Empfehlungen, nicht aber im Haupttext durchsetzbar gewesen. „Vom Konzept der Salutogenese, also der Lehre von der Entstehung und Erhaltung von Gesundheit, ohne die Gesundheitsförderung und Prävention gar nicht denkbar sind, wollten die VerhandlungsparterInnen nichts wissen“, sagt Arnade. Auch krankheits- beziehungsweise behinderungsübergreifend arbeitende Ansätze seien abgelehnt worden.
Die ISL werde jedoch weiter dafür kämpfen, so Arnade, dass die Gemeinsamen Empfehlungen und auch die gesetzlichen Grundlagen im SGB V den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention angepasst werden.