ISL Bayern fordet Aktionsplan für den Freistaat
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- Erstellt: Montag, 29. November 2010 10:28
Im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Soziales und Familie des Bayerischen Landtages zur UN-Behindertenrechts-konvention haben ISL Bayern und FORSEA einen Aktionsplan der bayerischen Staatsregierung zu Umsetzung der UN Konvention gefordert. Außerdem plädierten sie für ein Bundesleistungsgesetz zur sozialen Teilhabe, in dem der Anspruch auf vermögens- und einkommensunabhängige Assistenz geregelt wird.
Die Sozialverwaltungen und Kostenträger seien anzuweisen, bei ihren Entscheidungen den rechtlichen Erfordernissen der UN-Behindertenrechtskonvention zu genügen. Menschen mit Behinderung dürften nicht mehr durch gängige Verwaltungspraktiken diskriminiert und ausgesondert werden.
Geladen waren VertreterInnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Bayerischen Bezirke, des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Freien Wohlfahrtspflege, verschiedener Universitäten und einiger Organisation der Selbsthilfe.