Zugang zu Heilmitteln soll erleichtert werden

Porträt von Barbara Stötzer-Manderscheid (c) ISL e.V.Als einen Schritt in die richtige Richtung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie bezeichnet, die vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach langjährigen Forderungen der Betroffenen am 20. Januar 2011 beschlossen wurde.  Die bisherige Regelung sah vor, dass auch bei wiederholten und langfristig notwendigen Verordnungen, etwa zur Krankengymnastik, zur Atemtherapie oder zur Sprachtherapie immer wieder eine besondere ärztliche Begründung mit prognostischer Einschätzung des Gesundheitszustandes eingeholt werden musste.

Ab dem 1. April können Menschen mit schweren Behinderungen und ständigem Behandlungsbedarf auf Antrag bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine langfristige Genehmigung der Heilmittelverordnung von mindestens einem Jahr erhalten.

Für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche soll künftig auch ohne Verordnung eines Hausbesuchs eine Heilmittelbehandlung in der Kindertagesstätte oder Schule  möglich sein, sofern diese Einrichtungen über die entsprechenden Voraussetzungen zur Heilmittelerbringung verfügen. Mit dieser Neuregelung soll der Lebenswirklichkeit behinderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern Rechnung getragen werden.

„Ich betrachte dieses Ergebnis mit vorsichtigem Optimismus“, kommentiert Barbara Stötzer-Manderscheid, gesundheitspolitische Sprecherin der ISL, die geplante Neuregelung, die noch vom Bundesgesundheitsministerium bestätigt werden muss. „Aus meiner Sicht wird erst die Praxis zeigen, ob die Änderungen weitgehend genug sind und für die Betroffenen tatsächlich zu spürbaren Erleichterungen in der Heilmittelversorgung führen“.

Link:  http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/34/