Darwin, Australien 5. August 2019 "Bordrollstuhl verweigert: Huckepack statt Würde". Mit dieser Schlagzeile bereichteten die Medien vom Start des Urlaubs der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade. Nach dem beschwerlichen Start in den Urlaub und der Beschwerde von Sigrid Arnade bei Singapur Airlines verspricht die Rückreise nun einfacher zu werden. Singapur Airlines hat eingelenkt und wird auf der Rückreise einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellen.
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Bordrollstuhl verweigert: Huckepack statt Würde
Singapur, 19. Juli 2019. Singapur Airlines verletzt die Würde behinderter Passagiere, weil trotz Voranmeldung die Mitnahme eines Bordrollstuhls verweigert wird. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL ist fassungslos angesichts des Umgangs dieser renommierten Airline mit ihrer Geschäftsführerin, Dr. Sigrid Arnade, und erwägt rechtliche Schritte. „Singapur Airlines wirbt damit, dass jede Maschine einen Rollstuhl an Bord habe. Dem haben wir vertraut“, berichtet die Geschäftsführerin. „Selbstverständlich gingen wir davon aus, dass dieser Service auch für die regionale Tochter SilkAir gilt, denn von der SilkAir-Website wird man sofort auf die Seite von Singapur Airlines mit den Serviceangeboten geleitet.“
Zwei Wochen vor ihrem Flug nach Australien meldete Arnade ihre Bedarfe an, unter anderem die Notwendigkeit eines Bordrollstuhls, was sie für eine reine Formsache hielt. Dann folgte das böse Erwachen: Auf der Teilstrecke von Singapur nach Cairns, die von SilkAir bedient wird, sei kein Bordrollstuhl vorhanden, hieß es. „Die reine Flugzeit beträgt mehr als sechs Stunden,“ erläutert Arnade. „Vom Toilettenbesuch vorher bis zum Toilettenbesuch hinterher kann man locker mit acht Stunden rechnen. Wie soll das gehen?“ Sie telefonierte und schrieb Mails, aber man antwortete, die Maschine sei zu klein. „Lächerlich“, kommentiert die Geschäftsführerin angesichts einer Boeing 737-800 für über 160 Personen, wobei ein zusammengeklappter Rollstuhl nicht größer als eine mittlere Reisetasche sei.
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GKV-Spitzenverband verhindert Inklusion
Berlin, 09. Juli 2019. Alle reden von Inklusion. Alle? Nein, der GKV-Spitzenverband, das ist der Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen, hat eine gegenteilige Richtlinie zur Auslegung des Pflegeversicherungsgesetzes entworfen. „Sollte diese Richtlinie Gültigkeit erlangen, dann werden Kostenträger Menschen mit hohem Assistenzbedarf bald wieder vorschreiben, in Heimen statt in Wohngemeinschaften oder anderen ambulanten Wohnformen zu leben“, kritisiert Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL. Anscheinend sollte der Entwurf ohne großes Aufhebens klammheimlich durchgewunken werden, vermutet Arnade, „denn der Deutsche Behindertenrat wurde in dieser entscheidenden Frage nicht beteiligt“.
Das ZsL Mainz sucht eine engagierte Verstärkung in der Verwaltung
Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Mainz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich durch umfassende Beratung, Interessen-vertretung und Dienstleistungen für die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Der Verein beschäftigt an drei Standorten 34 Mitarbeitende mit und ohne Behinderungen. Für die Hauptgeschäftsstelle in Mainz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kaufmännische Verstärkung (m/w/d) im Rahmen von 20 Wochenstunden gesucht. Bewerbungsschluss ist der 19.07.2019.
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Da geht mehr im Angehörigen-Entlastungsgesetz
Berlin, 26. Juni 2019. Bei der momentanen Rekordhitze und aufkommenden Urlaubszeit könnte leicht untergehen, dass im Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit an einem Gesetz gebastelt wird, das eine Reihe von Verbesserungen bringen kann, aber auch Chancen für dringend nötige Reformen verstreichen lässt. Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe - kurz Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ein Referentenentwurf der Bundesregierung liegt hierfür bereits vor. Für die Anhörung am 23. Juli im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nun ihre Stellungnahme eingereicht und Position bezogen.
"Wir begrüßen die Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs und bitten dringend darum, bei dieser Gelegenheit die völkerrechtswidrigen Bestimmungen aus dem SGB IX zu eliminieren", so bringt es die Geschäftsführerin der ISL in der Zusammenfassung der Stellungnahme der ISL auf den Punkt.
Rechtsgutachten: Bahn muss den Ein- und Ausstieg für behinderte Menschen jederzeit und überall ermöglichen
Berlin, 20. Juni 2019. Durch ein Rechtsgutachten, dessen Entwurf am Dienstag den beteiligten Schlichtungsparteien vorgestellt wurde, sieht sich die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL in ihrem Rechtsanspruch gegen die Deutsche Bahn (DB) in allen Punkten voll bestätigt. Die Schlichtungsstelle BGG hatte das Gutachten als letzte Schlichtungsmöglichkeit bei dem Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein aus Hamburg in Auftrag gegeben. „Laut Gutachten ist die Deutsche Bahn bei entsprechender Voranmeldung verpflichtet, zu allen Zeiten mit Zugverkehr das Ein- und Aussteigen an allen Bahnhöfen als ´Angemessene Vorkehrung´ zu gewährleisten“, erläutert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Eine Verweigerung erfülle den Tatbestand der Diskriminierung, meint Arnade und beruft sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Viel Potential in der Selbstvertretung
Erkner (bei Berlin), 17. Juni 2019. Welches Potential in der Idee der Selbstvertretung behinderter Menschen steckt und wie wichtig diese für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist, das wurde am Wochenende im Bildungszentrum in Erkner bei Berlin sehr deutlich. Beim Seminar unter dem Motto "Deine berufliche Zukunft in der Selbstvertretung", das die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in Kooperation mit der LIGA Selbstvertretung durchführte, entwickelten die Teilnehmer*innen eine Reihe von Projektideen zur Stärkung der Selbstvertretung.
Gleiche Rechte für alle Bahnreisenden - aus „Bahn für alle“ wird „Barrierefreie Bahn“
Berlin, 13. Juni 2019. Für gleiche Rechte für alle Bahnreisenden setzt sich seit einigen Wochen die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) zusammen mit Aktivist Kay Macquarrie aus Kiel und insbesondere für mehr Barrierefreiheit bei der Bahn ein.
Die Seite wurde nun in „Barrierefreie Bahn“ umbenannt. „Mit der Umbenennung wollen wir zukünftig Verwechselungen vermeiden und so den Fokus verstärkt auf eine barrierefreie Bahn legen“, erklärt Aktivist Kay Macquarrie diesen wichtigen Schritt.
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Protest für selbstbestimmtes Leben nach wie vor notwendig
Anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai bekräftigt der Selbstvertretungsverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), dass es 27 Jahre nach dem ersten Protesttag und trotz 10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nach wie vor nötig ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen mit Protestaktionen einzufordern. Angesichts der Tatsache, dass hunderttausende von behinderten Menschen nach wie vor in Sondereinrichtungen zu Bedingungen leben und arbeiten müssen, die nichtbehinderte Menschen niemals freiwillig wählen würden, ruft der Verband all diejenigen, die sich für Menschenrechte und Teilhabe einsetzen, dazu auf, sich an den über 600 Aktionen zu beteiligen, die in verschiedenen Städten Deutschlands stattfinden.
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Behinderung und Job Thema im Deutschlandfunk
Köln/Erfurt: "Behinderung und Job: Vielfalt als Teil der Lösung", so lautet der Titel einer Live-Sendung, die der Deutschlandfunk am 2. Mai ab 10:10 Uhr ausstrahlt. Moderiert von Susanne Kuhlmann kommen folgende Studiogäste zu Wort: Eva-Maria Thoms von der Elterninitiative mittendrin e.V., Leander Palleit vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Per Hörertelefon: 00 800 – 44 64 44 64 und per E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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