Für ein Europa der Menschenrechte! Aufruf für Solidarität und Humanität zum Nationalen Flüchtlingstag

Aufruf Fluechtlinge OnlinebannerUnser Europa steht an einem Scheideweg. Wie wollen wir leben? Wer wollen wir sein? Wollen wir diejenigen sein, die sich mit Stacheldraht abschotten? Wollen wir diejenigen sein, die unsere Haltung von der aktuellen Befindlichkeit und der Kassenlage abhängig machen? Oder wollen wir diejenigen sein, die nicht von ihren Werten abrücken. Die für Menschlichkeit und die Wahrung von Menschenrechten stehen.

Darum starten wir, darunter auch die ISL, anlässlich des Nationalen Flüchtlingstags am 2. Oktober gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, Flüchtlingsinitiativen und Künstlern den bundesweiten Aufruf „Für ein Europa der Menschenrechte“.In der "Süddeutschen Zeitung" ist dazu heute eine Anzeige (siehe Anlage) erschienen.

Ziel ist es, ein breites Spektrum gesellschaftlicher Kräfte zu vereinen und möglichst viele Menschen in Deutschland zu erreichen und dafür zu gewinnen, unseren Aufruf zu unterzeichnen und sich zu unseren gemeinsamen Werten zu bekennen. Zu:

  • Humanität und Solidarität
  • der Wahrung von Menschenrechten
  • sicheren Zugangswegen und fairen Asylverfahren
  • Schutz vor Hetze und Anschlägen
  • einer offenen, menschlichen und von Vielfalt geprägten Gesellschaft

UNTERZEICHNEN SIE JETZT DEN AUFRUF: www. europa-der-menschenrechte.org

Behinderte Menschen in den Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte"!

Porträt von Martin Marquard (c) ISL e.V.Bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes "Wirtschaft und Menschenrechte" müssen die Rechte behinderter Menschen im Arbeitsleben umfassend berücksichtigt werden. Dies forderte Martin Marquard, Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) für Barrierefreiheit im Rahmen einer Anhörung im Außenministerium. In diesem Aktionsplan, der bis März 2016 fertiggestellt sein soll, geht es um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat einstimmig beschlossen worden sind. Bei der Anhörung der Bundesregierung sollten Praxisbeispiele und insbesondere die Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen im Arbeits- und Wirtschaftsleben in Deutschland im Mittelpunkt stehen. Dazu benannte Marquard in seinem Statement drei typische Bereiche, in denen Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden: die hohe Arbeitslosigkeit mit dem eher wirkungslosen Instrument der Ausgleichsabgabe, eine unzureichende Arbeitsstättenverordnung und das Abdrängen von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Behindertenwerkstätten.

"Das Thema Menschenrechtsverletzungen gegenüber Menschen mit Behinderungen in der Wirtschaft wurde zwar von einigen am Rande erwähnt, aber nicht ausgeführt. Es spielte im Grunde keine Rolle", berichtet Marquard. "Mein Statement wurde zwar wohlwollend aufgenommen, blieb in der weiteren Diskussion jedoch unberücksichtigt, wobei die Arbeitgeberseite auch durchweg meinte, es sei in Deutschland alles in Ordnung und es gäbe keinen weiteren Regelungsbedarf. Mein Eindruck war, dass das Thema Menschen mit Behinderungen von den meisten wohl gar nicht als menschenrechtsrelevant verstanden wurde."

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Es geht um Menschenrechtsverletzungen - Ein Kommentar

Porträt von Susanne Göbel (c) ISL e.V.Susanne Göbel ist ISL-Koordinatorin der Empowerment-Schulungen und setzt sich seit vielen Jahren für die Selbstbestimmung, Selbstvertretung und die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit hohem Unterstützungsbedarf ein. Hierfür hat sie viele Schulungen in und außerhalb von Einrichtungen für behinderte Menschen und "Fachleute" durchgeführt und Zukunftsplanungsprozesse angeschoben. In ihrem Kommentar für die kobinet-nachrichten, den wir mit ihrem Einverständnis übernehmen, macht sie deutlich, dass Menschenrechtsverletzungen beim Namen genannt und geahndet werden müssen.

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Haushaltsberatungen: Behinderte Menschen nicht vergessen!

Logo Deutscher BehindertenratIn den aktuellen Haushaltsberatungen muss das Bundesteilhabegesetz mit einem eigenen Etatansatz berücksichtigt werden. Das fordern der Deutsche Behindertenrat und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. In den Kabinettsvorlagen sind keine finanziellen Mittel für das Gesetz oder die Entlastung der Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe enthalten. Das steht nicht nur im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, sondern auch zu Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die noch im Juni das Bundesteilhabegesetz als schwieriges, aber notwendiges Vorhaben der Koalition bezeichnet hatte. Das Ziel beschrieb sie in ihrer Rede auf dem Deutschen Fürsorgetag mit den Worten: „Wir wollen, dass möglichst jeder Einzelne zielgenau unterstützt wird.“ Die Bundesregierung hat im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die Koalition ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention schaffen. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Leben mit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürger zu sichern. Ein Bundesteilhabegesetz ohne jede finanzielle Unterlegung kann diese im Koalitionsvertrag benannten Ziele nicht erreichen, zusätzlich fehlt damit jeder Spielraum für Leistungsverbesserungen. Daher fordern die Verbände Regierung und Parlament auf, entsprechende Mittel bereitzustellen.

Barrierefreies Bauen - Menschenrechtsperspektive beachten!

Gruppenfoto des Treffens; von Links: Arnade,Mindrup,Marquard (c) ISL e.V.An einer menschenrechtlichen Perspektive bezüglich der Diskussion um barrierefreies Bauen zeigte der Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup (SPD) großes Interesse bei einem Gespräch mit Vertreter*innen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL. Gleichzeitig ließ er sich durch ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade und ISL-Barrierefrei-Sprecher Martin Marquard davon überzeugen, dass es nicht nur menschenrechtlich, sondern auch wirtschaftlich geboten ist, bei Neubauten alle per Aufzug erreichbaren Wohnungen barrierefrei zu konzipieren. „Nur so kann dem eklatanten Mangel an barrierefreiem Wohnraum nachhaltig begegnet werden“, erläuterte Martin Marquard. „Gestaltet man einen erheblichen Teil der stufenlos erreichbaren Wohnungen ohne Barrierefrei-Vorgaben, so schafft man neuen nicht barrierefreien Altbestand mit den entsprechenden Folgekosten.“ Dazu gehören die Kosten für nachträgliche Umbauten genauso wie die Kosten für Heimunterbringungen, die bei einer barrierefreien Wohnsituation vermeidbar wären. „Angesichts der demographischen Entwicklung ist eher mit einer Verschärfung der ohnehin angespannten Mangelsituation bei barrierefreiem Wohnraum als mit einer Entspannung zu rechnen,“ ergänzte Sigrid Arnade.

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InklusionsbotschafterInnen trafen sich in Mainz

Treffen der InklusionsbotschafterInnen in MainzVom Eintreten für eine inklusive Schule, über den Aufbau einer Taschengeldbörse, eine Tour für ein gutes Bundesteilhabegestz vom Bodensee nach Berlin, bis zu einer Internetseite zum barrierefreien Reisen, reichen die Aktivitäten der InklusionsbotschafterInnen Am Samstag fand in Mainz das erste Treffen der InklusionsbotschafterInnen aus dem Süden und Westen Deutschlands statt.

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Verbände fordern Schutz vor Diskriminierung

Deckblatt - ADS Gemeinsame ErklaerungMehr als 40 Verbände und Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland und Europa, darunter die ISL, appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Bundesregierung, die neue Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union nicht länger zu blockieren. Die geplante Richtlinie soll in ganz Europa einen Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen schaffen. Sie enthält auch konkrete Bestimmungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits ratifiziert hat. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das EU-Parlament und 27 von 28 EU-Mitgliedsstaaten unterstützen das Vorhaben prinzipiell. Allein die Bundesregierung verweigert sich grundsätzlich. Link zur Erklärung:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2015/20150723_Gemeinsame_Erklaerung.html

Entwurf der 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52008PC0426&from=en

Party statt Pathologisierung - Mad and Pride 2015

Matthias Vernaldi vor dem Transparent der Pride Parade (c) ISL e.V.Bunt und laut zog die Berliner Pride Parade am 11. Juli durch Neukölln und Kreuzberg. "Party statt Pathologisierung!", war in diesem Jahr das Motto. Behindert und verrückt wurde zum dritten Mal bei diesem Straßenumzug gefeiert. Die gekommen waren, darunter auch Mitglieder der ISL, feierten sich selbst und nicht, was ihnen in Sonntagsreden als Inklusion verkauft werden soll. Sie gingen wieder auf die Straße, um ihren gleichberechtigten Platz inmitten der Gesellschaft zu reklamieren und gegen diskriminierende Ausgrenzung zu protestieren: http://www.taz.de/Demo-fuer-Rechte-von-Behinderten/!5211053/

Einen kleinen bewegten Ausschnitt der Parade lieferte die Tageszeitung "Die Welt" in ihrer online-Ausgabe:
http://www.welt.de/videos/article143857809/Oft-sitzt-man-zu-Hause-und-weint.html

Weitere Infos unter http://www.pride-parade.de/text.html

Persönliche Assistenz stärken!

Porträt von Matthias Vernaldi (c) ISL e.V.Vor dem Hintergrund der BRK, den bekannten Missständen in den Heimen und dem Wunsch der Menschen, zu Hause und nicht in Einrichtungen zu leben, plädiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) entschieden dafür, ambulante Strukturen zu stärken und das Konzept der persönlichen Assistenz für Menschen, die Unterstützungsbedarf haben zu verbreiten.

Dies betonte Matthias Vernaldi, Sprecher der ISL für Persönliche Assistenz anläßlich der Anhörung des Gesundheitsministeriums (BMG) zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz – PSG II, die am heutigen Donnerstag stattfindet.
Die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist aus Sicht der ISL einerseits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da nun Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen Unterstützung durch Pflege oder Assistenz erhalten werden.
Die Unterteilung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade, vor allem die Ausweitung, die der fünfte Grad bedeute, mache differenziertere Bedarfsermittlung und Hilfeerbringung möglich. Andererseits, so Vernaldi, sei es nicht verständlich, dass dem Gesetzentwurf der Rückbezug zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
und damit eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive fehle.

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FbJJ-Treffen: Impulse für Bundesteilhabegesetz und Behindertengleichstellungsgesetz

ParagraphenDas Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) diskutierte am  Wochenende in Köln die aktuellen Gesetzesvorhaben des Bundesteilhabegesetzes und der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) mit dem Ziel, eigene Positionspapiere in die politische Debatte einzubringen. Bei der Erörterung zum BGG spielte vor allem die Verpflichtung privater (Dienst)Leistungsanbieter zur Barrierefreiheit eine Rolle. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte nach Ansicht des FbJJ realisiert werden, indem das Instrument der  Zielvereinbarung geschärft und um die Verpflichtung zur Verhandlung über angemessene Vorkehrungen erweitert wird. „Wenn es auf diesem Weg gelingt, angemessene Vorkehrungen im Zweifel per Verbandsklage zu erwirken, begänne Deutschland, im Sinne seiner internationalen Verpflichtungen zu handeln,“ kommentierte die ebenfalls in Köln anwesende ISL-Geschäftsführerin, Dr. Sigrid Arnade, diese FbJJ-Überlegungen.
Bezüglich des zweiten Schwerpunktes des Treffens, des Bundesteilhabegesetzes, soll bekräftigt werden, dass die Leistungen zur Sozialen Teilhabe aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und im Teil 1 des SGB IX verankert werden müssen. Detailliert kommentiert werden außerdem die Bereiche
 Beratung
 Bedarfsfeststellung
 Persönliche Unterstützung/persönliche Assistenz
 Bedürftigkeits(un)abhängigkeit

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"Ihr tanzt - wir drehen ein Video!" - Zusammenarbeit von ISL und dem Verein Kellerkinder

Porträt von Thomas Künneke (c) KünnekeÜber den Berliner Karneval der Kulturen und den Auftritt "Aus Scham wird Stolz!" der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist jetzt auch eine Video-Eigenproduktion im Netz verfügbar. Möglich wurde dies durch eine neue Form der Zusammenarbeit: "Wenn ihr das Verstecken wegtanzt, dann könnten wir ein Video von eurem Auftritt und dem Themenwagen drehen und es öffentlichen" hatte Thomas Künneke vom Berliner Verein Kellerkinder e.V. bei einem Treffen mit der ISL spontan angeboten. "Wir verstehen Kunst als Mittler zwischen ´Seele und Welt` und bei uns haben auch die Betroffenen die Kontrolle über ihre Organisation." Gesagt, getan: Mit zwei Kameramenschen und einem Tonmenschen wurde der ISL-Auftritt, der von der Aktion Mensch finanziell gefördert wurde, begleitet und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ein siebenminütiger Film steht im Netz unter https://www.youtube.com/watch?v=_USoSPjQmZs und eine fünfminütige Kurzfassung unter https://www.youtube.com/watch?v=k0SQRAjuyso

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BRK-Allianz: "Das Ziel ist erreicht!"

Das Foto zeigt als Gruppenbild die Mitglieder der BRK Allianz (c) Helmut VogelDie "Abschließenden Bemerkungen" des UN-Fachausschusses für Deutschland sind auf die einhellige Zustimmung der Verbände der BRK-Allianz gestoßen: "Die Mühen der letzten vier Jahre haben sich gelohnt, das Ziel ist erreicht", betonte Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade auf dem Abschlussplenum der Allianz in den Räumen der Diakonie Deutschland. In den Empfehlungen seien zum Beispiel die fehlende Menschenrechtsperspektive, die Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Fragen der intersektionalen Diskriminierung etwa bei Behinderung und Migrationsgeschichte, Barrierefreiheit im Bereich privater Rechtsträger, das Betreungsrecht oder die inklusive Bildung gezielt angesprochen worden. "Aber ohne die Fachkenntnis der unterschiedlichen Verbände, die wir in unserem Parallelbericht und allen weiteren Dokumenten vereint dargestellt haben, wären die Empfehlungen des Ausschusses nicht so klar ausgefallen. Damit sind für die nächsten Jahre eindeutige Meilensteine für die Behindertenpolitik in Deutschland gesetzt worden." In insgesamt fünf Arbeitsgruppen wurden die Empfehlungen des Ausschusses und Fragen der deutschen Übersetzung diskutiert. Dazu forderten die Verbände erneut die Bildung einer gemeinsamen Redaktionsgruppe aus Regierung, Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft.

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Verstecken war gestern!

Tanzpaar (c) Jasmin ProntMenschen mit Behinderung haben sich lange nicht mit Stolz in der Öffentlichkeit gezeigt, sondern sie haben eher mit Scham versucht, sich in die "normale" Gesellschaft einzuordnen. Unter dem Motto "Aus Scham wird Stolz" haben sich Menschen mit verschiedenen Behinderungen daher mit einer Performance, Spaß und Tanz beim Karneval der Kulturen an Pfingsten in Berlin vor ca. 800.000 BesucherInnen selbstbewusst präsentiert.

Ein kurzes Youtube-Video des Berliner Fernsehsenders Alex TV vermittelt Impressionen von der von der Aktion Mensch geförderten Aktion der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL): https://www.youtube.com/watch?v=awTI4_hgDtA

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Freedom Drive erstmals in Brüssel

Logo Freedom Drive 2015Der siebte Freedom Drive von ENIL (European Network of Independent Living) findet dieses Jahr vom 29.9. bis 1.10. in Brüssel statt. Das Motto 2015 heißt " The Next Independent Living Generation!" - die nächste Generation Selbstbestimmt Leben. Die zentrale Veranstaltung ist am Mittwoch, 30. September, ab 12 Uhr der Marsch behinderter Menschen aus europäischen Staaten zum Europäischen Parlament und dort ein Treffen mit Mitgliedern des Europaparlaments mit Gelegenheit zur Diskussion mit diesen. ENIL schreibt auf der Homepage: "Es werden Themen diskutiert wie: Deinstitutionalisierung, Persönliche Assistenz, inklusive Bildung, Arbeit, die Übertragbarkeit von Services zum selbstbestimmten Leben über die Staaten der Europäischen Union hinweg und die Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der EU." Das Programm wird vervollständigt durch eine internationale Konferenz, der ENIL Hauptversammlung und weiteren Events.

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Kein Forum für Peter Singer!

Plakat fuer Kundgebung gegen Peter Singer 26.05.2015Am 26. Mai 2015 soll der australische Bioethiker Peter Singer in der Berliner URANIA einen Preis für seinen Beitrag zur „Tierleidminderung“ erhalten. Bekannt ist Singer seit den 1980ern Jahren wegen seiner Forderung, die Tötung behinderter Säuglinge unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Er unterscheidet zwischen „Personen“ und bloßen „Wesen“: „Personen“, wie Primaten oder erwachsene nichtbehinderte Menschen hätten ein Bewusstsein von sich selbst, bloße Wesen seien dagegen Menschen im Koma oder Neugeborene mit „geistigen“ Beeinträchtigungen. Diese haben für Singer kein „Recht zu leben“!

Im April 2015 forderte er in einem US-Radio-Interview, behinderten Säuglingen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems zu entziehen. „Ich möchte nicht, dass sich meine Versicherungsbeiträge erhöhen, damit Kinder ohne Aussicht auf Lebensqualität teure Behandlungen bekommen“, so der Princeton-Professor.

Geehrt wird der Philosoph durch einen „Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung“, ein Ableger der Giordano-Bruno-Stiftung, die ihn bereits
2011 in Frankfurt/M. auszeichnete. Deren Stiftungsvorsitzender Michael Schmidt-Salomon nannte ihn den „mitfühlendsten Denker unserer Zeit“ und einen „Behindertenfreund“. Wer solche „Freunde“ hat, braucht keine Feinde mehr. Wir haben nichts gegen Tierschutz, aber sehr wohl etwas dagegen, wenn behinderten Menschen das Recht auf Leben und andere fundamentale Menschenrechte abgesprochen werden!

Ideologie und Praxis der „Euthanasie“ sind nicht neu: Während des Nationalsozialismus
wurden hunderttausende behinderte und kranke Menschen ermordet, deren Leben als
„nicht lebenswert“ galt. Leute, die für „Euthanasie“ eintreten, sollten ihre Ideen nicht öffentlich verbreiten können.

Anlässlich einer "Egrung" für Peter Singer im Jahr 2013 hat die ISL ihm "Grüße der Ungewollten" gesandt, die wir nachstehend in der Anlage noch einmal veröffentlichen.

Kommt alle zur Kundgebung:
Dienstag, den 26.5.2015 ab 17.00 Uhr
Kleiststraße/An der Urania
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mehr Infos:
no218nofundis.wordpress.com

Gesundheitliche Versorgung barrierefrei und menschenrechtskonform gestalten

Porträt von Martin Marquard (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL begrüßt die Initiative der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und ihren Antrag "Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten". Dies betonte Martin Marquard, Sprecher für Barrierefreiheit und Gesundheit der ISL im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 6. Mai 2015 zu diesem Antrag im Bundestagsausschuss für Gesundheit: "Der Antrag benennt als eines der gravierendsten Probleme in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung die mangelnde Barrierefreiheit", so Marquard in seiner Stellungnahme. "Dies betrifft insbesondere den baulich-technischen Bereich, Information und Kommunikation sowie zum Teil auch den direkten Zugang zu medizinischen Leistungen."

Die baulich-technischen Barrieren bestehen laut Marquard hauptsächlich im Fehlen einer stufenlosen Zugänglichkeit zu Arztpraxen oder anderen therapeutischen Einrichtungen, im Fehlen verstellbarer Untersuchungsmöbel sowie barrierefreier Toiletten. Dadurch werden ganze Personengruppen vom Recht auf freie Arztwahl ausgeschlossen. Die Folge kann deshalb sein, dass notwendige Arztbesuche seitens der Betroffenen auf ein Minimum reduziert werden oder sogar ganz unterbleiben. Auf Grund der nicht barrierefreien Ausstattung werden notwendige Untersuchungen manchmal nur teilweise durchgeführt, finden sitzend im Rollstuhl oder aber auch gar nicht statt. Eine andere Folge sei, dass vielfach teure Fahrdienste mit Treppenhilfe in Anspruch genommen werden müssen oder gar Krankenhauseinweisungen stattfinden, weil eine ambulante Versorgung wegen der vielen Barrieren nicht durchführbar erscheint.

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Gegen Apartheid-Regelungen beim Wahlrecht

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Auf Empörung ist bei der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, Dr. Sigrid Arnade, die Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Technischen Universität Chemnitz gestoßen, Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts zu entwickeln. Für Dr. Sigrid Arnade ist es ein Rückfall ins Apartheiddenken, wenn die Wahlfähigkeit einzelner behinderter Menschen begutachtet werden soll, anstatt den diskriminierenden Wahlrechtsausschluss endlich aufzuheben.

In der Einladung des BMAS und der TU Chemnitz heißt es wörtlich:
"Gemäß der bestehenden Rechtslage (Bundeswahlgesetz) ist u.a. die Personengruppe nach §13 Nr. 2 BWG (Personen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten) vom Wahlrecht ausgeschlossen. Da sich Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet hat, Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren, hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK entschieden, den Rechtsstatus in Deutschland wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die genannte Studie untersucht u.a. die Frage, ob bzw. inwieweit Menschen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten aus klinisch-psychologischer und neurokognitiver Perspektive zu einer eigenständigen und verantwortlichen politischen Willensbildung und Wahlentscheidung fähig sind. Um im Ergebnis der Studie abschließende Empfehlungen formulieren zu können, entwickelt die Arbeitsgruppe der Professur für Klinische Psychologie der TU Chemnitz wissenschaftlich fundierte und zwischen Experten und Betroffenen maximal konsensfähige Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts. Daran anschließend soll eine Begutachtung der betroffenen Personengruppen nach §1896 BGB (seelische Behinderung, geistige Behinderung, körperliche Behinderung, psychisch Erkrankte) zur Feststellung der kognitiven Basisfähigkeiten zur faktischen Ausübung des Wahlrechts nach standardisierten Kriterien erfolgen. Das Ergebnis der Studie soll dazu beitragen, die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen für die Begründung von Wahlrechtsausschlüsse individuell zu überprüfen".

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Disability Pride: Mitmacher*innen beim Themenwagen: "Aus Scham wird Stolz! – ISL e.V." gesucht

Liberty im Rollstuhl (c) ISL e.V.Karneval der Kulturen - Berlin, Pfingstsonntag, 24. Mai 2015

Im Rahmen ihres Aktion Mensch-Projektes "Disability Pride: Aus Scham wird Stolz!" beteiligt sich die ISL e.V. beim diesjährigen Karneval der Kulturen. Der ISL-Themenwagen wird durch einen VW-Bus mit Anhänger gebildet. Auf dem Anhänger ist eine überdimensionale Freiheitsstatue im Rollstuhl platziert. Außerdem ist auf dem Anhänger ein DJ mit Musikanlage und Lautsprecher, der/die für die Musik zuständig ist.

Wir freuen uns über Menschen mit Behinderung, die als Helfer*innen für die Sicherung des Themenwagens oder als Mittänzer*innen aktiv sind!


Hintergrund

Menschen mit Behinderung haben sich lange nicht mit Stolz in der Öffentlichkeit gezeigt, sondern sie haben eher mit Scham versucht, sich in die “normale“ Gesellschaft einzuordnen. Durch den Auftritt wird gezeigt, dass dies vorbei ist und sie sich nun überall nach dem Konzept von „Disability Pride“ mit Stolz und Freude in die Gesellschaft begeben. Das Thema wird von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Zuwanderungsgeschichte durch eine Mischung aus Performance und Party präsentiert.

Neben der Organisation ISL werden weitere Verbände und Vereine von Menschen mit Behinderung in dieses Projekt einbezogen. Durch eine choreografierte Tanzper-formance werden Begriffe wie Vielfalt, Freude am Leben, Gemeinsamkeit und Toleranz dargestellt und damit ein künstlerischer Gegenpol zu Rassismus und Ableismus gebildet.

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BRK-Allianz begrüßt Empfehlungen der UN - runder Tisch zur Übersetzung gefordert

Delegation Genf (c) BRK-Allianz

Die klaren menschenrechtlichen Empfehlungen des UN-Fachausschusses, die am späten Freitag nachmittag veröffentlicht wurden, stoßen auf große Zustimmung bei der BRK-Allianz: "Wir begrüßen die deutlichen Worte zur Abkehr von den Sonderwelten", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der Allianz. "Das betrifft die Deinstitutionalisierung, die Hinwendung zu einer inklusiven Bildung sowie die Aufforderung, die Werkstätten für behinderte Menschen schrittweise abzuschaffen."

In seinen Empfehlungen hält der Ausschuss ferner die Stärkung der Selbstvertretungsorganisationen für erforderlich, die Überprüfung bestehender und zukünftiger Gesetze bezüglich der Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit in privaten Unternehmen und die Einführung des Konzepts von "Angemessenen Vorkehrungen" sowie die Abschaffung diskriminierender Wahlrechtsausschlüsse.

"Besonders gefreut haben wir uns über die Ausführungen zur Elternassistenz und zu Einkommens- und Vermögensfragen, insbesondere zur Reform des Mehrkostenvorbehalts in Paragraph 13 des SGB XII", so Arnade. "Jetzt ist es erforderlich, schnell einen runden Tisch zur Übersetzung der Empfehlungen ins Leben zu rufen, um das Dokument exakt ins Deutsche zu übersetzen."

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Studie empfiehlt: Konzept der angemessenen Vorkehrungen ins BGG!

Titelblatt Working Paper Nr 6 angemessene VorkehrungenBei der geplanten Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist es unbedingt erforderlich, das Konzept der sogenannten "Angemessenen Vorkehrungen" aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu verankern. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte, die in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) entstanden ist. Die AutorInnen Felix Krah und Lea Zimmermann empfehlen dazu beispielsweise die Orientierung am Landesgleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt, das dieses Konzept bereits beinhaltet. Ferner schlagen sie in ihrem 48-seitigen Gutachten auch die Aufnahme in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor.

Kern dieses Konzeptes, das unter anderem in den Artikeln 2 und 5 der UN-BRK steht, ist die Gewährung von individuell angepassten Maßnahmen. Damit soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherstellt werden, etwa durch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung für eine gehörlose Person bei einer Veranstaltung. Wichtig dabei ist, dass die Verweigerung solcher Maßnahmen, wenn sie keine "unverhältnismäßige Belastung" darstellen, als Diskriminierungstatbestand normiert wird. Damit ist das Individual-Konzept der "Angemessenen Vorkehrungen" die unbedingt erforderliche Ergänzung zur Barrierefreiheit, die sich immer an eine ganze Gruppe von Personen richtet.

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Mobilität auch im Ausland sichern!

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Im Zuge der Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben die Organisationen bezev e.V. und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Bundesregierung aufgefordert, diskriminierende Regelungen in der aktuellen
Gesetzgebung aufzuheben, sodass Menschen mit Beeinträchtigung
die gleichen Chancen haben, an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit teilzuhaben: "Wer beispielsweise eine zeitlich begrenzte hauptamtliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, einen internationalen Freiwilligendienstes machen, an einem Workcamp teilnehmen oder ein Aupair-Jahr im Ausland machen möchte, etc., dem werden in der Regel seine Leistungsansprüche für die Dauer dieses Aufenthaltes nicht gewährt", kritisiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. "Dadurch wird eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung verhindert."

Menschen mit Behinderungen werden, so bezev und ISL, in der Sozialgesetzgebung noch
immer als EmpfängerInnen staatlicher Fürsorgeleistungen und nicht als aktive BürgerInnen
und als InhaberInnen gleicher Rechte und Chancen gesehen. Dies zeige sich auch in Bezug auf die internationale Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit. In ihrem gemeinsamen Forderungspapier schlagen die beiden Verbände deshalb konkrete Änderungen in den Sozialgesetzbüchern IX, XI und XII vor.

Staatenprüfung Deutschlands aus Sicht der Zivilgesellschaft

Bild vom Treffen in GenfGenf (kobinet) Sechs VertreterInnen der BRK-Allianz haben heute Morgen bei einem Treffen mit Mitgliedern des UN-Fachausschusses zur Staatenprüfung Deutschlands aus Sicht der Zivilgesellschaft auf zentrale Probleme bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland aufmerksam gemacht. Dies teilten Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden von der BRK-Allianz in einem Gespräch mit den kobinet-nachrichten aus Genf mit.

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Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen

Kundgebung vor dem Kanzleramt (c) NW3 e.V.„Versprochen ist Versprochen … Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen!“ Unter diesem Motto protestierten heute, am 18. März, rund 200 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und aus verschiedenen Verbänden am Bundeskanzleramt in Berlin gegen die Verlagerung von Haushaltsmitteln aus dem Sozialbereich heraus.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, die Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro mit der Reform der Eingliederungshilfe und der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen zu verbinden. „Dieses Versprechen soll nun im Rahmen der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre gebrochen werden. Das Geld soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heraus genommen und für allgemeine Investitionen für die Kommunen verwendet werden. Die Entlastung der Sozialetats wäre damit genau so passé, wie viele Verbesserungen im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen“, ärgert sich Dr. Sigrid Arnade als Vertreterin der Verbände, die sich im Rahmen einer Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz stark machen.

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Aktion „Versprochen ist Versprochen … Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen“

am 18. März von 10.30 – 11.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt

(Treffpunkt 10.30 Uhr am Washington Platz vor dem Hauptbahnhof) in Berlin

 

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, die Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro mit der Reform der Eingliederungshilfe und der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen zu verbinden. Dieses Versprechen soll nun im Rahmen der Haushaltsplanung bei der Sitzung des Bundeskabinetts am 18. März gebrochen werden. Das Geld soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heraus genommen und für ein allgemeines Investitionsprogramm für die Kommunen verwendet werden. Die Entlastung der Sozialetats wäre damit genau so passé, wie viele Verbesserungen im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen.

 

Das heißt,

-       dass viele behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, sowie ihre PartnerInnen nach wie vor lebenslang arm gehalten werden und nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen. Zudem werden die Kosten auf ihr Einkommen angerechnet

-       dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen nicht durch ein Bundesteilhabegeld gestärkt wird und

-       dass die viel proklamierte Inklusion nur schleppend voran getrieben, die Menschenrechte behinderter Menschen weiterhin mit Füßen getreten werden kann und viele auch zukünftig in aussondernden Sonderwelten leben müssen.

 

Diese Rückschritte machen wir am Rande der Kabinettssitzung vor dem Bundeskanzleramt anhand konkreter Beispiele behinderter Menschen deutlich und laden Sie zur Teilnahme und Berichterstattung ganz herzlich ein.

 

Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz

NETZWERK ARTIKEL 3

Internet:www.teilhabegesetz.org

 

 

Bundesteilhabegesetz darf nicht zum zahnlosen Tiger werden

ParagraphenzeichenMit großer Sorge blickt die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, auf die aktuellen Entwicklungen in Sachen Bundesteilhabegesetz. Einerseits habe Bundessozialministerin Andrea Nahles in Nürnberg zugesagt, dass das Gesetz 2016 verabschiedet wird. Andererseits zeichne sich ab, dass die Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro vom Bundesteilhabegesetz entkoppelt und dem Gesetz damit die entscheidenden Zähne gezogen werden. "Wir sind zutiefst besorgt und verärgert, dass dem bisher äußerst engagiert und in weiten Bereichen vorbildlich beteiligungsorientiert gestalteten Prozess für die Schaffung des Bundesteilhabegesetzes nun die finanziellen und damit auch inhaltlichen Zähne gezogen werden. Während wir in der letzten Legislaturperiode damit hingehalten wurden, dass die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes mit der Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro in der nächsten Legislaturperiode gekoppelt werden soll, sieht nun plötzlich die Welt wieder ganz anders aus. Die Worte von gestern und die im Koalitionsvertrag verhandelten Ziele scheinen für die FinanzpolitikerInnen der Regierungskoalition heute nichts mehr wert zu sein. Diese wollen nun das Geld an die Kommunen verteilen, ohne dass deren Entlastung direkt mit längst überfälligen Reformen in der Eingliederungshilfe und der Gesetzgebung für behinderte Menschen verbunden werden. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der SozialpolitikerInnen", erklärte Dr. Sigrid Arnade im Anschluss an die gestrige Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen stärken!

PodiumsteilnehmerInnen beim BMZ Fachgespräch (c) BMZSelbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen müssen auch in Deutschland stärker in den Blick genommen und gefördert werden. Dies betonte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) im Rahmen eines Fachgesprächs beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Während in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, etwa in Indien, Ägypten oder Togo vom BMZ großer Wert auf den Einbezug und die Partizipation der DPOs, also von Disabled Persons Organizations gelegt werde, um die Selbstvertretung zu stärken, sei in Deutschland der Unterschied zwischen Selbsthilfe und Selbstvertretung kaum bekannt: "Selbsthilfe arbeitet meist diagnosebezogen mit medizinischem Schwerpunkt und wird meist von nicht betroffenen Profis dominiert", so Arnade in ihrem Vortrag. Selbstvertretung hingegen arbeite meist beeinträchtigungsübergreifend mit politischem Anspruch und werde von den Betroffenen bestimmt.

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Weitere Schnittstellenprobleme vermeiden

Grafik SGB IX (c) Menschzuerst e.V.Die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) wirbt in einem Schreiben an die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen für die Anbindung des Bundesteilhabegesetzes im 1. Teil des Sozialgesetzbuch IX. Es dürften keine weiteren Schnittstellenprobleme geschaffen werden und die Systematik der bisherigen Rechtssystematik müsse gerade im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen genutzt werden. "Wie Sie wissen, neigt sich das Beteiligungsverfahren zum geplanten Bundesteilhabegesetz dem Ende zu. Es wurde viel Papier beschrieben und in Umlauf gebracht, es wurde viel diskutiert. Allmählich müssen auch ganz konkret die Weichen für das neue Gesetz gestellt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, sich mit den Verbänden behinderter Menschen dafür einzusetzen, dass das Bundesteilhabegesetz im Teil 1 des SGB IX verankert wird und nicht als neuer Teil und erst recht nicht als gesondertes Gesetz (SGB XIII o.Ä.). Teil 1 SGB IX enthält ab § 55 bereits Bestimmungen zur Sozialen Teilhabe. Diese gilt es zu ergänzen und zu differenzieren. Eine Verankerung in Teil 1 SGB IX hat darüber hinaus den Vorteil, dass die allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts auch für das künftige Bundesteilhabegesetz gelten", so Dr. Sigrid Arnade in Ihrem Schreiben an die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen und an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

UN nimmt Deutschland unter die Lupe

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.In einem Monat ist es soweit:  Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist am 26. März in Deutschland seit sechs Jahren in Kraft und genau an diesem Tag beginnt auch das Staatenberichtsprüfungsverfahren für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf. Deshalb hat die BRK-Allianz jetzt ihren letzten Bericht beim zuständigen UN-Fachausschuss eingereicht. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf die sogenannte "Frageliste", die der Ausschuss im vergangenen Jahr an Deutschland gerichtet hatte. "Bei der Bewertung der Antwort der Bundesregierung kommt die BRK-Allianz  zum Schluss, dass die Antworten sehr unbefriedigend sind", so Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade. "Die BRK-Allianz ist der Ansicht, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung  zur Umsetzung der UN-BRK nur halbherzig wahrnimmt und vielfach nur auf die Länder verweist. Ferner behauptet die Bundesregierung, dass ein großer Teil der Vorgaben der UN-BRK zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zähle, für die der Progressionsvorbehalt nach Artikel 4, Abs. 2 gelte. Auf die naheliegende Frage, welche Artikel der UN-BRK direkt umzusetzen beziehungsweise unmittelbar anzuwendendes Recht für Deutschland darstellen, wird jedoch mit keinem Wort eingegangen."

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Aufarbeitungskommission auch für die Behindertenhilfe

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Die Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen auch Gegenstand der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sein. Dies hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) anlässlich des Fachgesprächs "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch" im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefordert. "Bislang lag die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit lediglich auf den Einrichtungen der Erziehungshilfe", machte Dr. Sigrid Arnade deutlich, die für den DBR an diesem Fachgespräch teilnahm. "Aber auch in den Wohnheimen für behinderte Menschen fand und findet nach wie vor sexueller Kindesmissbrauch statt, der jedoch kaum thematisiert wird." Aus Sicht des DBR, so Arnade, ist die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission sehr zu begrüßen, sie müsse aber auch den Bereich der Behindertenhilfe beleuchten und die Betroffenen aufsuchen.

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InklusionsbotschafterInnen gesucht

Mann mit Rollstuhl: Kassel: Im Rahmen eines neuen von der Aktion Mensch geförderten Modellprojektes sucht die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) InklusionsbotschafterInnen mit verschiedenen Behinderungen. Sie sollen aufzeigen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden kann und hierfür eigene konkrete Projekte zur Verbesserung der Inklusion durchführen.

Der vollständige Namen des neuen auf fünf Jahre angelegten Projektes lautet "InklusionsbotschafterInnen – Vernetzung von UnterstützerInnen auf dem Weg zur Inklusion“. Neben der Vernetzung und Schulung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zur UN-Behindertenrechtskonvention können im Rahmen dieses Projektes auch einige kleine Stipendien an behinderte Menschen vergeben werden. Diese sollen einen kleinen Beitrag für den Aufwand der meist ehrenamtlich geleisteten Selbstvertretung in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abdecken. Im Laufe des Projektes soll ein Aktionsplan mit den Projekten der einzelnen BotschafterInnen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entstehen, der laufend weiterentwickelt wird und die Aktivitäten von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen im Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention deutlich macht.

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