Recht auf Leichte Sprache verankern
Anlässlich eines Übungs-Seminars zur Leichten Sprache in Kassel bekräftigte das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten Mensch zuerst und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), dass das Recht auf Leichte Sprache endlich gesetzlich verankert werden muss.
Das Übungs-Seminar zur Leichten Sprache fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch ESF-Mittel geförderten Projektes "Peers zu Profis - Neue Wege zu einer inklusiven Sozialwirtschaft" der ISL statt. Dabei ging es einerseits darum, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ganz konkreten Beispielen lernen konnten, was Leichte Sprache bedeutet und wie Texte in Leichter Sprache gestaltet werden müssen. Andererseits bekräftigten die OrganisatorInnen und TeilnehmerInnen die Forderung nach gesetzlichen Regelungen für eine Leichte Sprache.
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Empowerment bedeutet...
"Partizipation durch Empowerment" lautet ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Projekt, das es der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ermöglicht, Empowerment-Schulungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durchzuführen. Bis zum 5. Mai sind noch Bewerbungen für die Schulungen für Bayern, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt in Erfurt möglich. Was Empowerment für die TeilnehmerInnen des ersten Schulungskurses in Mainz bedeutet, ist nun auf der Projektseite zu den Schulungen veröffentlicht.
"Während die in Wikipedia veröffentlichte Definition von Empowerment eher abstrakt daher kommt, haben die TeilnehmerInnen des ersten Schulungskurses aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland in Mainz und die TeilnehmerInnen eines ExpertInnen Workshops zur Konzipierung der Schulungskurse wesentlich lebensnahere Definitionen für sich gefunden. "Einfühlungsvermögen haben, seine Stärken für andere einsetzen, nicht nur reden, sondern auch umsetzen, Aufklären - Informieren", so beschreibt Ute Germann ihr Verständnis von Empowerment und fügt hinzu: "große Dinge werden wahr, wenn viele etwas mehr tun, als man muss."
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Pflege: ISL plädiert für Systemwechsel
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL vermisst im Entwurf zum 5. SGB XI – Änderungsgesetz (5. SGB XI -ÄndG) den Rückbezug zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die auch für Menschen gilt, die Pflege oder Assistenz benötigen. "Wir teilen zwar die mit diesem Gesetzesentwurf verfolgten grundsätzlichen Anliegen, die Situation von Menschen zu verbessern, die auf Hilfe durch Pflege oder Assistenz angewiesen sind", betonte ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade im Rahmen einer Verbändeanhörung, "dem Gesetzentwurf fehlt jedoch eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive." Vor dem Hintergrund der BRK, den bekannten Missständen in den Heimen und dem Wunsch der Menschen, zu Hause und nicht in Einrichtungen zu leben, plädiert die ISL deshalb entschieden für einen grundsätzlichen Systemwechsel mit einem flächendeckenden Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen und gleichzeitiger Stärkung und Verbreitung der persönlichen Assistenz.
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UN-Ausschuss veröffentlicht Frageliste
Der UN-Fachaussschuss in Genf, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht, hat jetzt die Frageliste für Deutschland veröffentlicht, die am 14. April beschlossen wurde. Insgesamt ist die vorliegende vierseitige Liste mit insgesamt 25 Fragen auf Englisch in drei große Bereiche gegliedert: A) Die "generellen Verpflichtungen" (Artikel 1-4), B) die "spezifischen Rechte (Artikel 5-30) und C) die "spezifischen Verpflichtungen" (Artikel 31 bis 33).
Die vorliegenden Fragen müssen nach derzeitigen Informationen zunächst von der Bundesregierung bis Ende Juli 2014 schriftlich beantwortet werden. Die Zivilgesellschaft kann dann zu diesem Dokument bis Mitte März 2015 Stellung nehmen und weitere Parallelberichte einreichen, bevor es Mitte April 2015 in die eigentliche Staatenprüfung geht. Ursprünglich war diese für den Herbst 2014 geplant.
Die vierseitige Frageliste sowie alle weiteren Dokumente dazu finden sich unter
http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=911&Lang=en
UN: Frageliste für Deutschland beschlossen - Staatenprüfung auf 2015 verschoben
Der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention hat am Montag, dem 14. April, im Genfer Palais Wilson (Foto links)
die Frageliste (die sogenannte "List of Issues") für die Staatenprüfung von Deutschland beschlossen. Sie wird in Kürze auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht. Diese Liste muss nun von der Bundesregierung schriftlich beantwortet werden. Die Zivilgesellschaft kann zu diesem Dokument wiederum Stellung nehmen, bevor es in die eigentliche Staatenprüfung geht. Ursprünglich war diese für den Herbst 2014 geplant. Der Ausschuss hat jedoch am 11. April beschlossen, die Staatenprüfung Deutschlands zu verschieben. Da der Ausschuss streng nach dem Datum des Eingangs der Staatenberichte vorgeht, ist Deutschland bei der Terminierung für den Herbst "herausgefallen". Der sogenannte "konstruktive Dialog" mit Deutschland wird deshalb erst in der 13. Sitzung des Ausschusses, also im April 2015 stattfinden.
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Auftakt zur Staatenprüfung Deutschlands
Am heutigen Montag, dem 14. April, findet in Genf der Auftakt zur Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) statt. In einer vorbereitenden Sitzung des Fachausschusses wird zunächst die Frageliste (die sogenannte "List of Issues") für Deutschland zusammengestellt. Die Zivilgesellschaft in Form der BRK-Allianz und die Monitoring-Stelle haben am Montagvormittag die Gelegenheit, kurz ihre Sicht auf die Umsetzung der Konvention darzulegen. Anschließend werden sie von den Ausschussmitgliedern intensiv befragt, bevor die Frageliste dann endgültig beschlossen wird. Im Vorfeld zu dieser Sitzung wurden bereits Vorschläge für eine Frageliste an den Fachausschuss unterbreitet: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=911&Lang=en
Für die BRK-Allianz ist eine kleine Delegation von Mitgliedern der Koordinierungsgruppe vor Ort. Sie wird dort auch Gelegenheit haben, mit der für Deutschland zuständigen Länderberichterstatterin, Diane Mulligan aus Großbritannien, zu sprechen.
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ISL-Mitgliederversammlung fordert Abkehr von der Bedürftigkeitsabhängigkeit
Vor dem Hintergrund der Diskussionen um ein modernes Teilhaberecht hat die Mitgliederversammlung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die vollständige Abschaffung des Prinzips der Bedürftigkeitsabhängigkeit gefordert. Auch eine Zwischenlösung etwa durch eine Anhebung der Freibeträge stelle keinen gangbaren Weg dar: "Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass die Einnahmen des Staates durch die Heranziehung von Einkommen und Vermögen durch den Verwaltungsaufwand für die Bedürftigkeitsprüfung aufgezehrt werden", betont Carl-Wilhelm Rößler, sozialpolitischer Sprecher der ISL. "Bei einer Anhebung der Freibeträge würde dieses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag weiter verschlechtert."
Die Beträge, die über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen erzielt werden, so Rößler, seien im Verhältnis zu den Ausgaben des jeweiligen Leistungssystems sehr gering. Dies verdeutliche die Gegenüberstellung von Aufwendungen für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege einerseits und Einnahmen durch Heranziehung von Einkommen und Vermögen andererseits für das Jahr 2011: "Die Aufwendungen für Eingliederungshilfe aus Mitteln der Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege lagen bei rund 18 Milliarden Euro, die Summe der Einnahmen aus der Bedürftigkeitsabhängigkeit bei rund 266 Millionen Euro", rechnet Rößler vor. Aus diesen Zahlen werde deutlich, so Rößler, dass lediglich knapp 1,5 Prozent der Aufwendungen für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege aus Sozialhilfe über die Heranziehung von Einkommen und Vermögen kompensiert werden. Ein zukünftiger Verzicht auf die Bedürftigkeitsabhängigkeit werde daher nicht zu einer Unangemessenheit der Leistungen der Eingliederungshilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege führen, da die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung äußerst moderat ausfällt. Deshalb dürfe nicht länger an einem Dogma der Eigenbeteiligung festgehalten werden, zumal dieses Dogma inzwischen keinen nennenswerten finanziellen Entlastungseffekt für den Staat bewirkt, wohl aber verheerende Auswirkungen auf die Teilhabe und Entfaltung der Persönlichkeit der Betroffenen hat.
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Geist des Empowerments wehte durch Mainz
Bunt und engagiert ging es am Wochenende im weitgehend barrierefreien Hotel INNdependence in Mainz bei der ersten Empowerment-Schulung "Stärker werden und etwas verändern!" zu. Dabei wurde klar: "Empowerment ist nicht nur lernbar, sondern macht auch Spaß". Zum Abschluss des ersten von vier Schulungsblöcken entwickelten die TeilnehmerInnen konkrete Projekte, die sie in den nächsten Monaten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voran treiben werden.
Im Rahmen des vom Bundesministerum für Arbeit und Soziales geförderten Projektes der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) "Partizipation durch Empowerment" werden in den folgenden Monaten Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen aus Baden-Württemberg, dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz modellhaft in Mainz geschult. Ziel dabei ist neben der Stärkung der einzelnen TeilnehmerInnen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voran zu treiben. "In Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention ist klar geregelt, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen bei der Entwicklung von Gesetzen und Initiativen, die behinderte Menschen betreffen, zu beteiligen sind. Damit dies auch wirkungsvoll bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geschehen kann, müssen behinderte und chronisch kranke Menschen auch entsprechend geschult werden. Denn viel zu oft finden Veranstaltungen und Entscheidungen noch ohne die Beteiligung behinderter Menschen statt oder geschieht dies nur pro forma", erklärte Ottmar Miles-Paul, der die Schulungen zusammen mit der Empowerment- und Diversity- Trainerin Eileen Moritz leitet.
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Empowerment Schulung in Erfurt ausgeschrieben
Empowerment ist ein fester Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb führt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis Ende 2015 Empowerment Schulungen für behinderte Menschen in verschiedenen Regionen Deutschlands durch. Vom 4. - 6. Juli beginnt die erste von vier Schulungen für die Bundesländer Bayern, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anahlt in Erfurt, die die ISL nun ausgeschrieben hat.
"Stärker werden und etwas verändern!" So lautet der Titel der Empowerment-Schulungen für behinderte und chronisch kranke Menschen, die das Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgen. Während der erste Kurs für behinderte und chronisch kranke Menschen aus Baden-Württemberg, dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz am kommenden Wochenende in Mainz beginnt, wurde nun die zweite Schulung für behinderte und chronisch kranke Menschen aus Bayern, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgeschrieben. Die vier aufeinander aufbauenden Schulungen finden vom 4. - 6. Juli 2014, vom 5. - 7. September 2014, vom 21. - 23. November 2014 und vom 13. - 15. Februar 2015 in der Bildungs- und Begegnungsstätte am Luisenpark in Erfurt statt. Die Teilnahme an allen vier Schulungsterminen ist die Voraussetzung für die Bewerbung.
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Postkartenaktion für ein Bundesteilhabegesetz
Unter dem Motto "5 Jahre UN-BRK - höchste Zeit für ein Bundesteilhabegesetz" werben behinderte Menschen zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland mit einer Postkarten- und Briefaktion an Bundestagsabgeordnete für die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes.
"Seit 5 Jahren gilt die UN‐Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Um ihre Vorgaben zu verwirklichen, brauchen wir ein Bundesteilhabegesetz, mit dem personenzentrierte, bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Außerdem sind Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen und Heimen zu fördern. Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen. Ihre Meinung interessiert uns", heißt es auf der Postkarte, die heute bei einer Veranstaltung zum fünfjährigen Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention im Kleisthaus in Berlin verbreitet wird.
Ziel der Aktion ist es, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages deutlich zu machen, wie wichtig ein Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen ist und sie mit den damit verbundenen Forderungen zu konfrontieren. Zu der Aktion aufgerufen hat das von verschiedenen Behindertenverbänden getragene Bündnis für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe. Die Aktion wird im Rahmen des von der Aktion Mensch geförderten und vom NETZWERK ARTIKEL 3 beantragten Projektes "Empowerment zur sozialen Teilhabe" unterstützt.
"Wir hoffen, dass wir mit dieser Aktion behinderte Menschen dazu ermutigen können, sich an ihre Bundestagsabgeordneten aus ihrer Region bzw. an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu wenden.
Link zur Aktion: http://www.teilhabegesetz.org//pages/startseite/aktuelles-termine/aktionen.php
NS-Rassenhygiene 1933-45 - Ausstellung im Stadtarchiv Erlangen jetzt auch online
Während des Nationalsozialismus wurden hunderttausende Menschen aufgrund von Behinderung, Krankheit aber auch sozialer Auffälligkeit ermordet oder zwangsweise sterilisiert. Traurige Berühmtheit erlangte in diesem Zusammenhang die „Aktion T4“ bei der zwischen 1940 und 1941 ca. 70.000 Menschen vergast wurden. Eine Ausstellung im Stadtarchiv Erlangen beschäftigt sich mit den ideologischen Hintergründen, den Verbrechen der Nazis sowie der speziellen Situation in Erlangen, aber auch mit den Folgen für die Betroffenen und die TäterInnen. Jetzt ist sie auch für alle Nicht-Erlanger online zugänglich: http://feld22.de/ausstellungen/ns-rassenhygiene-1933-45/
"Die Ausstellung ist schon jetzt ein großer Erfolg", sagt Dinah Radtke, Sprecherin für Internationales der Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland (ISL), die die Ausstellung mit vorbereitet hat. "Bisher haben über 700 Interessierte sie besucht und das in einem Stadtarchiv, bei dem man sich vorher an der Tür klingeln muss."
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Soziale Teilhabe ist Menschenrecht!
Für eine menschenrechtliche Perspektive bei der Gestaltung des neuen Teilhaberechts hat Carl-Wilhelm Rößler vom Forum der behinderten Juristinnen und Juristen (FbJJ) plädiert. Auf einer Veranstaltung der Bundesbehindertenbeauftragten und mehrerer Landesbehindertenbeauftragten im Berliner Kleisthaus hat Rößler, der auch sozialpolitischer Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist, den FbJJ-Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe präsentiert: "Die bisherige Diskussion erlebe ich als sehr fiskalisch orientiert", kritisierte Rößler. "Es gibt in den vorliegenden Papieren bisher nur wenige inhaltliche Impulse." (siehe dazu auch http://www.teilhabegesetz.org//pages/startseite/gesetzesvorschlaege-und-stellungnahmen.php)
Deshalb, so Rößler weiter, müsse man das Menschenrecht auf soziale Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig sowie einen anderen Behinderungsbegriff in einem zusätzlichen Kapitel des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) regeln. Ein neues Element im Teilhaberecht werde darin auch das Diskriminierungsverbot sein: Eine Vorenthaltung von Leistungen werde dann nach dem Prinzip der "angemessenen Vorkehrungen" der UN-Behindertenrechtskonvention als Diskriminierung gewertet. Die persönliche Assistenz, das persönliche Budget sowie das Budget für Arbeit müssten gestärkt und ein gestaffeltes Bundesteilhabegeld eingeführt werden. Großen Wert legte Rößler auch auf eine unabhängige Beratung durch Betroffene und nicht durch interessengeleitete Kostenträger oder Leistungsanbieter.
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Sarah Weber Assistentin des Monats
Sarah Weber arbeitet seit 2000 bei Dr. Corina Zolle als persönliche Assistentin. "Als sie bei mir anfing, hatte ich gerade eine Phase mit ziemlich schlechten Erfahrungen mit meinen Assistentinnen hinter mich gebracht und mir vorgenommen, diesmal alles richtig zu machen, d.h. Privates und Assistenz strikt zu trennen. Aber dann kam natürlich doch alles anders“, so Corina Zolle. Im Rahmen ihrer Artikelserie "AssistentIn des Monats" hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) Sarah Weber zur Assistentin des Monats ausgewählt.
Kurz nachdem sie ihren neuen Job angefangen hatte, übernahm Sarah die Pflege einer Hündin mit 10 Welpen. Das war natürlich mit der Blockarbeit nur schwer zu organisieren, aber irgendwie hat sie es hingekriegt. "Da ich nun annähernd genauso hundeverrückt bin, war ich natürlich immer begierig Fotos und Videos von den Hundis zu sehen. Da dauerte es natürlich nicht lange, bis ich mich in eine kleine Blondine verliebt hatte", beschreibt Corina Zolle die Anfänge der Zusammenarbeit mit Sarah Weber. "Und die wollte ab diesem Moment niemand anderes mehr haben", erzählt Sarah Weber augenzwinkernd. Das hieraus entstandene Rudel ist mittlerweile schon in der zweiten Generation und seit dem letzten Jahr auf drei angewachsen, nachdem Sarah Weber und Corina Zolle im vergangenen Jahr bei einem gemeinsamen Urlaub in Spanien noch einen halb verhungerten Straßenhund aufgesammelt haben.
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Ein Querdenker hat uns verlassen
Gerlef Gleiss, der nicht nur die Beratungsstelle Autonom Leben in Hamburg über Jahrzehnte hinweg geprägt hat, sondern auch bundesweit durch kritische Zwischenrufe aus dem hohen Norden immer wieder den Finger in die Wunden der sogenannten Behindertenhilfe gelegt hat, ist gestern, am 5. Februar, in Hamburg gestorben. Damit hat die deutsche Behindertenbewegung einen weiteren Querdenker verloren, dessen kritische Zwischenrufe und Engagement fehlen werden. Wer Gerlef Gleiss von Diskussionen oder Veranstaltungen kannte, der weiß, dass er die Selbstvertretung behinderter Menschen stets ernst genommen hat. Er war keiner, der einfach nur so dabei war, sondern er mischte sich ein und hinterfragte vieles kritisch. Dabei war es meist nicht einfach mit ihm zu diskutieren, denn er besaß eine scharfe Zunge und argumentierte fundiert. Sein Herz schlug links und er setzte sich vehement für eine selbstbestimmte Assistenz behinderter Menschen und eine unabhängige Beratung von behinderten Menschen durch behinderte Menschen ein. Leider war seine Lebenszeit zu kurz, um noch zu erleben, dass die Persönliche Assistenz in Deutschland einkommens-, vermögensunabhängig und bedarfsgerecht geregelt wird. Mit seinem langjährigen Wirken bei Autonom Leben in Hamburg schaffte er es trotz vielfältiger Widrigkeiten, dem Anpassungsdruck durch öffentliche Förderungen Paroli zu bieten und die Eigenständigkeit zu bewahren.
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UN-Ausschuss stärkt Rechte behinderter Kinder
Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat ein deutliches Zeichen für die Rechte von Kinder mit Behinderungen gesetzt. In seinen jetzt veröffentlichten "Abschließenden Bemerkungen" über die Ergebnisse der Prüfung des deutschen Staatenberichts wurden die Themen Nichtdiskriminierung, sexuelle Gewalt sowie die Bedeutung der inklusiven Erziehung hervorgehoben. Ganz besonders wurde ein koordiniertes und menschenrechtsbasiertes Vorgehen von Bund und den Bundesländern angemahnt. Eine individuelle Unterstützung und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen bei der inklusiven Bildung sei bislang nicht immer gewährleistet, heißt es in dem Dokument. Ferner wurde eine Verbesserung der Datenlage zur Situation behinderter Kinder gefordert. "Mich freut auch die Empfehlung des Ausschusses, dass Familien mit Migrationshintergrund, in denen behinderter Kinder leben, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird" betont Wiebke Schär, Bildungsreferentin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL).
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