Gesetz zur sozialen Teilhabe jetzt!
Auf einem ersten Treffen in Rheinsberg Ende Juli 2010 hat das verbandsübergreifende Forum behinderter Juristinnen und Juristen die Erarbeitung eines „Gesetzes zur Sozialen Teilhabe“ (GST) begonnen. Das geplante Gesetz soll der Umsetzung des Artikels 19 der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem selbstbestimmten Leben ohne Wenn und Aber dienen. Dazu sollen die gegenwärtig in verschiedenen Sozialgesetzbüchern verstreuten Ansprüche auf Eingliederungshilfe, Pflege und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im GST zusammengefasst werden.
Bei dem Treffen schälten sich im Wesentlichen nachstehende Kernelemente für ein solches Gesetz heraus: Ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, als bedarfsdeckende individuelle Hilfe soll neben dem Persönlichen Budget im Sozialgesetzbuch IX verankert werden. Dazu gehört zum Beispiel auch die Elternassistenz. Zusätzlich ist ein gestaffeltes Teilhabegeld vorgesehen. Es ersetzt die Landesregelungen zum Landespflege- Blinden-, Gehörlosen- und Sehbehindertengeld.. Die Möglichkeit der Sozialhilfeträger, die Hilfe auf eine Heimunterbringung zu beschränken und die Assistenz in der eigenen Wohnung zu verweigern, soll abgeschafft werden.
Bei diesem ersten Treffen wurden auf der Basis eines Thesenpapieres bereits konkrete Gesetzesänderungen formuliert. Der konkrete Gesetzesvorschlag wurde am 4. Mai 2011 auf der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. Anfang Mai 2013 wurde eine aktualisierte Fassung erarbeitet (siehe Anhänge).
Die Initiative zum Gesetz zur Sozialen Teilhabe ist von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) und dem Forum selbstbestimmter Assistenz (Forsea) ausgegangen, Unterstützung erfolgte durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Weibernetz, dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und Mobil mit Behinderung (MMB).
Am 25. Juni 2013 wurde die Kampagne mit der Website www.teilhabegesetz.org gestartet.