Assistenz im Krankenhaus - dringender Handlungsbedarf besteht!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungs-Empfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema "Assistenz im Krankenhaus" vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt: "Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden", beschreibt ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär die Situation. "So kommt es zu der absurden Situation, dass zwar behinderte Arbeitgeber ihre Assistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen können, aber völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, diese Möglichkeit nicht haben!"
Die derzeitige gesetzliche Regelung entspricht weder dem Grundgesetz noch der UN-Behindertenrechtskonvention, wie aus dem Rechtsgutachten der ISL eindeutig hervorgeht. Dort heißt es in der Zusammenfassung: "Die Gesundheitsversorgung in Deutschland muss BRK-konform gestaltet werden, die Einkommensabhängigkeit von Assistenzleistungen muss abgeschafft werden und die rechtlichen Grundlagen für einen Weiterbezug der Leistungen bzw. zur Sicherung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus müssen für alle Assistenznehmer_innen geschaffen werden, nicht nur für diejenigen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren. Weiterhin sollten die sich aus dem Völkerrecht ergebenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands beim aktuell diskutierten Bundesteilhabegesetz berücksichtigt und umgesetzt werden."
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Keine Angst vorm Krankenhaus!
Empfehlungen zur Assistenzsicherung im Krankenhaus - ein Projekt der ISL e.V.
Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, haben teilweise große Angst davor, ins Krankenhaus zu müssen, weil sie dort ihre lebensnotwendige Assistenz gefährdet sehen. Der Assistenzbedarf besteht auch während eines Krankenhausaufenthalts und kann durch das Personal im Krankenhaus aufgrund des Personalmangels und der fehlenden Sachkenntnisse in der Regel nicht sichergestellt werden. Seit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren (Assistenzpflegebedarfsgesetz vom 30.Juli 2009) ist es lediglich für Menschen, die ihre Assistenz im sogenannten “Arbeitgebermodell” organisieren, möglich, ihre Assistenzkraft bei einem Krankenhausaufenthalt ohne finanzielle Einbußen mitzunehmen, so dass die Assistenz gewährleistet ist.
Nach dem Arbeitgebermodell organisieren aber nur etwa 3.000 Menschen ihre Assistenz in Deutschland. Die gesetzliche Regelung zur Mitnahme der Assistenz gilt jedoch nicht für Menschen mit Assistenzbedarf, deren Assistenz über einen Assistenz- oder anderen Pflegedienst sichergestellt wird. Ebensowenig gilt diese Regelung für Menschen, deren Assistenz in einer stationären Einrichtung geleistet wird. Über die Zahl der betroffenen Menschen liegen keine Angaben vor, sie dürfte aber ein Vielfaches der bezifferten Arbeitgeber*innen betragen.
Das Projekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), das finanziell durch das Ministerium für Gesundheit (BMG) gefördert wird, zielt deshalb darauf ab, behinderten und chronisch kranken Menschen mit Assistenzbedarf die Angst vor einem Krankenhausaufenthalt zu nehmen beziehungsweise zu reduzieren. Wie soll das geschehen? Dazu werden Empfehlungen zur Assistenzsicherung im Krankenhaus erarbeitet, die in einer leicht verständlichen Sprache aufbereitet und in einer Handreichung veröffentlicht werden.
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