Wohnen – ein Menschenrecht

Porträt von Martin Marquard (c) ISL e.V."Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht, das bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948, im späteren UN-Sozialpakt sowie – konkretisiert für Menschen mit Behinderung – in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) niedergelegt ist. Danach erkennen die Vertragsstaaten – also auch Deutschland – das Recht aller Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard an, wozu auch eine menschenwürdige Wohnung gehört." Dies erklärte Martin Marquard, ISL-Sprecher für barrierefreies Bauen und Wohnen auf der Jahresklausur 2015 der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

Das Thema Wohnen komme in der UN-BRK an mehreren Stellen vor und werde dort unter verschiedenen Aspekten behandelt:

 Artikel 9 Zugänglichkeit Barrierefreiheit

             Artikel 19 Selbstbestimmt leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft

             Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie

             Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Aus menschenrechtlicher Sicht sei also klar, so Marquard, dass der Staat ist verpflichtet sei, darauf hinzuwirken, dass ausreichend barrierefreier, aber auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht oder geschaffen wird für alle, die darauf angewiesen sind. Das treffe auf sehr viele Menschen mit Behinderung zu, aber auch stark zunehmend auf die immer älter werdenden und hochaltrigen Menschen, die z.B. Treppen nicht mehr bewältigen können.

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