Bahn verweigert angemessene Vorkehrungen

Porträt von Dr. Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Pünktlich zum Nikolaustag hat die Bahn Knecht Ruprecht vorgeschickt und einer vielfahrenden Kundin im Rollstuhl eine gewünschte Einstiegshilfe abgelehnt. Dies widerspricht dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen in der UN-Behindertenrechtskonvention. Demnach ist das Vorenthalten von angemessenen Vorkehrung eine unzulässige Diskriminierung. Was genau ist der Sachverhalt?

ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade will Anfang nächster Woche nach einer Vortragsveranstaltung in Bad Bevensen, an der sie als Referentin teilnimmt, weiter nach Kassel zu einem anderen Termin reisen. Dass sie nicht wie andere Geschäftsleute einfach in den Zug steigen kann und vor jeder Bahnreise längere Telefonate mit der Mobilitätszentrale erledigen muss, davon soll hier nicht berichtet werden. Bad Bevensen jedenfalls ist eine Kleinstadt nördlich von Uelzen, liegt an der Bahnstrecke Hannover–Hamburg und besitzt deshalb auch einen Bahnhof. Die Bahnsteige sind laut Aussage der Deutschen Bahn sogar barrierefrei erreichbar, aber "leider" gibt es dort kein Servicepersonal. Deshalb könne Arnade von dort nur mit Nahverkehrszügen abfahren, die eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe besitzen.

 

Dies führt jedoch dazu, dass der Intercity-Zug der Bahn, der auch in Bad Bevensen hält und mit dem Arnade reisen will, nicht benutzt werden kann, da er eine solche Einstiegshilfe nicht besitzt. "Ich muss also erst mit einem Nahverkehrszug zu einem anderen Bahnhof mit Servicepersonal fahren", kritisiert Arnade. "Das bedeutet für mich in der Konsequenz, dass ich 20 Minuten länger fahren und einmal zusätzlich umsteigen muss. Das ist eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Kundinnen und Kunden der Bahn und eine Diskriminierung!"