Soziale Teilhabe ist Menschenrecht!

Porträt von Carl Wilhelm Rößler (c) ISL e.V.Für eine menschenrechtliche Perspektive bei der Gestaltung des neuen Teilhaberechts hat Carl-Wilhelm Rößler vom Forum der behinderten Juristinnen und Juristen (FbJJ)  plädiert. Auf einer Veranstaltung der Bundesbehindertenbeauftragten und mehrerer Landesbehindertenbeauftragten im Berliner Kleisthaus hat Rößler, der auch sozialpolitischer Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist, den FbJJ-Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe präsentiert: "Die bisherige Diskussion erlebe ich als sehr fiskalisch orientiert", kritisierte Rößler.  "Es gibt in den vorliegenden Papieren bisher nur wenige inhaltliche Impulse." (siehe dazu auch http://www.teilhabegesetz.org//pages/startseite/gesetzesvorschlaege-und-stellungnahmen.php)

Deshalb, so Rößler weiter, müsse man das Menschenrecht auf soziale Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig sowie einen anderen Behinderungsbegriff in einem zusätzlichen Kapitel des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) regeln. Ein neues Element im Teilhaberecht werde darin auch das Diskriminierungsverbot sein: Eine Vorenthaltung von Leistungen werde dann nach dem Prinzip der "angemessenen Vorkehrungen" der UN-Behindertenrechtskonvention als Diskriminierung gewertet. Die persönliche Assistenz, das persönliche Budget sowie das Budget für Arbeit müssten gestärkt und ein gestaffeltes Bundesteilhabegeld eingeführt werden. Großen Wert legte Rößler auch auf eine unabhängige Beratung durch Betroffene und nicht durch interessengeleitete Kostenträger oder Leistungsanbieter.

 "Aus unserer Sicht muss außerdem sichergestellt werden, dass der Begriff der Teilhabe auch die notwendige Hilfe zur Pflege umfasst, die bislang häufig aus Mitteln der Sozialhilfe ergänzend beigefügt wird", betonte Rößler. "Nur so kann eine vollständige Herauslösung von Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe erreicht werden." (Den gesamten Text des Vortrags können Sie in der Anlage nachlesen).

Dr. Harry Fuchs, Lehrbeauftragter an den Hochschulen München und der FH Düsseldorf und ausgewiesener Experte in Sachen SGB IX, präsentierte auf der Veranstaltung ebenfalls einen eigenen Gesetzentwurf zur Neufassung des SBG IX. Online unter http://www.harry-fuchs.de/entwurf.html

Die gesamte Veranstaltung soll in Kürze unter http://www.behindertenbeauftragte.de/ dokumentiert werden.