Recht auf Leichte Sprache verankern
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- Erstellt: Mittwoch, 14. Mai 2014 08:31
Anlässlich eines Übungs-Seminars zur Leichten Sprache in Kassel bekräftigte das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten Mensch zuerst und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), dass das Recht auf Leichte Sprache endlich gesetzlich verankert werden muss.
Das Übungs-Seminar zur Leichten Sprache fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch ESF-Mittel geförderten Projektes "Peers zu Profis - Neue Wege zu einer inklusiven Sozialwirtschaft" der ISL statt. Dabei ging es einerseits darum, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ganz konkreten Beispielen lernen konnten, was Leichte Sprache bedeutet und wie Texte in Leichter Sprache gestaltet werden müssen. Andererseits bekräftigten die OrganisatorInnen und TeilnehmerInnen die Forderung nach gesetzlichen Regelungen für eine Leichte Sprache.
"Übersetzungen in Leichte Sprache und die Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten sind gut. Aber ohne richtige Rechte ist das zu wenig", brachte es Josef Ströbl von Mensch zuerst auf den Punkt. Josef Ströbl, Anette Bourdon und Anita Kühnl von Mensch zuerst wirkten an dem Seminar mit und machten deutlich, wie die Prüfung von Texten in Leichter Sprache funktioniert und gaben Tipps für Verbesserungen. Aus Sicht der ISL heißt dies, dass das Recht auf Informationen in Leichter Sprache im zu reformierenden Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verankert werden muss, wie Dr. Sigrid Arnade, die als Geschäftsführerin der ISL am Seminar teilnahm, bekräftigte. "Wir müssen verstehen, welche Rechte wir haben", machte Josef Ströbl deutlich. "Deshalb ist es auch wichtig, dass im Bundesteilhabegesetz von vorne herein ein Recht auf Informationen in Leichter Sprache drin ist."