ISL: § 179 Strafgesetzbuch abschaffen!

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.VDie Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) setzt sich zu Gunsten von Frauen mit Behinderungen dafür ein, dass der § 179 Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen wird. In einem Schreiben an die Bundesbehindertenbeauftragte sowie die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen weist ISL-Geschäftsführerin Sigrid Arnade darauf hin, dass das Sexualstrafrecht außer den derzeitigen Veränderungen zu pornographischen Abbildungen in dieser Legislaturperiode nochmals reformiert werden soll: "Das ist eine gute Gelegenheit, endlich das Zwei-Klassen-Strafrecht zu beenden, in dem immer noch nach der "Widerstandsfähigkeit" der Opfer unterschieden wird."

Die zweitbeste Lösung ist es nach Ansicht der ISL, den Strafrahmen für sexuelle Nötigung im § 179 StGB an den Strafrahmen für sexuelle Nötigung im § 177 StGB anzugleichen: "Es ist schließlich weder hinnehmbar noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar, dass Täter geringer bestraft werden, wenn ihr Opfer als ´widerstandsunfähig` gilt", so Arnade. Die ISL erwartet nun entsprechende Initiativen der politisch Verantwortlichen.