Aufarbeitungskommission auch für die Behindertenhilfe

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Die Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen auch Gegenstand der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sein. Dies hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) anlässlich des Fachgesprächs "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch" im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefordert. "Bislang lag die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit lediglich auf den Einrichtungen der Erziehungshilfe", machte Dr. Sigrid Arnade deutlich, die für den DBR an diesem Fachgespräch teilnahm. "Aber auch in den Wohnheimen für behinderte Menschen fand und findet nach wie vor sexueller Kindesmissbrauch statt, der jedoch kaum thematisiert wird." Aus Sicht des DBR, so Arnade, ist die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission sehr zu begrüßen, sie müsse aber auch den Bereich der Behindertenhilfe beleuchten und die Betroffenen aufsuchen.

Aus Sicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sollte auch mehr Gewicht auf die Prävention gelegt werden, betonte Arnade, die Geschäftsführerin der ISL ist. So sollten angehende PädagogInnen für die Gefahr des Machtmissbrauchs sensibilisiert werden. "Ferner sollten Jugendliche im Sexualkundeunterricht damit konfrontiert werden, dass sie Täter oder Täterinnen werden könnten."

Die Kommission soll ab dem Jahr 2016 beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, einrichtet werden.