Persönliche Assistenz stärken!
Vor dem Hintergrund der BRK, den bekannten Missständen in den Heimen und dem Wunsch der Menschen, zu Hause und nicht in Einrichtungen zu leben, plädiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) entschieden dafür, ambulante Strukturen zu stärken und das Konzept der persönlichen Assistenz für Menschen, die Unterstützungsbedarf haben zu verbreiten.
Dies betonte Matthias Vernaldi, Sprecher der ISL für Persönliche Assistenz anläßlich der Anhörung des Gesundheitsministeriums (BMG) zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz – PSG II, die am heutigen Donnerstag stattfindet.
Die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist aus Sicht der ISL einerseits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da nun Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen Unterstützung durch Pflege oder Assistenz erhalten werden.
Die Unterteilung von drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade, vor allem die Ausweitung, die der fünfte Grad bedeute, mache differenziertere Bedarfsermittlung und Hilfeerbringung möglich. Andererseits, so Vernaldi, sei es nicht verständlich, dass dem Gesetzentwurf der Rückbezug zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und damit eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive fehle.
Erneut bemängelt die ISL in ihrer Stellungnahme die finanzielle Besserstellung stationär gegenüber ambulant erbrachter Leistungen.
Damit verfestige sich die Struktur der Hilfeerbringung in der Bundesrepublik in Richtung stationärer Unterbringung, die aus sich heraus schon bevormundend und isolierend ist: "Es verstößt gegen die Interessen behinderter oder chronisch kranker Menschen, die ihr Leben lang auf Assistenz und Pflege angewiesen sind, wenn die Struktur, die Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe umzusetzen in der Lage ist, mit signifikant niedrigeren Beträgen entgolten wird", so Vernaldi.
"Ein wichtiger Teil unseres Klientels sind Menschen, die über das trägerübergreifende Persönliche Budget einen Teil ihres Hilfebedarfs, meist sogar den ganzen, abdecken, und als ArbeitgeberIn AssistentInnen direkt bei sich anstellen. Leistungen der Pflegeversicherung können sie nur als Geldleistung in Anspruch nehmen. Den Differenzbetrag müssen sie selbst zahlen, beziehungsweise in den meisten Fällen der kommunale Träger. Für sie wäre eine offenere Handhabung der Trennung von Geld- und Sachleistung der Pflegeversicherung von großem Wert. Im Gesetzesentwurf lassen sich leider nicht einmal Ansätze erkennen".
Im Zuge des geplanten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werde eine Auflösung der Trennung von ambulant und stationär anvisiert, so die ISL. Die resultierende Personenzentrierung müsse sich konsequenterweise dann auch im SGB XI wiederspiegeln.