We have a dream: Einen menschenrechtsbasierten Aktionsplan!

Plakat: We have a dream (c) ISL e.V.Anlässlich der Verbändeanhörung am 20. Mai begrüßt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) in einer Stellungnahme zwar die Tatsache der Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans (NAP), der auch einige sinnvolle Maßnahmen enthalte. Insgesamt unterscheide sich der NAP 2.0 nach Ansicht der ISL aber in seiner unzureichenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wenig vom ersten NAP: "Während wir in der Vergangenheit oft angenommen haben, der gute Wille sei zwar vorhanden, die mangelhafte Umsetzung der UN-BRK beruhe jedoch auf Verständnislücken, verfestigt sich angesichts des NAP 2.0 in Zusammenschau mit der Novellierung des BGG und dem Referentenentwurf des BTHG der Eindruck, dass der Bundesregierung die Vereinten Nationen und ihre Empfehlungen im Prinzip egal sind, sie unbeeindruckt weiter gegenteilige Politik verfolgt und man lediglich bemüht ist, einen guten Eindruck zu hinterlassen", fasst ISL-Geschäftsführerin Sigrid Arnade die Position des Verbandes zusammen.

Zur angeblichen Rückbindung der Maßnahmen an die UN-BRK und die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses  kritisiert die ISL, dass die jeweiligen Texte zwar korrekt wiedergegeben werden, jedoch wenig Bezug zu den Maßnahmen, beziehungsweise notwendigen Umsetzungsschritten zu erkennen sei. Insofern handele es sich nicht um eine "Rückbindung" im eigentlichen Sinn, sondern lediglich um Zitate.

Diese Herangehensweise habe etwa die haarsträubende Konsequenz, dass eine Maßnahme zur Stabilisierung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den NAP 2.0 eingeflossen ist, die genau das Gegenteil sowohl zur UN-BRK als auch zu den abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses bedeutet. Für sinnvoll hält die ISL jedoch die Einführung des Handlungsfeldes ´Bewusstseinsbildung` in den NAP 2.0, da es sich hierbei um ein zentrales Anliegen der UN-BRK handele. Ebenso wird das Bemühen begrüßt, verstärkt andere Ressorts einzubeziehen, sowie die Absicht, die Datenlage zur Lebenssituation behinderter Menschen zu verbessern.

Beim Themenfeld ´Verabschiedung / Überarbeitung von Gesetzen und Verordnungen` dränge sich nach Ansicht der ISL aber der Eindruck auf, dass etwas schön gefärbt werden soll: "Auf den ersten Blick klingt es gut, wenn es heißt, dass 29 der 166 Maßnahmen und damit über 17 Prozent diesem Themenfeld zuzuordnen sind", so Arnade. "Betrachtet man jedoch die Maßnahmen detailliert, so stellt man schnell fest, dass etwa ein Drittel dieser 29 Maßnahmen sich auf das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) beziehen. Auch die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) musste für etliche Maßnahmen herhalten. Insgesamt wirkt dieses Vorgehen jedenfalls ausgesprochen unseriös."

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