Zwangspoolen ist Menschenrechtsverletzung!

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat das im Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgesehene "Poolen" von Assistenz ohne die Zustimmung der Betroffenen als Menschenrechtsverletzung verurteilt. Auf ihrer Mitgliederversammlung in Mainz wurde die schönfärberische Formulierung von "Leistungen, die gemeinsam erbracht werden" deshalb auch einhellig kritisiert: "In diesem Punkt sind wir absolut unnachgiebig und das kann auch nicht gegen kleine Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen aufgerechnet werden", so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Trotz Frust und Enttäuschung über die bislang überaus magere Resonanz des zuständigen Ministeriums auf die bundesweiten Protestaktionen wird die ISL weiter aktiv sein: "Solange der Text nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, ist noch nichts entschieden", so Arnade. "Ich rufe alle, die eventuell noch unentschlossen sind, auf, sich an den Aktionen am Anhörungstag, dem siebten November zu beteiligen!"

Mit frischem Schwung geht die ISL auch in das kommende Jahr: Als neues Zentrum für selbstbestimmtes Leben wurde das ZSL Nord aufgenommen, das seine behindertenpolitische Arbeit demnächst von Kiel aus auf das Bundesland Schleswig-Holstein konzentrieren will. Die langjährige Geschäftsführerin des Mainzer Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL), Gracia Schade, neu in den Vorstand der ISL gewählt. Schade will sich in ihrer Vorstandsarbeit vor allem auf die Stärkung bestehender und den Aufbau weiterer Zentren konzentrieren.