Wissen ausbauen, Selbstbestimmung stärken – Großes Interesse an der juristischen Fortbildung zum Bundesteilhabegesetz

Rheinsberg. „Wissen ausbauen und Selbstbestimmung stärken,“ so sieht es die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) und veranstaltete eine juristische Fortbildung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 24. bis 26. November 2017 in Rheinsberg. Anlass ist die ab 2018 startende „Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung“ (EUTB).
„Nur wer seine Rechte kennt, kann ein selbstbestimmtes Leben effektiv einfordern,“ ermutigt Dr. Sigrid Arnade (ISL-Geschäftsführerin) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der BTHG-Fortbildung, welche durch den Partizipationsfonds ermöglicht wurde. Dieser wurde mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Sommer 2016 eingeführt und soll die politische Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen stärken.

„Mit dieser Fortbildung zum Bundesteilhabegesetz haben wir die Möglichkeit, uns auf die Aufgaben in den ausgeschriebenen Beratungsstellen vorzubereiten. Menschen mit Behinderungen werden gegenüber Behörden gestärkt. Dies entspricht dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK),“ erklärt Arnade.
Mit der Einrichtung der EUTB, welche auf dem Peer-Counseling-Konzept basiert, setzt Deutschland ein wesentliches Element der UN-BRK um: die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.

Die Handreichung zur Fortbildung kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.