Mindestens Mindestlohn für WfbM-Beschäftigte!

Sigrid Arnade im Gespräch (c) ISL e.V.Berlin, 02. November 2018. Deutschland soll behinderten Mitarbeiter*innen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) den vollen Arbeits- und Sozialrechtschutz garantieren einschließlich des Mindestlohns. Diese Forderung des UN-Fachausschusses zum Sozialpakt vom Oktober 2018 wird von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) begrüßt. Der Fachausschuss hatte geprüft, ob und wie Deutschland die Verpflichtungen aus dieser Menschenrechtskonvention erfüllt, in der die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte festgeschrieben sind.

„In seinen Abschließenden Bemerkungen (concluding observations) äußert sich der Fachausschuss erfreulich deutlich zu der unhaltbaren Situation, dass behinderten Beschäftigten in WfbM die Arbeitnehmer*innenrechte vorenthalten werden und sie nur ein Taschengeld verdienen,“ freut sich die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

Dadurch werde die ISL-Forderung unterstützt, WfbM-Beschäftigte gerecht zu entlohnen, ihnen aber mindestens den Mindestlohn zu zahlen. Zu hoffen sei jetzt, dass endlich ernsthaft Alternativen zu WfbM erdacht und erprobt werden, denn die Abschließenden Bemerkungen stellten sozusagen die Hausaufgaben für die Bundesregierung für die kommenden Jahre dar.

Weiter fordere der Fachausschuss größere Anstrengungen von der Bundesregierung, damit die Beschäftigungsquote erfüllt werde und speziell die Arbeitslosigkeit behinderter Frauen reduziert werde. Bei Nicht-Erfüllung der Beschäftigungsquote mahnt der Fachausschuss härtere Sanktionen an.


„Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Kritik und die Empfehlungen der Vereinten Nationen ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass alle arbeitenden Menschen den Mindestlohn bekommen, auch die WfbM-Beschäftigten,“ fordert Arnade.

Link zu den Abschließenden Bemerkungen (englisch)