Wahlrecht für alle – unsägliche Zauderei beenden!

Porträt Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Berlin, 22. Februar 2019. Pauschale Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen sind verfassungswidrig. Auf diesen heute bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL mit Freude und Erleichterung: „Wir begrüßen den Beschluss der Karlsruher Richter und fordern die Bundesregierung auf, nun endlich die unsägliche Zauderei zu beenden und allen Bürger*innen dieses elementare Grundrecht zuzugestehen,“ sagt die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. 

Auch das Bundesverfassungsgericht habe sich mit einer Entscheidung zu der seit 2013 anhängigen Klage Zeit gelassen und damit dem Gesetzgeber die Gelegenheit gegeben, selbst den verfassungswidrigen Zustand zu beenden. „Wir sind froh, dass das Bundesverfassungsgericht nun nicht länger gewartet und der Hängepartie endlich ein Ende gesetzt hat,“ freut sich Arnade. Für die ISL sei es sowieso nicht zu verstehen, warum das verfassungswidrige Bundeswahlgesetz und auch das Europawahlgesetz nicht längst geändert wurden. „Schließlich hängt der Fortbestand der Demokratie nicht an diesen rund 85.000 Stimmen, und es kostet den Staat auch nichts, dieses Grundrecht für alle zu garantieren,“ erläutert Arnade.

„Nun ist es an der Zeit, dass der Bundestag zügig die verfassungskonforme Wahlgesetze schafft und die Wahlrechtsausschlüsse ohne Wenn und Aber streicht,“ fordert Arnade. Dabei dürften auch keine neuen Hürden wie eine Prüfung der „Wahlfähigkeit“ aufgebaut werden. Die ISL wünscht sich, dass die bislang vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen bereits an den Wahlen zum europäischen Parlament im Mai diesen Jahres teilnehmen können. „Wenn das gelänge, wäre das ein wirklich gutes Zeichen für eine funktionierende Demokratie in Deutschland,“ so die ISL-Geschäftsführerin.

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