Digitale Barrierefreiheit: Bastelanleitung nicht vergessen

Vorderrad eines Rollstuhls steht auf Tastatur (C) ISL e.V.Berlin, 08. April 2019. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) kritisiert die geplante neue Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), weil künftig anspruchsvolle Bausätze ohne Bastelanleitung verschickt werden. Die einzuhaltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit (sogenannte Anlage 1) soll zukünftig nicht mehr in der BITV 2.0 zu finden sein. Stattdessen soll nur noch auf Amtsblätter der EU verwiesen werden.

„Dies ist nicht hinnehmbar, da sowohl für Anbieter*innen barrierefreier Inhalte als auch für deren Nutzer*innen keine Transparenz mehr gegeben wäre, welchen technischen Standard man wie umsetzen muss. Sollte dies so beschlossen werden, stellt diese Überarbeitung aus Sicht der ISL keine Beseitigung von Barrieren, sondern deren Zunahme dar. Das Thema Digitale Barrierefreiheit wird dadurch zu einem ungeliebten Kind,“ erklärt Alexander Ahrens, Pressesprecher der ISL.

Weiter führt Ahrens in seinem Fazit aus: „Uns drängt sich schon der Eindruck auf, dass digitale Barrierefreiheit nicht gefördert, sondern erschwert und verhindert werden soll. Unter diesen Gegebenheiten ist es wirklich kaum jemandem zuzumuten, digitale Barrierefreiheit zu realisieren, so dass dazu nur einige wenige Spezialist*innen in der Lage sein werden.“

Heute endete die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zur neuen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), für die die Verbände lediglich zweieinhalb Wochen Zeit hatten. Das mitgeschickte Dokument des BMAS war ein nicht strukturiertes Word-Dokument, das nicht als barrierefrei bezeichnet werden kann. Damit wird erneut gegen das Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 4, Absatz 3 verstoßen.

Unten steht die Stellungnahme der ISL als Download bereit.