Bundestagsabstimmung zur Organspende - Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht vieler behinderter Menschen

Ein Organspendeausweis wird ausgefüllt (c) ISL e.V.Berlin, 14. Januar 2020. Die von der großen Koalition geplante Bundestagsabstimmung zur Widerspruchslösung für eine Organspende, bei der man automatisch einer Spende zustimmt, wertet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) als enormen Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht vieler behinderter Menschen. Die ISL appelliert an die Abgeordneten diesen Vorschlag abzulehnen.

„Behinderte Menschen, die durch ihre körperlichen oder kognitiven Einschränkungen sich selbst zu dieser Frage nicht äußern können oder unter Betreuung leben, müssen auf jeden Fall von dieser Regelung ausgenommen werden. Schließlich könnte es sein, dass weder ein Widerspruch noch eine Zustimmung formuliert werden kann; Fremdbestimmung ist das falsche Signal. Außerdem sei es nicht sichergestellt, dass die betroffenen Menschen vollumfänglich über die Widerspruchslösung aufgeklärt werden,“ erklärt Elisabeth Adam, Sprecherin der ISL für bioethischen Fragen. „Wenn dies übergangen wird, dann gefährdet das die Freiheit des Menschen, eigene Entscheidungen zu treffen,“ warnt Adam.

Die ISL plädiert in ihrem behindertenpolitischen Grundsatzprogramm, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende nicht als schnell getroffene Standardentscheidung erfolgen darf. Stattdessen sind weiterhin umfassende Informationen und niedrigschwellige Beratung anzubieten.

Das behindertenpolitische Grundsatzprogramm der ISL steht unter folgendem Link als Download zur Verfügung: ISL Hamburger Programm

Auch in einer Version in Deutscher Gebärdensprache (DGS) veröffentlicht unter: Hamburger Programm