Berlin: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) will sich in den nächsten Wochen besonders für Nachbesserungen beim Gesetzentwurf für ein Teilhabestärkungsgestz stark machen, das noch im März in erster Lesung im Bundestag behandelt werden dürfte.
Von der Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber*innen, die keine behinderte Menschen beschäftigen, über dringend nötige Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus bis zur längst überfälligen Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) damit auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, so gibt es nach Ansicht der ISL in dieser Legislaturperiode noch viel zu tun, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerechter zu werden. Damit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Hausaufgaben bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gut machen können, will sich die ISL in den nächsten Wochen verstärkt einmischen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen habe bereits einen Vorschlag für die Verbesserung der Regelungen zur Barrierefreiheit gemacht, der sich vor allem an die Regelungen in Österreich anlehnten, betonte Alexander Ahrens von der ISL. Was dort funktioniere, könne hierzulande ja nicht vom Teufel sein.