Pressemitteilung: Herr Spahn, was sagt Ihnen Artikel 19 der UN-Behindertenrechts-konvention?

Laut Arbeitsentwurf ist vorgesehen, nur die stationäre Pflege durch eine Deckelung des Eigenanteiles der betroffenen Person besser zu stellen. Die ambulante Versorgung und auch das Arbeitgebermodell, bei denen behinderte Menschen selbstbestimmt ihre persönlichen Assistent*innen einstellen um damit ein selbstbestimmtes Leben zu führen, geraten durch das Spahnsche Vorhaben erneut unter Druck. „Es wird absichtlich verkannt, dass die ambulante Versorgung in Deutschland bei weitem den größten Anteil in der Pflege hat! Dabei muss doch auch für das Gesundheitsministerium die UN-BRK gelten. In Artikel 19 ist das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung geregelt. Das bedeutet im Klartext: Niemand darf - auch nicht durch die Hintertür - verpflichtet werden, im Heim zu leben; es muss eine echte Wahlmöglichkeit geben und genau das ist es, was dem bekanntgewordenen Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums fehlt“, so Koritz weiter.
Weiterhin sieht der Entwurf vor, pflegenden Angehörigen die stundenweise Entlastung und Auszeit von der Pflege mittels der Verhinderungspflege zu halbieren. Der derzeitige Entwurf geht in eine völlig falsche Richtung!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. ( ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US amerikanischen Independent Living Movement gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.
V.i.S.d.P. Wiebke Schär