Stellungnahme der ISL zum Referentenentwurf der Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Geldautomat mit Stufen vor dem Brandenburger Tor (C) ISL e.V. Foto: Franziska VuBerlin, 11. März 2022. Die ISL hatte im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, intensiv an der Erarbeitung der Rechtsverordnung mitgewirkt. Die Rechtsverordnung beschreibt ganz konkret, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung gestaltet sein muss, damit sie als barrierefrei gelten kann. Zur Erinnerung: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet einige private Anbieter von Dienstleistungen und Produkte, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. So müssen Banken ihre Bank-Terminals und ihre Kreditverträge so gestalten, dass alle Menschen sie verstehen, bedienen und für sich nutzen können. So müssen beispielsweise Bank-Terminals mit einer Sprachausgabe ausgestattet sein, damit sie von blinden Menschen ohne fremde Hilfe bedient werden können.

Die Rechtsverordnung wurde in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Behindertenverbänden, Barrierefreiheitsexpert*innen aus dem Digitalbereich, den Produktherstellern und Dienstleistungsanbietern und Vertreter*innen verschiedener Bundesministerien, erarbeitet. Sie ist Teil des EU-weit geltenden European Accessibility Act (EAA) und wurde in die deutsche Gesetzgebung übertragen.

Wir haben neben vielen anderen Verbänden am Ende des Prozesses noch einmal schriftlich unsere Meinung geäußert, die dann auch in einer Anhörung von ISL-Vertreter*innen mündlich bekräftigt wurde.

 

Hier findet Ihr unsere schriftliche Stellungnahme, die beschreibt, was wir in der Rechtsverordnung vermissen und was gut gelungen ist. Außerdem kann hier das Infopapier des Gesetzes heruntergeladen werden.