ISL fordert Regelungen zur Triage nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung behinderter Menschen

Schild mit der Aufschrift Berlin, 17. Oktober 2022. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) fordert Regelungen zur Triage nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung behinderter Menschen! Seit dem 13. Oktober befassen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der die Regelung zur Triage enthalten wird. Dieser muss laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 Vorkehrungen treffen, damit behinderte Menschen bei medizinischen Versorgungsengpässen in Pandemien nicht diskriminiert werden.

Die ISL und deren Vorstandsmitglied Jenny Bießmann appellieren an die Politik, „die nächsten Wochen müssen noch einige Verbesserungen auf den Weg gebracht werden, damit behinderte Menschen in Zeiten knapper medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden. Der jetzige Entwurf wird weder Menschenrechten noch dem Prinzip der Lebenswertindifferenz gerecht!“.

Vor einigen Monaten hatten Behinderten- und Sozialverbände den unmissverständlichen Ausschluss einer Ex-Post-Triage noch begrüßen können. Wichtig sei jetzt - angesichts der Beratungen im Bundesrat zur Überprüfung des Verbotes einer Ex-Post-Triage - vor allem, dass sie weiterhin ausgeschlossen und strafbar bleibe. „So lang eine Behandlung indiziert ist, darf diese nicht zu Gunsten jemanden anderes mit vermeintlich besseren Erfolgsaussichten abgebrochen werden“, so Bießmann von der ISL weiter. So ein Vorgang ist weder menschenrechtlich noch mit dem Grundsatz, das jedes Leben gleich viel Wert hat, vereinbar.

Die ISL sieht Bund und Länder in der Pflicht, mit allen Mitteln und Instrumenten, auch der Entwicklung von partizipativ erarbeiteten Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepten für das medizinische Personal, dafür Sorge zu tragen, dass der Forderung nach Nicht-Diskriminierung im Falle von medizinischer Ressourcenknappheit nachgekommen und zumindest an dieser Stelle die Diskriminierungsgefahr im Gesundheitswesen abgebaut werden kann.

Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen – ZsL®. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.

V.i.S.d.P. Alexander Ahrens