Ampelkoalition - Kein Interesse an selbstbestimmter und barrierefreier Mobilität
Berlin, 2. März 2023. Aus Sicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) zeigt der Entwurf zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), der sich in der heutigen ersten Lesung im Bundestag befindet, dass die Ampel-Koalition kein Interesse an einer selbstbestimmten und barrierefreien Mobilität von Menschen mit Behinderung hat.
Zwar wurde im neuen Gesetz eine einheitliche Ansprechstelle wie die jetzige Mobilitätsservicezentrale (MSZ) festgelegt, die Anmeldezeiten für Reisen in Europa verringert sowie die Digitalisierung der Fahrgastrechtformulare festgeschrieben - allerdings sind dies nur verpflichtende Vorgaben aus der EU-Fahrgastrechte-Verordnung, die ab im Sommer 2023 in Kraft tritt.
Mit diesem Gesetz hat man wieder mal die gute Gelegenheit verpasst, Barrierefreiheit für alle Mobilitätsanbieter (wie der Deutschen Bahn AG und Flixtrain) auf der Schiene verpflichtend festzulegen. Ebenso kein Wort, dass Fahrgäste mit Behinderung zu allen Zeiten, an denen Züge im Fernverkehr angeboten werden, mitfahren dürfen. Im Entwurf wird dafür auf unerträgliche Art und Weise das jetzige bevormundende und fehleranfällige Angebotschaos von Hilfeleistungen mit "vertretbaren Mehraufwand" und "großzügigen Servicezeiten" angepriesen. Von Gleichberechtigung, Serviceorientierung und spontanem Reisen bleiben behinderte Menschen weiterhin ausgeschlossen.
Stattdessen erlaubt auch die jetzige Bundesregierung, dass die Deutsche Bahn AG weiterhin ICE-Züge mit Stufen einkauft und von Siemens bauen lässt, die wissentlich nicht barrierefrei sind und Hublifte an Bord haben, die niemand bedienen kann, störanfällig und zu klein sind. Damit verstößt die Bundesregierung erneut gegen geltendes Recht und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das aktuelle Beispiel in Spanien zeigt, dass dort sowohl Bahnchef als auch Mitglieder des Verkehrsministeriums zurücktreten mussten, weil falsche Züge bestellt worden sind. Warum darf das in Deutschland trotz Protest der Behindertenverbände und ohne Konsequenzen passieren?
Die Bundesrepublik Deutschland ist 100-prozentige Eigentümerin der Deutschen Bahn AG und damit Erziehungsberechtigte mit Entscheidungskompetenz über den größten Mobilitätsanbieter in Deutschland auf der Schiene. „Solange Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing beim Bahnvorstand nicht auf den Tisch hauen, wird sich in diesem Konzern mittelfristig nichts ändern. Deshalb strebt die ISL eine weitere Klage an, um den weiteren Bau von nicht barrierefreien Schienenfahrzeugen zu unterbinden“, führt Horst Frehe, Vorstand der ISL, aus.
Die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag, Deutschland in allen Lebensbereichen barrierefrei zu machen, scheinen nur Beruhigungsmittel für die Wähler*innengunst gewesen zu sein. Fahrgäste mit Behinderung werden über weitere Jahrzehnte hinweg dem fremdbestimmten und übergriffigen Helfersyndrom im Schienenverkehr ausgesetzt sein. Von zeitnaher Verbesserung in dieser Legislatur wird nichts zu spüren sein.
Bereits im Dezember 2022 konnten die Verbände eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben. Auch die ISL hat eine Stellungnahme eingereicht.
Bildmaterial: Protestaktion der ISL e.V. am 5. Mai 2022 vor dem Brandenburger Tor. In der Mitte des Bildes steht Person im Rollstuhl auf einem defekten Hublift einer Zugattrappe mit der Aufschrift "ICE Barrierehausen". Ein Bahnmitarbeiter werkelt rechts hilflos am Hublift herum. Der Zugbegleiter links mit Kelle in der Hand drängelt aufgrund der zu erwartenden Verspätung. Foto: Markus Gebhardt
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. ISL wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.
V.i.S.d.P. Alexander Ahrens