UN-Tag: Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik!

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben - ISL e.V., Behinderung nicht länger unter einem medizinischen oder verengten sozialrechtlichen Blickwinkel zu betrachten, sondern durchgehend die menschenrechtliche Dimension zu sehen. Dies beinhaltet nach Ansicht von ISL-Geschäftsführerin Barbara Vieweg auch die klare Benennung von angeblichen Missständen als Menschenrechtsverletzungen.

Wenn beispielsweise ein 32-jähriger behinderter Mann gegen seinen Willen gezwungen wird, in einem Altenheim zu leben, ist das eine eklatante Menschenrechtsverletzung erklärt Vieweg. In diesem Zusammenhang sei auch der § 13 des Sozialgesetzbuches XII zu nennen, in dem unter anderem geregelt ist, dass eine stationäre Versorgung Vorrang vor ambulanter Versorgung hat, wenn die stationäre Versorgung zumutbar und die ambulante mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Bei der Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wird sich die ISL dafür einsetzen, dass dieser Passus ersatzlos gestrichen wird, betont Vieweg, denn Artikel 19 der Konvention legt fest, dass jeder Mensch Wohnort und Wohnform frei wählen kann. Um dies sicherzustellen, benötigen wir ein vermögens- und einkommensunabhängiges Teilhabesicherungsgesetz mit individuell bedarfsdeckendem Teilhabegeld. Ein inklusives Schulsystem und ein inklusiver Arbeitsmarkt müssen laut Vieweg ebenfalls rasch geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen überall gleichberechtigt mitwirken können. Dieser 3. Dezember 2009 muss als Auftakt verstanden werden, Behinderung neu zu denken, so Vieweg, denn Menschenrechte sind unteilbar und gelten für alle!