UN-Konvention: DGB muss Behindertenverbände aktiv einbeziehen!

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL hat eine Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am kommenden Dienstag in Berlin zum Thema "Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Arbeitsleben" im Kleisthaus als schlechtes Beispiel kritisiert: Ich kann nicht verstehen, warum weder bei der Einführung in das Thema noch bei der abschließenden Podiumsdiskussion behinderte Menschen und ihre Verbände mit einer aktiven Rolle vorgesehen sind, bemängelt ISL-Geschäftsführerin Sigrid Arnade.

Nach Ansicht von Arnade reiche es nicht aus, dass lediglich die Schwerbehindertenvertrauensleute in einem 30-minütigen Block zu Wort kommen sollen. Anlässlich des einjährigen Bestehens der Behindertenrechtskonvention (BRK) mahnt Arnade die enge und aktive Einbindung der Betroffenen und ihrer Verbände an. Sowohl in Artikel 4 als auch in Artikel 33 ist die volle Teilhabe behinderter Menschen an der Umsetzung und Überwachung der Konvention vorgeschrieben zitiert Arnade aus dem Text der BRK. All die feierlichen Worte zum einjährigen Jubiläum der Konvention, die es in der nächsten Woche geben wird, dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass es in Fragen der Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Verbände noch erheblichen Nachholbedarf gibt!