Einheitlicher Standard für schulische Inklusion erforderlich
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- Erstellt: Donnerstag, 15. September 2011 12:51

Ferner stellt Gerr einen Etikettenschwindel fest, denn wo Inklusion drauf stehe, sei oft keine Inklusion drin: „Wir sind in den meisten Bundesländern noch weit weg von einem inklusiven Bildungssystem wie es die Konvention fordert, denn Inklusion bedeutet die Beendigung der Separation. Solange das separierende Förderschulsystem weiter besteht, kann man nicht von Inklusion reden.“
Enttäuscht zeigt sich Michael Gerr über die Einschätzung der bayerischen Behindertenbeauftragten Irmgard Badura, die Inklusion ganz ähnlich wie das bayerische Kultusministerium schön rede: „Von Badura kommt kein einziges kritisches Wort dazu, dass im neuen bayerischen Schulgesetz eine Garantie für den Erhalt des Förderschulsystems enthalten ist. Die so genannten Inklusionsschulen in Bayern kann man als nichts anderes als ein neues Etikett für schon länger integrativ arbeitende Schulen ansehen. Deshalb wird noch kein behinderter Mensch mehr integriert.“
In Bayern und auch in den anderen Bundesländern, wie etwa in Berlin, besteht laut Gerr zudem das Problem, dass die Ausstattung der allgemeinen Schulen nicht auf behinderte Kinder ausgerichtet ist oder entsprechend ergänzt wird. Dabei sehe die UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf die notwendige Unterstützung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems vor: „Gut wäre deshalb ein ausreichendes Budget für jede Schule, um die individuelle Förderung jedes Kindes und Jugendlichen zu ermöglichen.“
Infos zum Freedom Drive 2011: www.enil.eu