Gesundheitsdienstleistungen ohne Barrierefreiheit?
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- Erstellt: Donnerstag, 22. September 2011 13:39

Ergänzend zu den räumlichen Mindestvoraussetzungen schlägt die ISL vor, dass
Einzelkabinen mit festen (gemauerten) Wänden und massiven Türen nicht mehr zulässig sein sollen, um Übergriffe auf Patientinnen und Patienten oder Therapeutinnen und Therapeuten zu vermeiden: „Diese Forderung ergibt sich aus dem Wissen, dass Menschen mit Behinderungen, besonders Frauen mit Behinderungen, auch in medizinischen Einrichtungen immer wieder sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind“, so Stötzer-Manderscheid. „Wir sind uns bewusst, dass wir hier einen großen Tabubereich berühren, dennoch sollte jede Möglichkeit zur Vermeidung von Übergriffen und Verletzungen der Würde und Selbstbestimmung genutzt werden.“