Fernbus - Gesetz am 19. Januar im Bundestag
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- Erstellt: Dienstag, 17. Januar 2012 14:19
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich für klare Regelungen zur Barrierefreiheit von Fernbussen einzusetzen: "Busreisen innerhalb Deutschlands und möglichst in ganz Europa müssen für behinderte Menschen technisch und wirtschaftlich möglich sein. Weitere Verzögerungen verstoßen gegen Wortlaut und Geist der UN – Behindertenrechtskonvention“, kritisiert Stefan Krusche, tourismuspolitischer Sprecher der ISL. Am Donnerstag, dem 19. Januar, wird der Gesetzentwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes in 1. Lesung im Bundestag beraten.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Fernbusverkehrs einen Text vorgelegt, der nicht einmal ansatzweise Vorkehrungen zur Herstellung der Barrierefreiheit in Fernbussen trifft.
Dieser Entwurf wurde einhellig von Behindertenverbänden und Betroffenen als massiver Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 UN-Behindertenrechtskonvention (Treffen von Maßnahmen zum gleichberechtigten Zugang behinderter Menschen zu Transportmitteln) gewertet und als weiteres Indiz dafür, dass die Bundesregierung nicht gewillt ist, die eingegangenen Verpflichtungen aus der UN-BRK in nationales Recht umzusetzen.
Daraufhin haben sich rot-grün geführte Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen) auf einen alternativen Gesetzentwurf verständigt, der zumindest die schrittweise Einführung der Barrierefreiheit in Fernbussen zum Ziel hatte. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat diesem Entwurf bereits zugestimmt.
Nun muss sich allerdings noch im Bundestag dafür eine Mehrheit finden. Das wird schwierig werden, da das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium sich in seinem bisherigen Gesetzentwurf den Interessen der Fernbuslinienbetreiber komplett unterworfen hat und ausschließlich auf einen kostengünstigen Linienverkehr setzt. SPD und Grüne sowie die LINKE haben zum Donnerstag einen eigenen Gesetzentwurf beziehungsweise einen Antrag eingebracht, der auch die Barrierefreiheit umfasst.
Da es sich bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, ist damit zu rechnen, dass bei Nichteinigung zwischen Bundestag und Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Ob hier die Stimmen der Behindertenverbände noch gehört werden, ist allerdings offen. „Die bundesdeutsche Behindertenbewegung wird den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens jedenfalls sehr genau beobachten“, so Krusche.