Behinderte Schiffsreisende berücksichtigen
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- Zuletzt aktualisiert: Freitag, 11. Oktober 2013 15:23

Es darf angenommen werden, so Krusche, dass unter den noch vermissten Personen auch ältere beziehungsweise gehbehinderte Passagiere sind, die sich nicht mehr rechtzeitig auf ein höheres Deck retten konnten, da ihnen wegen der Schieflage des Schiffes die Fluchtwege versperrt waren. „Durch technische Mittel könnten schon beim Boarding dieser Gäste besondere Evakuierungsbedürfnisse diskriminierungsfrei erfasst werden“ so Krusche. „Es könnten ihnen Ansprechpartner namentlich mitgeteilt werden, an die sich sich per Handy oder Piepser im Evakuierungsfall sofort wenden können. Leicht verständliche und mehrsprachige Handreichungen für den Notfall sollten ferner in schriftlicher Form vorab gegeben werden.
„Wichtig ist jedoch, dass verbesserte Schutzbestimmungen nicht zum Vorwand genommen werden, um Gäste mit Behinderungen auszuschließen“, betont Krusche.