GKV-Papier zur Tagespflege ist unzureichend

Porträt von Uwe Frevert (c) ISL In Form einer schriftlichen Stellungnahme hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) einen Vorschlag des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur Verbesserung der Tagespflege als fachlich unzureichend bezeichnet: „Der Text weist schwerwiegende fachliche Mängel auf, da Inhalte und Geist der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nicht berücksichtigt wurden“ kritisiert ISL-Vorstandsmitglied Uwe Frevert. „Entsprechend fehlt auch die durchgängige Menschenrechtsperspektive!“

Das GKV-Papier „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“ hat das Ziel, in der Tagespflege eine qualitativ hochwertige Versorgung der Betroffenen sicherzustellen. Diesem Ziel sei zwar zuzustimmen, so Frevert, da „ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben, das der Würde des Menschen entspricht“ angestrebt werde. Gleichzeitig, so Frevert, werden pflegebedürftige Menschen aber der Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft unterstellt, was nur bei Personen zulässig ist, die unter entsprechender Betreuung nach dem Betreuungsgesetz stehen. Es müsse vielmehr unterschieden werden zwischen Tagespflegegästen, die für sich selbst verantwortlich sind und deren Selbstbestimmungsrecht zu respektieren ist, und solchen, für die im Sinne der gesetzlichen Betreuung nach einer richterlichen Entscheidung partiell Verantwortung übernommen werden muss.

„Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist außerdem zu ergänzen beim Tagespflegekonzept, bei der Pflegeplanung und bei der integrierten sozialen Betreuung“, betont Frevert. Die menschenrechtliche Dimension müsse sich auch bei den geplanten Inhalten der Weiterbildung wiederfinden. Basiskompetenzen in Menschenrechtsfragen seien deshalb unabdingbar. Zur Wahrung der Menschenrechte der Betroffenen gehöre außerdem die Ergänzung, dass die Wünsche der Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege berücksichtigt werden. An mehreren Stellen im Text sei auch noch von „alten- und behindertengerecht“ die Rede. Statt dessen müsse der Begriff „barrierefrei“ verwendet werden, meint Frevert, da er umfassender die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen berücksichtige und seit 2002 rechtlich definiert sei.

„Angesichts der bislang fehlenden Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das gesamte Dokument zu überarbeiten. Dabei ist der Sachverstand von Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen einzubeziehen“, sagt Uwe Frevert.