Neuausrichtung der Pflege greift zu kurz
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- Erstellt: Montag, 13. Februar 2012 08:19

Die ISL begrüße zwar das Grundanliegen des vorliegenden Referentenentwurfs, auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz aufgrund von demenziellen Erkrankungen und ihren Angehörigen einen Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Gleichzeitig aber, so Frevert, müsse man vier Hauptkritikpunkte benennen:
Erstens werde die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im gesamten Referentenentwurf nicht erwähnt und nicht umgesetzt, obwohl pflegebedürftige Menschen behindert sind, auch wenn sie keinen Behindertenausweis besitzen. Zweitens fehle ein Gesamtkonzept, das den Pflegebedürftigkeitsbegriff, der bereits bis 2009 von einer Expertenkommission erarbeitet wurde, umsetzt. Drittens finde sich die seit langem geforderte Teilhabeorientierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in dem Referentenentwurf nicht wieder. Viertens fehle eine grundsätzliche Neuorientierung von Pflege in Deutschland, die angesichts des demographischen Wandels den Bereich der Pflege zukunftsfähig konzipiert.
Als einen positiven Aspekt am Referentenentwurf schätzt die ISL jedoch ein, dass die Pflegekassen verpflichtet werden, vertragliche Vereinbarungen mit „unabhängigen und neutralen Beratungsstellen“ abzuschließen: „Es ist jedoch darauf zu achten“, so Frevert, „dass solche Beratungsstellen tatsächlich unabhängig sind, das heißt von Dritten finanziert werden.“ Ferner werden die geplanten Änderungen zur Finanzierung von Selbsthilfestrukturen und die geplante Beteiligung von Interessenvertretungen der Betroffenen von der ISL ausdrücklich begrüßt.