Umsetzung von Artikel 9: ISL arbeitet UN-Ausschuss zu
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- Erstellt: Freitag, 09. März 2012 05:04
Fehlende oder unzureichende Barrierefreiheit, sowie die Versagung angemessener Vorkehrungen stellen einen Tatbestand der Diskriminierung dar. Diese Verpflichtung aus der Behindertenrechtskonvention solle in einer “Allgemeinen Bemerkung” betont werden. Dies hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) in einer Zuarbeit für den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf ausgeführt. Der Ausschuss will eine erste sogenannte „Allgemeine Bemerkung“ (General Comment) zu Artikel 9 „Barrierefreiheit“ der Behindertenrechtskonvention erarbeiten und hat die Zivilgesellschaft deshalb aufgerufen, sich mit Stellungnahmen zu beteiligen.
„Solche allgemeinen Bemerkungen sind eine wichtige Auslegungshilfe für die Umsetzung von UN-Menschenrechtskonventionen“ betont die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. „So hat der Ausschuss, der den UN-Sozialpakt überwacht, bereits im Jahr 1994 eine allgemeine Bemerkung zu Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Darin wurden wichtige Ausführungen, etwa zur mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen dargelegt, die unter anderem die Grundlagen für die Formulierung des heutigen Textes der UN-Behindertenrechtskonvention bildeten.“
Bei Barrierefreiheit, so die ISL in der englischsprachigen Zuarbeit weiter, handele es sich sowohl um einen Gestaltungsgrundsatz, als auch um ein Menschenrecht, das eine Voraussetzung zur vollen und gleichberechtigten Teilhabe ist. Dabei muss es immer um eine umfassende Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen gehen: also auch um Leichte Sprache oder um Hilfen für Hörgeschädigte, etc. Öffentliche und private Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden Umrüstungspläne zur Herstellung von Barrierefreiheit und zum Vorhalten angemessener Vorkehrungen mit konkreten Fristen zu erstellen. “Insbesondere kann ich mir dies für barrierefreie Arztpraxen, für Kinos, Theater oder Freizeitanlagen vorstellen”, so Arnade.
Wer sich über die Arbeit des Ausschusses weiter informieren möchte, kann dies tun unter: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx