BRK-Allianz reicht Kurzbericht beim UN-Menschenrechtsrat ein

Die BRK-Allianz hat diesen Kurzbericht erstellt, da Deutschland im Mai 2013 zum zweiten Mal nach 2009 vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des sogenannten UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf die Umsetzung aller UN-Menschenrechtsübereinkommen hin überprüft wird.
Das UPR-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit den Prüfungen durch die jeweiligen UN-Fachausschüsse, die es zu jedem einzelnen Menschenrechtsübereinkommen gibt! Der Ausschuss, der zur Behindertenrechtskonvention arbeitet und für den die BRK-Allianz einen Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht erstellt, tagt derzeit zweimal im Jahr in Genf (April und September). Ein genauer Prüfungstermin für das erste Staatenberichtsverfahren für Deutschland steht jedoch noch nicht fest.
„Unseren weitaus umfassenderen Parallelbericht für den UN-Fachausschuss wollen wir bis Ende des Jahres erarbeitet haben“ berichtet Dr. Sigrid Arnade. „Am 26. März 2013, also zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, wollen wir diesen erweiterten Bericht vorstellen. Bis dahin werden wir den UPR-Bericht in Politik und Öffentlichkeit bekannt machen.“
Die deutsche und die englische Fassung des UPR-Berichts der BRK-Allianz ist zu finden unter: http://www.brk-allianz.de/
In der BRK-Allianz haben sich insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, darunter ist auch die ISL e.V., die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Ebenso sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie vertreten.Zum anderen arbeiten Berufs- und Fachverbände aus dem Bereich der allgemeinen Schule sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit.