Menschenrechtswidrige Wahlausschlüsse streichen

Nach Ansicht der ISL müssen diese pauschalen Wahlrechtsausschlüsse im Zuge des gerade verhandelten Wahlrechtsrefom gestrichen werden: „Es geht nicht, dass die Bundestagsfraktionen nur über Ausgleichs- und Überhangmandate debattieren und dabei grundlegende Menschenrechte außer Acht lassen!“
Die Verhandlung zum Zivilpakt ist per Webcast am Donnerstag, den 18. Oktober von 15 bis 18 Uhr und am Freitag, den 19. Oktober von 10 bis 13 Uhr auf http://www.treatybodywebcast.org/ live zu verfolgen.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) wurde am 16. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung beschlossen und von Deutschland am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Im Artikel 25 ist das Recht auf allgemeine, gleiche und geheime Wahlen festgeschrieben.