Menschenrechtswidrige Wahlausschlüsse streichen

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat erneut den pauschalen und menschenrechtswidrigen Wahlausschluss bestimmter Gruppen von behinderten Menschen kritisiert: „Gestern gab es im Bundestag grünes Licht für eine Wahlrechtsrefom und heute nachmittag beginnt die Prüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss zum Zivilpakt“, so die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. „Für den Ausschuss haben wir gemeinsam mit der International Disability Alliance und Disabled Peoples` International eine Eingabe für Fragen an Deutschland erstellt. Das Wahlrecht für alle steht bei uns ganz oben auf der Liste und außerdem haben wir vorgeschlagen, über Zwangssterilisation und die Gewalt an behinderten Frauen zu sprechen.“ Das derzeitige Wahlrecht schließt zum einen Personen aus, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten  angeordnet ist, zum anderen Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Nach Ansicht der ISL müssen diese pauschalen Wahlrechtsausschlüsse im Zuge des  gerade verhandelten Wahlrechtsrefom gestrichen werden: „Es geht nicht, dass die Bundestagsfraktionen nur über Ausgleichs- und Überhangmandate debattieren und dabei grundlegende Menschenrechte außer Acht lassen!“

Die Verhandlung zum Zivilpakt ist per Webcast am Donnerstag, den 18. Oktober von 15 bis 18 Uhr und am Freitag, den 19. Oktober von 10 bis 13 Uhr auf http://www.treatybodywebcast.org/ live zu verfolgen.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und zivile Rechte (ICCPR) wurde am 16. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung beschlossen und von Deutschland am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Im Artikel 25 ist das Recht auf allgemeine, gleiche und geheime Wahlen festgeschrieben.
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