Barrierefreiheit umfassend in der Arbeitsstättenverordnung verankern!

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordert die Bundesregierung auf, Barrierefreiheit in der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich vorzuschreiben: „Wir begrüßen, dass die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) jetzt die Bedeutung barrierefreier Arbeitsstätten erkannt hat“, so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Sie verweist auf die aktuelle Ausgabe des VBG-Magazins „Sicherheitsreport“ (2/2013). Darin habe die VBG auf die Notwendigkeit barrierefrei gestalteter Arbeitsstätten hingewiesen.

 

 Nach der bislang gültigen Fassung der Arbeitsstättenverordnung ist Barrierefreiheit lediglich vorgeschrieben, wenn Menschen mit Behinderungen bereits in einem Betrieb beschäftigt sind. Dies, so Arnade, reiche aber nicht aus, denn es bringe Vorteile, die Arbeitsumgebung generell barrierefrei zu gestalten: „Der Kreis der potenziellen MitarbeiterInnen wird größer und der Betrieb wird, wie es die VBG nennt: demografiefest“. Auch nicht behinderte MitarbeiterInnen, so Arnade, profitieren von Barrierefreiheit, denn barrierefrei bedeute zugleich ergonomisch und zukunftsfest.