Peter Marx referiert über seine Erfahrungen als Werkstattrat

Peter MarxBerlin/Halberstadt: Peter Marx lebt in Sachsen-Anhalt und ist CASCO-Referent der ersten Stunde. Er ist seit 27 Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig und darüber hinaus sehr aktiv im Werkstattrat. Mit seinen Erfahrungen ist er nicht nur Experte in eigener Sache, sondern nutzt als Basis für seine Fachvorträge rund um das Thema "WfbM“ stets die menschenrechtliche Perspektive. Das Projekt "CASCO – Vom Case zum Coach“ ist ein vierjähriges Projekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), das 2020 erfolgreich endete. In dieser Zeit wurden insgesamt 32 Menschen mit Behinderungen zu fachlich qualifizierten Referent*innen für eine menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik ausgebildet. Unter http://www.referenten-mit-behinderung.de/ kann man sie für Veranstaltungen, Seminare und Workshops buchen. Maria Trümper, die in der Projektkoordination mitwirkte, sprach für die kobinet-nachrichten mit Peter Marx über sein Wirken als CASCO-Referent und eine Reihe anderer Fragen:

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Frist für Anmeldung bei Stiftung Anerkennung und Hilfe noch bis 30. Juni

InfozeichenBerlin: Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Betroffene können sich ncoh bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden und entsprechende Leistungen beantragen, wie die Stiftung Annerkennung und Hilfe mitteilte. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat sich für diese Leistungen stark gemacht und fordert die verschiedenen Akteur*innen in der Behindertenpolitik und -hilfe auf, diese Information an Betroffene weiterzugeben.

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Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht vorgestellt

Logo: Für ein gutes BarrierefreiheitsrechtBerlin: Angesichts der anstehenden Umsetzung des European Accessibiliy Acts (EAA) in deutsches Recht hat ein Bündnis von 30 Organisationen, darunter auch die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht vorgelegt. Einzelpersonen und Organisationen, die in den Verteiler für weitere Informationen und Aktivitäten für ein gutes Barrierefreiheitsrecht mit aufgenommen werden möchten, können sich auf der Kampagnenseite für ein gutes Barrierefreiheitsrecht eintragen. Im Folgenden dokumentieren wir die Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht

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Nicht genutzten Impfstoff behinderten Menschen anbieten

Schild Rollstuhlsymbol mit Aufschrift Bitte hier warten Please wait here Foto: ISL e.V.Berlin, 17. Februar 2021. Nicht genutzten Impfstoff behinderten Menschen anbieten fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL). Nach Presseberichten des rbb ist u.a. das Impfzentrum am ehemaligen Flughafen Tegel nicht ausgelastet. Zehntausende Impfdosen werden nicht genutzt.

„Es kann nicht wahr sein, dass das Bundesministerium für Gesundheit behinderte und chronisch kranke Menschen außerhalb von Wohnheimen bei der Impfpriorisierung ignoriert und im gleichen Atemzug einige Impfzentren in Deutschland bestimmte Vakzine nicht verimpft bekommen. Hier muss eine klare einheitliche Lösung gefunden werden, so dass diese Menschen und ihre pflegenden Angehörigen oder Assistent*innen schnell ein Impfangebot bekommen,“ fordert Alexander Ahrens von der ISL-Geschäftsführung.

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Der European Accessibility Act: Wirklich ein gutes Barrierefreiheitsgesetz? 2. Teil

Jessica SchröderBerlin: Was steckt für Barrierefreiheit in der europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die im englischen "European Accessibility Act (im Folgenden EAA genannt) wird, drin?. Und welche Regeln gibt es, um Barrierefreiheit auch konsequent umzusetzen? Diesen Fragen geht Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) im zweiten Teil ihres Beitrags zur EAA-Umsetzung in Deutschland nach.

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European Accessibility Act: Wirklich ein gutes Barrierefreiheitsgesetz? 1. Teil

Jessica SchröderBerlin: Die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – im englischen "European Accessibility Act (im Folgenden EAA genannt) - trat am 27. Juni 2019 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 28. Juni 2022 in nationale Regelungen umgesetzt werden. Aber was steckt eigentlich für Barrierefreiheit drin im EAA und welche Regeln gibt es, um Barrierefreiheit auch konsequent umzusetzen? Dieser Frage geht Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die sich auf europäischer Ebene für den EAA stark gemacht hat, in einem ersten Beitrag zur EAA-Umsetzung in Deutschland nach.

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Aktion Mensch-Förderung für Projek Barrierefreie Teilhabe für alle

Bunte GruppeBonn/Berlin: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) freut sich über die Förderzusage der Aktion Mensch für das Projekt "Barrierefreie Teilhabe für alle". Damit kann die Selbstvertretungsorganisation gemeinsam mit vielen anderen Akteur*innen einen Beitrag für eine Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht leisten.

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Resolution: Assistenz im Krankenhaus

Krankenwagen fährt ins Krankenhaus Foto: Alexander AhrensBerlin, 26. Januar 2021. Gemeinsam mit anderen Betroffenenorganisationen hat sich ISL e.V. an das Bundesgesundheitsministerium mit einer Forderung der Neufassung des „Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“ von 2009 gewendet: Nicht nur Menschen mit Behinderung im Arbeitgeber*innen-Modell sollen die Begleitung ihrer Assistenzkräfte im Krankenhaus bezahlt bekommen, so wie es im Gesetz steht, sondern auch Menschen mit Behinderung, die ihre Assistenzleistungen über einen Pflegedienst erhalten. Die Not der Betroffenen und ihre Angst vor einem Krankenhausaufenthalt ist groß, deswegen ist eine Gleichstellung dieser Gruppen unbedingt erforderlich!

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Schneller Impfen: Behinderte Menschen leben nicht nur in Heimen

Screenshot Teilnehmende Klausurtagung Berlin, 19. Januar 2021. Mit ihrer alljährlichen Klausurtagung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) ihre behindertenpolitischen Aktivitäten im zweiten Jahr der Pandemie sondiert.

Klar ist, dass die aktuelle Impfverordnung und die damit einhergehende Benachteiligung behinderter Menschen, die Agenda bestimmte. Behinderte Menschen leben nicht nur in Heimen, sondern wohnen auch selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden und organisieren mit Unterstützung der Persönlichen Assistenz ihr Leben selbst. Deshalb ist es wichtig, dass diese Gruppe von Menschen eher, wie behinderte Menschen in besonderen Wohnformen, ein Impfangebot erhält, wie es die Ständige Impfkommission (STIKO) auch vorsieht. Selbst wenn jemand schon Anspruch auf eine Impfung haben würde, so ist der Zugang zur Impfung sowohl bei der Terminvergabe als auch in den Impfzentren bisher nicht barrierefrei gestaltet, wie es Ability Watch e.V. und der Deutsche Behindertenrat (DBR) in ihren Stellungnahme kritisieren.

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Forderungen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV

Zwei Rollstuhlfahrer fahren eine Rampe am Bahnhof hoch Foto: Jacqueline HirscherBerlin, 14. Januar 2021. Zum Januar 2013 trat eine Änderung im Personenbeförderungsgesetz in Kraft, die in § 8 Absatz 3 den 1.1.2022 als Stichtag für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit vorsieht. Sieben Jahre später, am Jahreswechsel von 2020 zu 2021 ist Deutschland von der Erfüllung meilenweit entfernt:

„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.“

Diese Ausnahmeregelung wird der Regelfall ab 1.1.2022 werden. Bundesregierung, Länderministerien und Kommunen verweisen auf die Problematik der Finanzierung und fehlende Planungskapazitäten. Dieses Verweisen auf die Verantwortung jeweils anderer darf nicht weiter die Ursache dafür sein, dass Inklusion im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine Floskel bleibt. Alle Akteure auf allen Ebenen müssen ihre Verantwortung ernst nehmen.

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Vorstufe der Partizipation

Huckelpiste Spielkarten Rollstuhlsymbol mit der Aufschrift Partizipation Foto ISL e.V.Berlin, 13. Januar 2021. Mit der nun endenden Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewertet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) das Prozedere der Verbändebeteiligung für diesen Entwurf als Vorstufe der Partizipation.

Der Grund der Empörung sieht folgender Maßen aus: Der Entwurf eines für Menschen mit Behinderungen durchaus wichtigen Teilhabestärkungsgesetzes, das viele wichtige Bereiche des alltäglichen Lebens berührt, wurde erst am 22. Dezember 2020 an die Verbände versandt mit Frist „Freitag, 08. Januar 2021“.

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Kampagnenseite für gutes Barrierefreiheitsgesetz gestartet

Logo Kampagnenseite. Eine WaageBerlin, 05. Januar 2020. Es liegt zwar immer noch kein Referentententwurf für die Umsetzung des European Accessiblity Acts (EAA) vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verbändeanhörung vor, doch klar ist, dass Deutschland die Vorschriften des EAA bis 28. Juni 2022 in deutsches Recht umsetzen muss. Deshalb hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) heute eine Kampagnenhomepage für ein gutes Barrierefreiheitsgesetz freigeschalten. Dort sollen verbandsübergreifende Informationen und Aktivitäten verschiedener Akteur*innen gesammelt werden, die den Forderungen der Betroffenen in Sachen Barrierefreiheit Nachdruck verleihen.

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Triage – Gesetzgeber darf nicht länger schweigen. Gemeinsame Presseerklärung von Behindertenverbänden

Verbotsschild kranker Mensch (c) ISL e.V.Berlin, 17. Dezember 2020: Die Entscheidung über Leben oder Tod darf nicht einzelnen Ärzt*innen oder medizinischen Fachgesellschaften überlassen werden. Vielmehr muss der Gesetzgeber in einer so wesentlichen Grundrechtsfrage endlich aktiv werden und darf nicht länger schweigen. Dies fordern mehrere Behindertenverbände angesichts der aktuellen Berichte über Triage-Entscheidungen in Sachsen und die zunehmende Auslastung der Intensivstationen.

Menschen mit Behinderungen, so die Verbände, erleben ohnehin schon vielfache Barrieren im Gesundheitssystem, unter anderem durch Vorurteile, mangelnde Kenntnis von unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder fehlende Barrierefreiheit. Nun werden sie durch die derzeitigen Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften zur Priorisierung bei knappen Ressourcen weiter benachteiligt und ihr Lebensrecht wird in Frage gestellt. Insbesondere das Kriterium der „medizinischen Erfolgsaussicht“, das bei Knappheit der Intensivkapazitäten in den Kliniken im Zweifelsfall angewandt wird, ist nach Ansicht der Verbände eine Diskriminierung, da die zugrundeliegenden Maßgaben unter anderem auf Menschen mit Behinderungen, aber auch auf alte Menschen, nicht anwendbar sind.

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Du bist wohl behindert oder was!? Diskussionspapier zu den Begriffen Behinderung, Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung

Sprechblase mit der Aufschrift Du bist wohl behindert oder was (c) ISL e.V.

Berlin, 16. Dezember 2020. Was ist der Unterschied zwischen einer Beeinträchtigung und einer Behinderung? Ist die gleichrangige Aufzählung von Behinderung und chronischer Krankheit sinnvoll? Diesen und weiteren Fragen geht ein neues Diskussionspapier der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL mit dem Titel „Du bist wohl behindert oder was!?“ auf den Grund.

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„Das lass‘ ich mir nicht bieten – Ermutigung zur (individuellen) Rechtsdurchsetzung“: Eure Erfahrungen sind gefragt!

Schreiben mit Abgelehnt Stempel (c) ISL e.V.Viele von uns, die eine Beeinträchtigung haben und deshalb von der Gesellschaft behindert werden, müssen ständig darum kämpfen, ihre Rechte durchzusetzen. 

Die ISL möchte mit dem Projekt „Das lass‘ ich mir nicht bieten! Ermutigung zur (individuellen) Rechtsdurchsetzung“, verschiedene Wege aufzeigen, die euch dabei unterstützen, eure Rechte durchzusetzen: wie man einen Widerspruch schreibt, wenn ein Kostenträger die Kostenübernahme für beispielsweise ein Hilfsmittel abgelehnt hat. Was eine Schlichtungsstelle ist, welche es gibt, und wie solch ein Schlichtungsverfahren genau funktioniert.

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Barrierefreiheit konsequent in neue Mobilitätsangebote umsetzen

Mensch im Rollstuhl fährt auf der Straße an parkenden Taxis vorbei Foto: Jacqueline Hirscher

Berlin, 04. Dezember 2020. Mit der heute endenden Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechtes fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), dass Barrierefreiheit zügig und konsequent in allen neuen Mobilitätsangeboten umgesetzt wird.
In Zukunft können private Mobilitätsanbieter wie Taxis und Mietwagenverkehre zur Barrierefreiheit verpflichtet werden - allerdings mit einem Haken: "Nur ein barrierefreies Fahrzeug auf 20 Fahrzeuge eines Unternehmens", findet Alexander Ahrens von der ISL viel zu wenig.

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Video zu 30 Jahren Selbstbestimmt Leben Bewegung

30 Jahre KerzeBerlin, 03. Dezember 2020. Im Oktober diesen Jahres hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ihr 30jähriges Bestehen begehen können. Nun haben die Kellerkinder der ISL einen Film mit Statements von einigen prägenden Personen des Verbandes geschenkt und veröffentlicht. Passend zum Welttag der Menschen mit Behinderungen, der traditionell am 3. Dezember begangen wird, schildert Dinah Radtke beispielsweise das internationale Engagement des Selbstvertretungsverbandes vor allem auch für die UN-Behindertenrechtskonvention.

Link zum 10minütigen Video zu 30 Jahren ISL

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Glückwunsch zum 5. Geburtstag der LIGA Selbstvertretung

LIGA Selbstvertretung
Logo der LIGA Selbstvertretung

Berlin: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) gratuliert der LIGA Selbstvertretung zu ihrem 5. Geburtstag. Die LIGA habe sich in den fünf Jahren zu einem engagierten Sprachrohr behinderter Menschen in Deutschland entwickelt, betonten Alexander Ahrens und Wiebke Schaer von der Geschäftsführung der ISL. Die LIGA Selbstvertretung wurde am 2. Dezember 2015 in Berlin als Bündnis von 13 bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen gegründet. Die ISL gehört zu ihren Gründungsmitgliedern.

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BER: Großer Nachbesserungsbedarf bei der Barrierefreiheit

Leuchtender Aufzugknopf mit Rollstuhlsymbol Foto: Alexander AhrensBerlin, 27. November 2020. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL rät den Betreibern des neu eröffneten Flughafens Berlin Brandenburg (BER) dringend zu umfassenden Nachbesserungen hinsichtlich einer barrierefreien Nutzung durch behinderte Fluggäste. Bei einer Besichtigung ohne Zeitdruck drei Wochen nach der Eröffnung konnte die Ex-ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade die große Anzahl unvermuteter Barrieren kaum fassen: „Aufzüge sind zu klein oder fahren nicht; die Elektrik bei einem barrierefreien WC ist ausgefallen; Leitstreifen führen vor eine Glaswand“, beschreibt Arnade ihre Eindrücke.

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Selbstbestimmung und Wunsch- und Wahlrecht müssen Maßstab im Betreuungsrecht werden

Porträt Thomas Künneke (c) ISL e.V. Foto: Franziska VuBerlin, 26. November 2020. Anlässlich der ersten Lesung zum Betreuungsrecht im Bundestag fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), dass die Rechte auf Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht den Maßstab einer Neuordnung des Betreuungsrechts bestimmen müssen. Rechtliche Betreuungen sind nur einzurichten, wenn keine anderen Unterstützungsleistungen im Sozialrecht möglich sind. Für diese Prüfung sind Clearingstellen einzurichten.

„Betreuer*innen und Richter*innen treffen aufgrund der nicht vorhandenen eindeutigen Ausrichtung des Gesetzes und der fehlenden Ressourcen oftmals Entscheidungen, die zu Lasten der so wichtigen unterstützenden Entscheidungsfindung gehen!“, begründet Thomas Künneke von der ISL, der sowohl die Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst hat, als auch im Aktion Mensch-Projekt „Unterstützte Entscheidungsfindung – leicht und gut gemacht“ aktiv ist. Dieser Umstand steht ganz klar dem Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Menschen, entgegen.

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Deutschland braucht dringend ein gutes Barrierefreiheitsgesetz

Paragraphenzeichen
Paragraphenzeichen

Berlin, 25. November 2020: Die LIGA Selbstvertretung und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordern im Vorfeld des Welttages von Menschen mit Behinderungen, der traditionell am 3. Dezember begangen wird, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Barrierefreiheitsgesetz verabschiedet wird. Damit fordern die politischen Interessenvertretungen der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz vorzulegen und dies unter Beteiligung der Verbände behinderter Menschen auf den Weg zu bringen. Vor allem gelte es sicherzustellen, dass endlich auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

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Die ISL wird 30!

Gründungsurkunde der ISLBerlin, 19. Oktober 2020. Die ISL wird 30! Statt großer Party in Berlin Mitte muss der runde Geburtstag der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) in Pandemiezeiten jetzt anders gefeiert werden. Wir wagen einen Rückblick und schauen auch aufs Hier und Jetzt, denn auch wenn sich die Zeiten geändert haben, unser Inhalt nicht: Selbstvertretung, Selbstbestimmung, Inklusion und Empowerment! Unsere Themen, aktuell wie damals, sind unsere Marke und machen uns aus.

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ISL-Tipps für Online-Veranstaltungen zur Inklusion und Selbstbestimmung

InfozeichenCoronabedingt hat die ISL im Frühjahr und Sommer 2020 viele Erfahrungen mit der Durchführung von und der Teilnahme an Online-Veranstaltungen gemacht. So sehr wir das direkte Zusammentreffen missen, haben die Online-Veranstaltungen aber auch dazu beigetragen, dass die Teilhabe und Partizipation einer Reihe von Menschen, die bisher aus behinderungsbedingten oder finanziellen Gründen nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen konnten, nun ermöglicht werden konnte. Deshalb haben wir diesen Schwung auch im Herbst genutzt, um Online-Veranstaltung zu initiieren, auf Online Angebote aus der Selbstbestimmt Leben Bewegung hingewiesen und diese in einem gemeinsamen Veranstaltungskalender gebündelt. Dies war u.a aufgrund der Unterstützung der Techniker Krankenkasse möglich.

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2 Milliarden Mehrkosten: Keine Zustimmung zum IPReG im Bundesrat

Logo: LIGA Selbstvertretung

Berlin, 17. September 2020. Die LIGA Selbstvertretung appelliert an die Ministerpräsident*innen und Regierenden Bürgermeister der Bundesländer, bei der Bundesratssitzung am 18. September 2020 dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG die Zustimmung zu verweigern.

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Schichtwechsel 2020: Und jährlich grüßt das Murmeltier ...

Berlin, 17. September 2020. Alle Jahre wieder wird mit dem Schichtwechsel eine Image-Kampagne veranstaltet, die nichts mit einem ernstgemeinten und wahrhaftigen Systemwechsel zu tun hat.

Alle Jahre wieder wird Inklusion des Inhaltes entleert und als schmückendes Etikett verwendet damit es wohlklingender daher kommt. Zusammen mit der Gegen-Kampagne BLICKWECHSEL von den SOZIALHELDEN begleiten wir diesen Tag gemeinsam kritisch.

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Benachteiligung behinderter Menschen während Pandemie verhindern – Forderungskatalog der ISL

Nasenmundschutz liegt am Boden vor Einkaufswagen (c) ISL e.V.Berlin, 09. September 2020. Die Zahlen der mit Corona infizierten Menschen steigen erneut an und ein nächster Lockdown könnte drohen. Hier zeigt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) in ihren Forderungen auf, wie verhindert werden kann, dass behinderte Menschen während einer Pandemie nicht noch stärker benachteiligt werden, als sie dies ohnehin schon sind.

Die ISL-Referentin Jessica Schröder, hat sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt und ein Forderungspapier erstellt: „Die Corona-Pandemie hat in erschreckender und schockierender Weise aufgezeigt, dass behinderte Menschen noch stärker als in der Vergangenheit, in dieser Krisensituation allein gelassen, isoliert und benachteiligt werden“.

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Zukunftsprogramm für Krankenhäuser muss Barrierefreiheit und Bedarfe behinderter Menschen berücksichtigen

Notrufseil mit Symbol einer Krankenschwester (c) ISL e.V.

Berlin, 14. August 2020. Ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser muss Barrierefreiheit und Bedarfe von behinderten Menschen berücksichtigen, so fordert es die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) in ihrer heute eingereichten Stellungnahme zum geplanten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
„Sparsame zwei Mal wird das Wort Barrierefreiheit lediglich in Bezug auf Notaufnahmen im Entwurf erwähnt. Das ist uns zu wenig und völlig zusammenhangslos. In allen medizinischen Bereichen muss Barrierefreiheit verpflichtend berücksichtigt werden. Bislang werden behinderte Menschen strukturell im Gesundheitswesen diskriminiert,“ ärgert sich Alexander Ahrens von der ISL-Geschäftsführung.

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Geben Sie dem IPReG in dieser Form keine Stimme!

Offener Brief wird unterschrieben (c) ISL e.V.Berlin, 24. Juni 2020. Die ISL hat sich mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit gewandt. Wir appellieren an die Abgeordneten dem vorliegenden Entwurf für ein Intensivpflegegesetz (IPReG) in dieser Form nicht zuzustimmen.

Offener Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestages:

"Wir wählen diesen Weg, um Ihnen nochmals zu verdeutlichen, dass der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche in die zweite und dritte Lesung gehen wird, eine massive Verschlechterung für viele Betroffene auslösen wird, die auf intensivpflegerische Unterstützung angewiesen sind.

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IPReG-Gesetzentwurf unvereinbar mit Grund- und Menschenrechten

Porträt Sigi Arnade Foto: Birgit MaaßenBerlin, 15. Juni 2020. Keine Zustimmung für das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG“ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG)! Das fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) anlässlich einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch, den 17. Juni. Ziel des Gesetzes ist es laut BMG, die Versorgung vor allem von beatmeten Menschen zu verbessern sowie Missbrauchsmöglichkeiten in diesem Bereich zu unterbinden.

„Dieser Gesetzentwurf darf jetzt nicht im Schatten der Corona-Krise gnadenlos durchgewunken werden, denn er ist in vielen Punkten unvereinbar mit Grund- und Menschenrechten,“ mahnt die ISL-Sprecherin für Gender und Diversity, Dr. Sigrid Arnade, die den Verband bei der Anhörung als Sachverständige vertritt. Als Beispiele nennt sie Einschränkungen bei der Wahl von Wohnort und Wohnform; unterschiedliche Kostenübernahmen der Krankenkassen für gleiche Leistungen sowie unterschiedliche Zuzahlungsregelungen, beides abhängig von der Wohnform.

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