Referent*in gesucht zur Elternzeitvertretung

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL sucht im Rahmen einer Elternzeitvertretung ab dem 1. Juli 2017 (befristet bis 31. Dezember 2018) eine/n (behinderte/n) Referent*in u.a. mit folgenden Aufgaben:

  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu behindertenpolitischen Themen
  • Unterstützung beim Aufbau neuer Zentren für selbstbestimmtes Leben
  • Akquise von Drittmitteln und Projekten

Neben einem Hochschulabschluss, etwa in Sozial- oder Politikwissenschaften, ist ein selbstbewusster Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung und die Identifikation mit den Zielen der Selbstbestimmt-Leben-Philosophie erforderlich.

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Ableismus - was ist das denn? - Neue ISL-Broschüre mit Hubbe-Cartoons

Titelbild ISL-BroschüreJetzt ist sie da, die ISL-Broschüre, auf die die Welt noch gewartet hat: "Ableismus erkennen und begegnen". Wie bitte? Able-was? Oder soll hier etwas abgeleistet werden? Alles falsch! In der neuen Broschüre der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V., die vom AOK Bundesverband finanziell gefördert wurde, wird das sozialwissenschaftliche Konzept des Ableismus einfach erklärt. Der Begriff „Ableismus“ setzt sich zusammen aus dem englischen Wort „able“ (to be able = fähig sein) und „ismus“, heißt es in der Broschüre. Solche Endungen deuten auf ein in sich geschlossenes Gedankensystem hin. Ableismus ist also die alltägliche Reduzierung eines Menschen auf seine Beeinträchtigung. Damit einher geht eine Abwertung (wegen seiner Beeinträchtigung) oder aber eine Aufwertung (trotz seiner Beeinträchtigung), wie in dem nachstehenden Beispiel deutlich wird. Die jeweiligen Personen werden nicht als gleichberechtigte Gegenüber wahrgenommen, sondern etikettiert und auf- oder abgewertet.

Ein Beispiel: Frau A. fährt nach der Arbeit mit dem Bus nach Hause. Der Busfahrer ist angesichts der Rollstuhlfahrerin, die in der rush hour mitgenommen werden möchte, deutlich genervt und fragt: „Muss das denn sein, dass Sie um diese Zeit fahren?“ Frau A. antwortet, es handele sich keineswegs um eine Kaffeefahrt, sondern der Bus solle sie von ihrer Arbeit nach Hause bringen. Daraufhin schlägt die Ablehnung des Busfahrers in übertriebene Bewunderung um: „Oh, das ist gut, dass Sie Arbeit haben und arbeiten können!“

"Eine solche Situation ist eines von unzähligen Beispielen für diesen neuen `-ismus´, der zwar in der einschlägigen Wissenschaft bereits länger diskutiert wird, im Alltag aber ein recht neues, noch ungewohntes Konzept ist", betont die Autorin der Broschüre, Dr. Sigrid Arnade. "Das Verständnis dieses Konzeptes ist wichtig, um so manche unangenehme oder tief verletzende Erfahrung besser einordnen zu können".

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Arbeitskreis "VOR 1933 - NACH 1945" sucht engagierte Mitstreiter*innen!

Portträt von Eva BuchholzDer Förderkreis Gedenkort T4 e.V., der am 29. Juni 2016 in Berlin unter anderem von der ISL e.V. mit gegründet wurde, will sich auch der „Aufarbeitung der Ausgrenzung und Abwertung von Menschen mit Behinderung und körperlichen und psychischen Einschränkungen, die vor 1933 begann und mit dem Jahr 1945 noch nicht zu Ende gekommen ist“ widmen. ISL-Referentin Eva Buchholz, die die ISL als Verbindungsfrau im Förderkreis vertritt und dort auch als Einzelmitglied ehrenamtlich aktiv ist, hat einen  Arbeitskreis initiiert, der sich diesem Thema widmen wird.

Der Titel bezieht sich darauf, dass die nationalsozialistischen Verbrechen im Namen von „Euthanasie“ nur möglich waren, weil sie auf Traditionen der Ausgrenzung und Aussonderung von Menschen mit Behinderungen und psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen aufbauten, die es bereits vor den Nazis gab und die 1945 noch nicht beendet waren. Der Arbeitskreis will  sich damit beschäftigen, wie diese Verbindungslinien in heutige Aufarbeitung und Erinnerung einbezogen werden können und sich  unter anderem mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
Wie waren die Bedingungen in den „Heilanstalten“ und „Irrenhäusern“ im Dritten Reich und was hat das für die Betroffenen konkret bedeutet? Welche Formen der Abwertung und Diskriminierung der betroffenen Personengruppe bestanden schon vor 1933 und den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen? - Welche Kontinuitäten lassen sich für die Zeit ab 1945 aufzeigen (zum Beispiel bis zur Psychiatrie-Reform in den 1970er Jahren)? - Welche Bedingungen herrschen heute in Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe? - Wie wird die Behindertenfeindlichkeit (eine Ausprägung des „Ableismus“) gegenüber der betroffenen Personengruppe vor 1933 und nach 1945 heutzutage, zum Beispiel in der Arbeit von Gedenkstätten, aufgegriffen?

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ISL-Klausur: Blick auf Menschenrechte schärfen

Gruppenbild - Teilnehmende der ISL-Klausur (c) ISL e.V.Bei  ihrer traditionellen Klausurtagung am 12. - 14. Januar in Berlin hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nicht nur die Vorhaben für das kommende Jahr geplant, sondern auch deutlich gemacht, dass beim weiteren Umgang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Vorfeld der Bundestagswahl der Blick auf die Menschenrechte behinderter Menschen geschärft werden muss.
"Gerade beim BTHG geht es darum, dass die Menschenrechte behinderter Menschen nicht beschnitten werden", wie Vorstandsmitglied Uwe Frevert betont. "Beispiele der Bedrohung bisheriger Assistenzleistungen, wie zum Beispiel in Freiburg, machen deutlich, dass höchste Wachsamkeit und Solidarität mit den Betroffenen angesagt ist. Deshalb ist es jetzt erforderlich, über die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes im Detail zu informieren". So plant die ISL die Entwicklung einer leicht verständliche Broschüre zum Bundesteilhabegesetz, sowie die Sammlung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes.

Beim Bundestagswahlkampf 2017 gelte es, die Parteien und KandidatInnen mit der konkreten Situation behinderter Menschen zu konfrontieren. Deshalb werde die ISL Vorschläge für konkrete Formulierungen für die Wahlprogramme und den Koalitionsvertrag entwickeln. Die Klammer sei dabei die Achtung der Menschenrechte behinderter Menschen, so dass Themen wie der Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen, die Verankerung der Verpflichtung privater Anbieter von Diensteistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und die Reform des Bundesteilhabegesetzes im Sinne der Selbstbestimmung behinderter Menschen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Mittelpunkt stehen werden.

In einer abschließenden Diskussion mit Vertreterinnen des Vereins Kellerkinder befasste sich die ISL mit dem Thema, wie die Barrierefreiheit bei Veranstaltungen und bei der Beratung für Menschen mit seelischem Handicap gestaltet werden kann - etwa durch Rückzugsräume bei Veranstaltungen. Ferner wurden Gemeinsamkeiten von Anti-Stigma-Arbeit und Empowerment-Trainings diskutiert und ein Austausch zur Frage einer zweiten Psychiatrie-Enquete beziehungsweise zu einer Inklusionsenquete angedacht.

LIGA Selbstvertretung kritisiert Etikettenschwindel

Logo der LIGA SelbstvertretungDas neue Bundesteilhabegesetz, das mit großer Wahrscheinlichkeit morgen, am 16. Dezember 2016 vom Bundesrat verabschiedet und ab dem 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft treten wird, beschneidet die Menschenrechte behinderter Menschen in Deutschland statt sie zu schützen und zu stärken. Darauf wiesen die SprecherInnen der LIGA Selbstvertretung, Dr. Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul hin. "Es gibt durchaus einige Verbesserungen mit dem Gesetz, wie die unabhängige Beratung, erweiterte Einkommens- und Vermögensanrechnungen oder die Stärkung von Schwerbehindertenvertretungen, aber gleichzeitig wird es für behinderte Menschen noch schwieriger, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, als es heute ohnehin schon ist", kritisieren Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul. So würden Menschen mit einem hohen Assistenzbedarf verstärkt von zwangsweisen Heimeinweisungen bedroht. Außerdem müssten sie sich zukünftig wohl im Rahmen des Zwangspoolens AssistentInnen mit anderen Betroffenen teilen, was eine selbstbestimmte Lebensgestaltung verhindert. "Für ehrenamtliches Engagement soll künftig nur noch in Ausnahmefällen Assistenz gezahlt werden" erläutert Sigrid Arnade. Das könne dazu führen, dass mühsam aufgebaute Strukturen der Selbstvertretung zusammenbrechen.

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Kein Sozialabbau unter dem Deckmantel der UN-Behindertenrechtskonvention!

Porträt von Uwe Frevert„Lieber kein Gesetz als dieses“, so lautet die Botschaft des Vorstands der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. nach einer telefonischen Vorstandssitzung. „Wir rechnen mit massiven Verschlechterungen unserer Lebenssituation, wenn die gesetzlichen Normierungen so bleiben wie sie im Kabinettsentwurf stehen“, sagte Vorstandsmitglied Uwe Frevert gegenüber den kobinet-nachrichten. Die Fälle von zwei drohenden Heimeinweisungen gegen den erklärten Willen der Betroffenen, die jetzt bekannt wurden, zeigen Freverts Ansicht nach, was bald vielen behinderten Menschen in allen Teilen der Republik drohen wird.
„Selbst, wenn sich diese Legalisierung massiver Menschenrechtsverletzungen noch abwenden lässt, bekommen wir Verschlechterungen, weil die Eingliederungshilfe sich sowohl von der Bedarfsdeckung als auch von ihren präventiven und rehabilitativen Aufgaben verabschiedet hat“, führt Frevert weiter aus. Seiner Ansicht nach sei es das Beste, in dieser Legislaturperiode das SGB IX zu novellieren verbunden mit einem Entschließungsantrag, die Reform der Eingliederungshilfe in der kommenden Wahlperiode erneut anzugehen. „Dann aber richtig und zwar auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der behinderten Juristinnen und Juristen, die schon vor Jahren wertvolle Vorarbeiten geleistet haben,“ so das ISL-Vorstandsmitglied. Frevert wird deutlich: „Wir wollen keinen weiteren Sozialabbau, wir wollen keine weitere Spaltung der Gesellschaft. Und wir wehren uns dagegen, dass uns diese sozialen Einschnitte als Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verkauft werden.“

Zwangspoolen ist Menschenrechtsverletzung!

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat das im Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgesehene "Poolen" von Assistenz ohne die Zustimmung der Betroffenen als Menschenrechtsverletzung verurteilt. Auf ihrer Mitgliederversammlung in Mainz wurde die schönfärberische Formulierung von "Leistungen, die gemeinsam erbracht werden" deshalb auch einhellig kritisiert: "In diesem Punkt sind wir absolut unnachgiebig und das kann auch nicht gegen kleine Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen aufgerechnet werden", so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. Trotz Frust und Enttäuschung über die bislang überaus magere Resonanz des zuständigen Ministeriums auf die bundesweiten Protestaktionen wird die ISL weiter aktiv sein: "Solange der Text nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, ist noch nichts entschieden", so Arnade. "Ich rufe alle, die eventuell noch unentschlossen sind, auf, sich an den Aktionen am Anhörungstag, dem siebten November zu beteiligen!"

Mit frischem Schwung geht die ISL auch in das kommende Jahr: Als neues Zentrum für selbstbestimmtes Leben wurde das ZSL Nord aufgenommen, das seine behindertenpolitische Arbeit demnächst von Kiel aus auf das Bundesland Schleswig-Holstein konzentrieren will. Die langjährige Geschäftsführerin des Mainzer Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL), Gracia Schade, neu in den Vorstand der ISL gewählt. Schade will sich in ihrer Vorstandsarbeit vor allem auf die Stärkung bestehender und den Aufbau weiterer Zentren konzentrieren.

Parlamentarischer Abend zum BTHG

E-TRansparent mit den Logos der VeranstalterWie breit die Kritik und wie konkret die drohendem Verschlechterungen beim Bundesteilhabegesetz ausfallen können, wenn der Gesetzentwurf nicht entscheidend nachgebessert werden kann, das zeigte sich auf beeindruckende Weise am 19. Oktober beim Parlamentarischen Abend des Paritätischen und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.
Allein schon die Tatsache, dass die einrichtungs- und wohlfahrtskristische ISL zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband gemeinsam zu einem Parlamentarischen Abend zum Bundesteilhabegesetz einlädt, mache deutlich, wie breit die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz ist. Dies betonte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade, am Ende ihrer Moderation des über einstündigen offiziellen Programms. Zuvor hatte bereits Dr. Rolf Rosenbrock als Vorsitzender des Gesamtverbandes des Paritätischen in seiner Begrüßung und Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes deutlich gemacht, wo die Knackpunkte beim Bundesteilhabegesetz liegen und welche Belastungen dabei für die Betroffenen und Einrichtungen entstehen. Allein die vorgesehene Regelung, dass Leistungen angemessen sind, wenn sie von Trägern aus dem unteren Drittel der Anbieter kämen, gebe zu denken, wohin das führen soll und dass es hier um ein Spargesetz geht.

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Zum Tod von Barbara Stötzer-Manderscheid

Porträt von Barbara Stötzer-ManderscheidBarbara Stötzer-Manderscheid ist tot. Diese Nachricht erreichte uns heute, am 17. Oktober 2016. Wir sind unendlich traurig und können es noch gar nicht fassen.
63-jährig verstarb die langjährige Aktivistin der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung am Freitag in Weimar. Geboren in Südthüringen, nutzte Barbara Stötzer-Manderscheid seit 1984 einen Rollstuhl.
Die gelernte Informationswissenschaftlerin erlebte die Wende als eine Zeit des Umbruchs und Aufbruchs in den Reihen der Bürgerrechtsbewegung und als aktive Mitstreiterin in der Behindertenpolitik, als Mitbegründerin von Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und Aktionsbündnissen. Nach der Wende studierte sie Sozialarbeit und nahm an der ersten Peer-Counseling-Ausbildung (ISL) teil.
Von 1996 - 2000 leitete Barbara Stötzer-Manderscheid das erste Projekt für Frauen mit Behinderungen in den neuen Bundesländern im Suhler Frauenzentrum. Viele Jahre arbeitete sie hauptberuflich in Verbänden der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, vertrat Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Beiräten, Landes- und Bundesausschüssen und bei internationalen Kongressen.

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PSG III: Ungemach für NutzerInnen persönlicher Assistenz droht

Im Vorfeld der Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 17. Oktober 2016 hat Matthias Vernaldi in seiner Stellungnahme für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) darauf hingewiesen, dass mit den vorgesehenen Regelungen und der damit verbundenen Auslegung erhebliches Ungemach für NutzerInnen persönlicher Assistenz droht, so dass diese zukünftig eventuell so nicht mehr möglich sein könnte.
"Ich beziehe mich in dieser Stellungnahme hauptsächlich auf das Problem einer fehlenden Öffnungsklausel, welches zu einer Unterversorgung führen kann und persönliche Assistenz nicht mehr vom Gesetz her ableitbar macht, und andere die Selbstbestimmung stark tangierende Veränderungen", führt Matthias Vernaldi in seiner Stellungnahme ein. "Wir sind von uns aus körperlich nicht in der Lage, sich wie andere im privaten und öffentlichen Raum zu bewegen, können jedoch ohne weiteres ein Leben führen, welches dem eines_er nichtbehinderten Bürgers_in ähnlich ist, wenn das, wozu wir nicht in der Lage sind, von Assistent_innen nach unseren Anweisungen ausgeführt wird. Dieses Prinzip gibt es in der Bundesrepublik seit nunmehr vier Jahrzehnten. Seit fast 20 Jahren wird es 'persönliche Assistenz' genannt. Es ist sogar definiert und hat (zum Beispiel im Land Berlin als Leistungskomplex 32) auch Eingang in Rahmenvereinbarungen von Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Anbietern gefunden."

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ISL unterstützt Demo am 7. November am Brandenburger Tor



Der Aufruf der Bundesvereinigung Lebenshilfe, am 7. November eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin zum Bundesteilhabegesetz durchzuführen, ist nicht nur in den sozialen Netzwerken auf große Resonanz gestoßen. Der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat am Wochenende auch seine Mitglieder und SympathisantInnen dazu aufgerufen, diese Demonstration zu unterstützen und massenhaft nach Berlin zu kommen. "Die Stärke der Kampagne für Nachbesserungen zum Bundesteilhabegesetz, so dass dieses diesen Namen verdient, ist unter anderem darin begründet, dass hier eine Vielzahl von Verbänden an einem Strang ziehen. So wie es für uns selbstverständlich war, einen gemeinsamen Aufruf der verschiedenen Verbände für Nachbesserungen mit voran zu treiben, ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir gemeinsam am 7. November ein kraftvolles Zeichen gegen die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Verschlechterungen der Teilhabe und für eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention setzen. Deshalb rufen wir unsere Mitglieder und SympathisantInnen auf, am 7. November um 14:00 Uhr zusammen mit der Lebenshilfe am Brandenburger Tor für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu demonstrieren", erklärte Dr. Sigrid Arnade.

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„Der Kaiser ist nackt!“

Ein Kommentar zum Tag der Deutschen Einheit von Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

Seit 1990 wird jedes Jahr am 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit gefeiert, so auch gestern wieder. Am 3.10.1990 wurde die Teilung Deutschlands überwunden, seitdem gibt es nur noch einen deutschen Staat, die Bundesrepublik Deutschland, ein demokratisches Land, wie es heißt. Demokratie in ganz Deutschland, das ist eine Errungenschaft, ohne Zweifel.
Aber wissen alle Neu- und Altbürger*innen, was Demokratie bedeutet, wie sie funktioniert? Wissen es wenigstens unsere Bundestagsabgeordneten? Angesichts der neueren Entwicklungen in Sachen Bundesteilhabegesetz und dem, was man diesbezüglich von Abgeordneten hört, kommen da bei mir zumindest erhebliche Zweifel auf.
Also noch einmal zurück: Zu den elementaren Bestandteilen eines modernen demokratischen Rechtsstaates gehört die von John Locke und Charles Montesquieu bereits im 18. Jahrhundert etablierte Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive.
Nun schauen wir uns das einmal in Bezug auf das Bundesteilhabegesetz an: Im Koalitionsvertrag haben sich die koalierenden Parteien darauf verständigt, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen und ein modernes Teilhaberecht zu schaffen. Dabei sollte keine neue Ausgabendynamik entstehen. Mit dieser Aufgabe wurde die Exekutive betraut. Was diese abgeliefert hat, verhindert aber nicht nur neue Ausgabendynamiken, sondern eröffnet an vielen Stellen neue Einsparpotentiale. Die UN-Behindertenrechtskonvention sollte umgesetzt, die Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden, stattdessen wird die Teilhabe mit den vorgeschlagenen Normierungen eingeschränkt.

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www.ability4refugees.de

Die Hilfsmittelbörse für behinderte Geflüchtete ist ab sofort mit einer eigenen Website verfügbar: www.ability4refugees.de. Mit dieser Initiative wollen die Andreas-Mohn-Stiftung und der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. dazu beitragen, die Versorgung von Flüchtlingen mit Hilfsmitteln zu erleichtern. Gerade in diesem Bereich gibt es großen Bedarf, da restriktive gesetzliche Regelungen nur eine akute medizinische Versorgung vorsehen. Die Hilfsmittelbörse wurde seit Februar 2016 auf einer Facebook-Plattform angeboten. Da sich aus Rückmeldungen ergab, dass dieses Angebot nicht ausreicht, entschlossen sich die Initiatoren, eine entsprechende Website anzubieten, die wiederum von der Agentur VisionDesign realisiert wurde. Auf der deutsch-englischen Website können Hilfsmittel in den drei Kategorien Kommunikation, Wohnen und Mobilität angeboten oder gesucht werden. Dabei müssen die Hilfsmittel kostenlos angeboten werden. So können sich Anbietende und Suchende von Hilfsmitteln ab sofort noch leichter vernetzen und austauschen.

Neue Empowerment Schulung vom 4. – 6. November

Zu einer Empowerment Schulung für behinderte und chronisch kranke Menschen lädt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vom 4. – 6. November 2016 in die „Alte Lübber Volkschule“ nach Hille-Oberlübbe (Kreis Minden-Lübbecke) ein. Mit der Schulung, die von der Techniker Krankenkasse gefördert wird, sollen behinderte und chronisch kranke Menschen u.a. dabei unterstützt werden, die eigenen Stärken zu entdecken, neue Wege einzuschlagen und auszubauen, Hilflosigkeit und die Opferhaltung zu überwinden sowie das eigene Leben selbstbestimmt und mit Freude zu gestalten.

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Weitere InklusionsbotschafterInnen gesucht

Kassel: Im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Modellprojektes sucht der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) InklusionsbotschafterInnen mit verschiedenen Behinderungen. Sie sollen anhand ihrer eigenen Erfahrungen und guter Beispiele aufzeigen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und damit die Inklusion vorangetrieben werden kann. Hierfür sollen sie auch eigene konkrete Projekte durchführen und sich für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen einsetzen.

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Immer wieder Menschenrechte unter Kostenvorbehalt!?

Eine persönliche Betrachtung von Dr. Sigrid Arnade, ISL-Geschäftsführerin

Gestern, am 28. August 2016, habe ich an einem stillen Gedenken und einem Gottesdienst zur Erinnerung an die Opfer der NS-Patientenmorde teilgenommen. Zunächst wurden weiße Rosen am Mahnmal T4 in der Berliner Tiergartenstraße niedergelegt. Anschließend fand in der St. Matthäus-Kirche ein interreligiöser Gottesdienst mit evangelischen, katholischen und jüdischen Theolog*innen statt.
Einige Fakten im Zusammenhang mit der Ermordung von über 300.000 chronisch kranken und behinderten Menschen wurden benannt, so auch das Argument für die Morde, dass der Staat sich diese „Kostenfaktoren“ nicht leisten könne. Da horchte ich auf und dachte daran, dass die Kosten auch in der gegenwärtigen Debatte um das Bundesteilhabegesetz angeführt werden, um behinderten Menschen ihre Menschenrechte vorzuenthalten.

Aber zurück zum Gedenken: Diese dunklen Zeiten der NS-Diktatur sind glücklicherweise vorbei, so dass wir uns mit Schaudern und vielleicht auch ein wenig Scham erinnern können und in unserem hektischen Alltag kurz innehalten. Die Rede war von den Opfern, den Tätern, den Familien, den Mitmenschen. Gesprochen wurde in den Reden auch von Respekt und Würde, von der Behindertenrechtskonvention, von Inklusion und sogar vom Bundesteilhabegesetz.
Da war sie wieder, die Verbindung vom damals zum heute. Damals mussten Menschen aus Kostengründen sterben. Heute wird behinderten Menschen aus Kostengründen das zentrale Menschenrecht der freien Wahl von Wohnort und Wohnform vorenthalten. Als sei es selbstverständlich, dass für Menschen mit Behinderungen nicht dieselben Menschenrechte gelten und realisiert werden wie für alle anderen Bürger*innen dieses Landes.

Auf der Rückfahrt habe ich an diejenigen gedacht, die heute im Brustton der Überzeugung behaupten, es sei zu teuer, alle Menschenrechte für behinderte Menschen umzusetzen, und ich habe mich gefragt, welche Rolle diese Frauen und Männer wohl vor 75 Jahren gespielt hätten.
 
Foto: Wikimedia Commons 4028mdk09 (Eigenes Werk)

Bei der Jobsuche behindert? „Birlikte“ will das ändern

Das Wort "birlikte" stammt aus dem Türkischen und bedeutet "gemeinsam" oder "zusammen". Das Projekt, das vorrangig von den beiden Behinderten-Selbstvertretungsverbänden Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) und InterAktiv e.V. sowie der Unternehmensberatung DG Consulting getragen wird, will für den Bereich des Landes Berlin in den Jahren 2016 - 2019 dazu beitragen, einem inklusiven Arbeitsmarkt im Sinne des Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) näher zu kommen. Im Fokus des Projekts stehen behinderte Menschen mit Migrationshintergrund, da sie auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.

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Gesundheitsversorgung chronisch psychisch kranker Menschen sichern!

Porträt von Eva BuchholzDie Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat in einer Stellungnahme für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ihre Besorgnis über den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) zum Ausdruck gebracht: "Der Entwurf birgt die Gefahr, dass schwer und chronisch psychisch kranke Menschen zukünftig vom Krankenhaus abgewiesen werden könnten, auch in akuten Krankheitsepisoden", betont Eva Buchholz, ISL-Referentin für Gesundheitspolitik. Dies sei darauf zurückzuführen, dass der PsychVVG-Entwurf die stationäre Versorgung dieser Patient*innen-Gruppe selbst bei einer akuten Verschlimmerung des Krankheitszustandes gesetzlich als nicht notwendig festschreiben möchte. Zusätzlich sollen denjenigen Krankenhäusern Betten gekürzt werden, die eine „stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld“ erbringen möchten – eine solche Behandlung soll durch das PsychVVG eingeführt werden. Dies würde nach Ansicht der ISL die Konkurrenz um die Betten in psychiatrischen Stationen zusätzlich verschärfen.

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Video: Käfighaltung? Nein Danke!

 "Käfighaltung? Nein Danke!" So titeln die Kellerkinder ihr gut dreiminütiges Video von der Protestaktion am Berliner Hauptbahnhof zum Kabinettsbeschluss für einen Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz, die am Dienstag, 28. Juni, in Berlin stattfand. Der pfiffig geschnittene Film bietet vor allem auch für diejenigen, die nicht bei der Aktion dabei sein konnten, weil sie unter anderem nicht die Assistenz dafür hatten, einen Einblick über die Atmosphäre. Der Verein Kellerkinder e.V. ist eine Mitgliedsorganisation der ISL. Hier der Link zum Film über die Käfig-Aktion: https://youtu.be/R1sHKY5S7oA

BTHG-Prozess: Partizipation sieht anders aus

Sigrid Arnade und Ottmar Miles-Paul protestieren vor dem Willy-Brandt HausIn Statements von VertreterInnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und von Abgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD wird immer wieder auf den vorbildlichen Beteiligungsprozess zum Bundesteilhabegesetz verwiesen. Nachdem nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs die Rufe "NichtmeinGesetz" immer lauter werden, gerät auch der hoch gelobte Beteiligungsprozess zunehmend in ein anderes Licht. "Echte Partizipation sieht anders aus", bringt es die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, auf den Punkt.
Die Verbände hätten unheimlich viel Energie in den Beteiligungsprozess vom Juli 2014 bis April 2015 investiert, um dann festzustellen, dass sie nach den allgemeinen Diskussionen im konkreten Gesetzesverfahren praktisch nicht mehr vorkommen und mit einer einfachen Null-Acht-Fünfzehn-Anhörung nach dem Motto "Friss oder Stirb" abgespeist werden. "Da sind wir vom Prozess der Aushandlung der UN-Behindertenrechtskonvention in New York in Sachen Partizipation anderes gewohnt. Denn damals war klar, dass nichts verabschiedet wird, das wir nicht mittragen können", erklärte Dr. Sigrid Arnade. Nach dem Wälzen vieler Papiere und dem Einholen der Meinungen der Verbände sei der Beteiligungsprozess im Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf halber Strecke stecken geblieben.

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Von Hans-Jochen Vogel bis zu Petra Stephan: alt + behindert = ???

AltersbilderDie Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat das Programm zum Thema „Altersbilder“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) um die Perspektive behinderter Menschen ergänzt. Das Programm "Altersbilder" hat sich zum Ziel gesetzt, aktuelle Altersbilder in der Gesellschaft zu fördern und neue, differenziertere und realistische Bilder des Alter(n)s zu unterstützen - deshalb durfte nach Ansicht der ISL das Merkmal "Behinderung" nicht fehlen.

In einem neuen Online-Katalog werden jetzt fünf Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen mit Fotos und kurzen Zitaten vorgestellt. Dabei reicht die Spanne vom früheren SPD-Vorsitzenden Hans-Jochen Vogel bis zum ISL-Vorstandsmitglied Petra Stephan. "Dadurch soll nicht nur deutlich werden, dass ein Leben mit Behinderung mit hoher Lebensqualität verbunden sein kann, sondern auch, dass dieser Fakt selbst noch im hohen Lebensalter stimmt", betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. "Vermittelt werden soll auch die Erkenntnis, dass eine Beeinträchtigung Menschen in ihrer Lebensgestaltung nicht wesentlich einschränken muss, wenn die Umgebungsfaktoren stimmen". Das Projekt wurde durch das BMFSFJ finanziell gefördert.

Die Porträts unter dem Titel „alt + behindert = ???“ können als barrierefreie PDF abgerufen werden unter:
http://www.programm-altersbilder.de/fileadmin/de.programm-altersbilder/content.de/user_upload/Bilder/downloads/Altersbilder.pdf

Teilhabegesetz widerspricht Vorgaben der UN

JW LogoDie Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, war bei vielen Sitzungen dabei, als die Behindertenrechtskonvention bei den Vereinten Nationen in New York ausgehandelt wurde. In einem Interview mit der Jungen Welt zeigte sich die Behindertenrechtlerin entsetzt über den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz, der den Vorgaben der UN eklatant widerspreche.
Auf die Frage von Ralf Wurzbacher von der Jungen Welt: "CDU/CSU und SPD haben am Mittwoch abend den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Während die sozialdemokratische Arbeitsministerin Andrea Nahles so tut, als wäre das der ganz große Wurf, sprechen Behindertenverbände von einer 'großen Enttäuschung'. Was stört Sie an den Plänen?" antwortet Sigrid Arnade: "Nicht alles, aber ziemlich viel. Das geht los mit der Reform der Eingliederungshilfe, die man aus der Sozialhilfe heraus- und ins Sozialgesetzbuch IX überführen will. Die damit verheißenen Ziele – mehr Selbstbestimmung, Inklusion, die Verwirklichung von Menschenrechten – sind aber weitgehend Etikettenschwindel. Tatsächlich wird der Zugang zu notwendigen Leistungen erschwert, was vor allem an der sogenannten 5-aus-9-Regelung liegt: Die besagt, dass nur Anspruch auf Hilfe hat, wer in fünf von neun definierten Lebensbereichen erheblichen Einschränkungen unterliegt."

Im weiteren Interview bringt Sigrid Arnade zum Ausdruck, dass sie nicht hoffe, dass dieser Unsinn umgesetzt wird und weist auf weitere Probleme mit dem Referentenentwurf hin. So zum Beispiel der Vorrang der Hilfe zur Pflege gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies komme einer Bevorzugung stationärer Wohnformen gleich und damit einer Abkehr vom Gedanken des selbstbestimmten Lebens. Damit widerspreche der Referentenentwurf eklatant den Vorgaben der Vereinten Nationen und sei schlichtweg eine Mogelpackung, so die Kritik von Sigrid Arnade in der Jungen Welt vom 4. Juni (komplettes Interview in der Anlage).

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"Selbstbestimmt und mittendrin?" - Eindrücke von einer Fachtagung

Bühnenerstürmung (c) ISL e.V.

Beginnen wir einmal mit dem Ende: Die heutige Fachtagung der SPD-Bundestagsfraktion zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unter dem vollmundigen Titel "Selbstbestimmt und mittendrin - das Bundesteilhabegesetz kommt!" endete mit der spontanen Erstürmung des Podiums, das vorrangig aus SPD-Abgeordneten und Rehaträgern bestand - die Menschen mit Behinderungen hatte man selbstbestimmt unten gelassen: "Für wen ist denn das Gesetz? Für die Betroffenen? Die Betroffenen wollen es nicht!" betonte Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), nachdem sie sich das Mikro erkämpft hatte. "Wir sind es leid, als Spielball benutzt zu werden!" ergänzte Raul Krauthausen von den Sozialhelden, der zusammen mit Arnade auf das Schlusspodium gerollt war.

So typisch wie dieses Schlussbild war auch der Verlauf der vierstündigen Veranstaltung: Selbstlob der Fraktion und der Ministerin, die per Videobotschaft zugeschaltet wurde, und massive Kritik an dem Gesetzesvorhaben von Betroffenen und Verbänden. Während es beim Eingangsstatement von Carola Reimann, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, nur Kopfschütteln auslöste, als sie davon sprach, die SPD sei "die Inklusionspartei", endeten die Grußworte der Ministerin in einem Protestchor: Mit den Worten "An Tagen wie diesen müssen wir unbequem sein!", sangen die AktivistInnen dagegen an, dass ihnen das Gesetz als "Meilenstein in der Politik für Menschen mit Behinderungen" von Andrea Nahles verkauft werden soll.

BMAS-Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller freute sich dann auf "heiße Debatten", als sie das Gesetzesvorhaben vorstellte, das Ende Juni ins Kabinett, in der zweiten Septemberhälfte in den Bundestag und zu Weihnachten verabschiedet sein soll. Die bekam sie dann auch, da sie immer wieder von Zwischenrufen wie "Nicht mein Gesetz!" und "Lüge!" unterbrochen wurde. Sehr verharmlosend sprach sie von einer "Baustelle", als es um die Problematik ging, dass die "Hilfe zur Pflege" im Gesetzesvorhaben Vorrang vor der Eingliederungshilfe hat. "Wenn das nicht geändert wird, können wir uns das Ganze sparen", kritisierte Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen diese zentrale Frage. "Und das ist keine Kleinigkeit, sondern eine Täuschung und Verarschung von Menschen mit Behinderungen in einem existenziellen Bereich!"

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Persönliche Assistenz stärken - Teilhabe vor Pflege!

Porträt von Matthias Vernaldi (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) lehnt den Vorrang der Hilfe zur Pflege gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe strikt ab, der in § 63b SGB XII (Leistungskonkurrenz) im Entwurf zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) enthalten ist. Anlässlich der Verbändeanhörung des Gesundheitsministeriums, die am Montag in Berlin stattfindet, kritisiert Matthias Vernaldi, ISL-Sprecher für Assistenz: "Sollte tatsächlich eine Überführung der Eingliederungshilfe in ein Bundesteilhabegesetz stattfinden, so profitieren Menschen, die mit Assistenz in der eigenen Häuslichkeit leben, davon nicht, da sie weiter im System ´Hilfe zur Pflege` verbleiben. Sie profitieren nur dann, wenn sie in eine stationäre Einrichtung, neudeutsch auch ´gemeinschaftliches Wohnen` genannt, ziehen. Dies ist finanzielle Bevorzugung stationärer Einrichtungen, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist, da sie ein selbstbestimmtes Leben erschwert statt erleichtert!"

Persönliche Assistenz, so Vernaldi, sei der Grundstein für eine selbstbestimmte Lebensführung. Seit Jahren seien die Pflegeleistungen in die Assistenz integriert, und werden zu Teilen als ´Hilfe zur Pflege` und zu Teilen als ´Eingliederungshilfe` gewährt. In Bezug auf das zu erwartende Bundesteilhabegesetz bedeute der Vorrang der ´Hilfe zur Pflege` im PSG III aber, dass schwerbehinderte Menschen und ihre Angehörigen weiterhin auf Sozialhilfeniveau gehalten werden und es keinen Anspruch auf Teilhabe mehr gibt, wenn das  Pflegestärkungsgesetz wie geplant in Kraft trete.

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Deutliche Worte an Andrea Nahles

Causa-Logo (c) TagesspiegelDer Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz ist völlig unzureichend, so Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, im Debattenmagazin Causa des Tagesspiegels in Berlin. Die Selbstbestimmung behinderter Menschen werde damit nicht gefördert, sondern eingeschränkt, schreibt sie in einem Beitrag unter der Überschrift "Schlaflos am Reichstagsufer ... und deshalb haben wir uns angekettet, Frau Nahles". Am Tag, da im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstmals die Verbände zum Referentenentwurf angehört werden, richtete Arnade deutliche Worte der Kritik an die für das Gesetzgebungsverfahren verantwortliche Ministerin.
"Von einer CDU-Sozialministerin hätten wir nichts anderes erwartet. Aber von Ihnen als einer SPD-Ministerin, die von Inklusion spricht und uns mit diesem Gesetz gleichzeitig unserer hart erkämpften Möglichkeiten zur Selbstbestimmung beraubt, wollen wir uns nicht länger verschaukeln lassen", betont Arnade. Sie gehe davon aus, dass Andrea Nahles "weder uns noch sich selbst oder der SPD einen Gefallen damit tut, in Sonntagsreden Menschenrechte und Inklusion zu beschwören und gleichzeitig mit neuen Gesetzen unsere Lebensmöglichkeiten zu beschränken".

Link zum Tagesspiegel-Artikel: https://causa.tagesspiegel.de/schlaflos-am-reichstagsufer-und-deshalb-haben-wir-uns-angekettet-frau-nahles.html

BTHG: Besser kein Gesetz als dieses!

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Der vorgelegte Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) verdient nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) diesen Namen nicht, sondern sollte besser Bundesspargesetz genannt werden. Denn nach den derzeitigen Normierungen gehe es laut ISL nicht darum, die Teilhabe behinderter Menschen zu optimieren oder gar ihre Menschenrechte zu realisieren, sondern hinter den wohlklingenden Worten verbergen sich Leistungskürzungen und Zugangsbeschränkungen auf dem Rücken behinderter Menschen und ihrer Angehörigen. Die ISL führt als Begründung für ihre Position vier K.O.-Kriterien auf, die in dem vorliegenden Entwurf enthalten  sind:

 

 Keine freie Wahl von Wohnort- und Wohnform
 Einschränkung des berechtigten Personenkreises
 Verschlechterungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung
 Regionalisierung statt bundeseinheitlicher Standards

"Angesichts der faktischen Verschlechterungen, die mit diesem Gesetz zu erwarten sind, plädieren wir dafür, einige der geplanten Verbesserungen durch eine Novellierung des SGB IX zu realisieren und sich ansonsten von dem Projekt zu verabschieden", zitiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade die Stellungnahme für die Verbändeanhörung am 24. Mai in Berlin.

We have a dream: Einen menschenrechtsbasierten Aktionsplan!

Plakat: We have a dream (c) ISL e.V.Anlässlich der Verbändeanhörung am 20. Mai begrüßt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) in einer Stellungnahme zwar die Tatsache der Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans (NAP), der auch einige sinnvolle Maßnahmen enthalte. Insgesamt unterscheide sich der NAP 2.0 nach Ansicht der ISL aber in seiner unzureichenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wenig vom ersten NAP: "Während wir in der Vergangenheit oft angenommen haben, der gute Wille sei zwar vorhanden, die mangelhafte Umsetzung der UN-BRK beruhe jedoch auf Verständnislücken, verfestigt sich angesichts des NAP 2.0 in Zusammenschau mit der Novellierung des BGG und dem Referentenentwurf des BTHG der Eindruck, dass der Bundesregierung die Vereinten Nationen und ihre Empfehlungen im Prinzip egal sind, sie unbeeindruckt weiter gegenteilige Politik verfolgt und man lediglich bemüht ist, einen guten Eindruck zu hinterlassen", fasst ISL-Geschäftsführerin Sigrid Arnade die Position des Verbandes zusammen.

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WIR TRAUERN

Kreuz TraueranzeigeAm Tag nach der Abstimmung des Deutschen Bundestages für ein reformiertes Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ohne die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit hat das NETZWERK ARTIKEL 3 eine Traueranzeige zu dieser vertanen Chance der Abgeordneten der CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktion veröffentlicht.

 "Trotz vielfältiger Gespräch, Appelle und konkreter Formulierungsvorschläge für die Gesetzesreform, trotz Pfeifaktionen vor den Parteizentralen der CDU und SPD, trotz einer 22stündigen Ankettaktion von Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen, haben die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD wider besseren Wissens so abgestimmt. Und das trotz konkreter und machbare Alternativen und namentlicher Abstimmung. Das hat uns zu einer Traueranzeige veranlasst, die hoffentlich von vielen Verbänden und Internetangeboten aufgenommen und verbreitet werden", erklärte Dr. Sigrid Arnade vom NETZWERK ARTIKEL 3 heute in Berlin. 

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Respekt! - Schlaflos an der Spree

Gruppe am Reichstagsufer (c) ISL e.V.

Diejenigen, die in der Zeit von Mittwoch, 11. Mai 17:15 Uhr, bis Donnerstag, 12. Mai 15:15 Uhr, ans Spreeufer in der Nähe des Reichstags gekommen waren und miterlebten, wie Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen bei ihrer Ankettaktion gegen Barrieren und schlechte Gesetze ausharrten, hatten oft nur ein Wort im Munde: "Respekt!". Und genau dieser Respekt gebührt denjenigen, die sich nicht nur mit großem Mut in die Bannmeile zum Protest begeben hatten, sondern zum Teil weit über ihre körperlichen und psychischen Grenzen hinaus gingen, um die Abgeordneten des Bundestages sozusagen in letzter Minute zu überzeugen, dass wir klare Regeln für Barrierefreiheit im privaten Bereich brauchen statt bloßer Appelle und Sonntagsreden.

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Meinungsaustausch im BMAS: Die Sichtweisen gehen weit auseinander

"Es war ein schwieriges Gespräch" bilanzierte Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller aus ihrer Sicht die zweieinhalbstündige Diskussion im Arbeits- und Sozialministerium, die ursprünglich nur für 60 Minuten anberaumt war. Vor dem Hintergrund der Protestaktion am 4. Mai, bei der behinderte Demonstrierende kurzfristig das Ministeriumsfoyer besetzt hatten, machten die behinderten AktivistInnen im Gespräch mit der Staatssekretärin und mit Abteilungsleiter Dr. Rolf Schmachtenberg am 10. Mai sehr deutlich, dass mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) Rückschritte in der Behindertenpolitik und Leistungseinschränkungen drohten.

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