Neue Zielgruppe im inklusiven Arbeitsmarkt: Deutsch-Türkische Unternehmen
Zusammen mit InterAktiv e.V. und der Türkisch Deutschen Unternehmervereinigung Berlin (TDU) hat sich das ISL-Projekt Job-Win-Win mit einer Fachveranstaltung einer bisher unbeachtet gebliebenen Zielgruppe zugewandt: UnternehmerInnen mit türkischen Wurzeln. Allein in Berlin gibt es mittlerweile ca. 8.500 türkische Unternehmen, zumeist Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU), die über 40.000 Arbeitsplätze bereitstellen. „Ziel unserer Veranstaltung war es, die anwesenden türkischen UnternehmerInnen zu motivieren, Menschen mit Behinderungen einzustellen“, betont Projektleiterin Dr. Sigrid Arnade. „Ich glaube, das ist uns auch gut gelungen, denn vier Unternehmerinnen äußerten anschließend sofort ihr Interesse, andere zeigten sich sehr angetan von den Informationen, die sie heute erhalten haben.“
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Staatenprüfung Deutschlands im Jahr 2015
Die Prüfung des deutschen Staatenberichts vor dem UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) wird im Jahr 2015 stattfinden, wie das NETZWERK ARTIKEL 3 mitteilt. Auf der derzeit in Genf stattfindenden 10. Sitzung hat das Gremium die Terminierung ausstehender Berichte bekanntgegeben. Danach wird im April 2015 die Vorprüfung Deutschlands mit dem Beschluss der sogenannten „List of Issues“ (Frageliste) begonnen. Im September 2015 findet dann das eigentliche Prüfungsverfahren statt, in dem sowohl der Bericht der deutschen Regierung als auch der Bericht der Zivilgesellschaft einfließt. „Wir freuen uns zwar, dass wir nun Planungssicherheit haben“, betont Dr. Sigrid Arnade, ISL-Geschäfstführerin und Sprecherin der BRK-Allianz, die im März den Bericht der deutschen Zivilgesellschaft veröffentlicht hatte. “Ein Termin im Jahr 2014 wäre uns natürlich lieber gewesen, da Deutschland im Jahr 2015 auch bereits seinen zweiten Bericht bei den Vereintan Nationen abliefern muss.“
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Diskriminierung sichtbar machen! - Ein ISL-Praxisleitfaden zu kreativen Aktionen
Anlässlich der deutschlandweiten Aktionswoche gegen die Diskriminierung behinderter Menschen veröffentlicht die ISL eine neue Broschüre unter dem Titel "Diskriminierung sichtbar machen!"
Die Diskriminierung behinderter Menschen in Deutschland hat viele Gesichter: Es gibt sie in offener Form als Beleidigung oder Tätlichkeit, strukturell in benachteiligenden gesetzlichen Vorschriften geronnen oder diskursiv in gesellschaftlichen Debatten oder Medienberichten. Eine Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen, Diskriminierungen zu bekämpfen, ist, sie an die Öffentlichkeit zu bringen, sie sichtbar zu machen. Viele Diskriminierungen laufen im Verborgenen ab und nicht jede oder jeder ist stark genug, 24 Stunden am Tag dagegen zu kämpfen. Sichtbar machen kann man etwas am sinnvollsten durch aktive und konsequente Öffentlichkeitsarbeit, die phantasievoll daherkommt und in unserer Mediengesellschaft auch wahrgenommen werden kann. Doch wie geht das? Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat dazu einen Praxisleitfaden erstellt: "In diesem Leitfaden möchten wir in leicht verständlicher Form Basiswissen vermitteln", meint H.- Günter Heiden, der bei der ISL für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. "Kreative Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit müssen jedoch immer zusammenwirken, denn eine gute Aktion ohne mediale Vermittlung ist genauso wirkungslos, wie eine formal gute Pressemitteilung ohne fundierten Inhalt."
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Wahl über den Hintereingang - Berliner Bezirkswahlamt verweigert angemessene Vorkehrung
Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), wirft dem Bezirkswahlamt Berlin-Reinickendorf eine Diskriminierung aufgrund der Verweigerung angemessener Vorkehrungen vor.
Nach Eingang ihrer Wahlberechtigung zur Bundestagswahl hatte sich Arnade mit einem Schreiben an das Wahlamt gewandt. Darin stellte sie fest: "Fälschlicherweise wird das Wahllokal "Otfried-Preußler-Schule" in Berlin-Heiligensee als barrierefrei zugänglich bezeichnet: Es gibt aber eine Stufe am Haupteingang, als Rollstuhlfahrerin muss ich warten, bis kundige Personen gefunden wurden, die mich zum Hintereingang begleiten. Das ist kein barrierefreier Zugang nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes."
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Von Ideen und Träumen - das ISL-Jugendtreffen im Rückblick
Vom 16. bis 18. August 2013 fand das dritte ISL-Jugend-Empowerment-Treffen mit dem Titel „Auf die Plätze, fertig … endlich Zukunft“ in der brandenburgischen Bildungsstätte Preddöhl International statt. 17 junge Erwachsene mit unterschiedlichen Behinderungen waren in diesem Jahr dabei. Im Interview blickt ISL- Referentin Eileen Moritz auf das Treffen zurück.
Im Vorfeld eines solchen Treffens gibt es ja immer viel zu organisieren. Gab es dabei besondere Herausforderungen?
Für viele der Jugendlichen war dieses Wochenende ihre erste Reise, die sie jemals allein, ohne ihre Eltern unternommen haben. Sie waren also überhaupt nicht darin geübt, ein Anmeldeformular auszufüllen und die persönlichen Bedarfe anzugeben. Es hat also vieler Telefonate bedurft, um herauszufinden, welche Unterstützung sie möchten, ob sie mit Assistenz kommen, ob sie Gebärdensprachdolmetschung wünschen oder mit welchem Verkehrsmittel sie anreisen können.
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Solidarität mit blinden Menschen in Sachsen-Anhalt
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das NETZWERK ARTIKEL 3 haben ihre Solidarität mit den blinden und sehbehinderten Menschen in Sachsen-Anhalt bekundet. Die Organisationen unterstützen die Protestkundgebung gegen die geplante Kürzung des Blinden- und Sehbehindertengeldes in Sachsen-Anhalt am 12. September um 10.00 Uhr auf dem Domplatz vor dem Landtagsgebäude in Magdeburg.
"Es kann nicht sein, dass über Nachteilsausgleiche behinderter Menschen nach Haushaltslage und in jedem Bundesland anders entschieden wird. Ein blinder Mensch in Sachsen-Anhalt dürfte keinen wesentlich anderen Bedarf als ein blinder Mensch in Bayern, Berlin oder in Rheinland-Pfalz haben. Die Aktivitäten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes gegen die Kürzungen in Sachsen-Anhalt finden daher unsere volle Solidarität", erklärte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade.
Für Ottmar Miles-Paul vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 sind die Kürzungspläne in Sachsen-Anhalt ein klares Zeichen dafür, "dass wir endlich auf Bundesebene ein Gesetz zur sozialen Teilhabe brauchen, in dem zum Beispiel das Teilhabegeld bundeseinheitlich geregelt wird." Es könne nicht sein, dass die Blinden- und Sehbehindertenverbände alle Jahre wieder um den Erhalt des Nachteilsausgleiches kämpfen müssten. "Daher werde ich am 12. September selbstverständlich bei der Protestkundgebung in Magdeburg dabei sein und hoffe, dass auch andere Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen und deren Verbände den Protest in Magdeburg unterstützen. Denn letztendlich kämpfen wir hier auch darum, dass endlich Schluss mit der Politik der scheibchenweisen Kürzungen ist und es bundeseinheitliche Regelungen gibt, auf die sich behinderte Menschen verlassen können - egal in welchem Bundesland sie wohnen", so Ottmar Miles-Paul.
Link zu weiteren Informationen über den Protest unter dem Motto "Hände weg vom Blindengeld":
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/27463/Protestkundgebung-gegen-Blindengeldk%C3%BCrzung.htm
Link zur Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe:
http://www.teilhabegesetz.org/
Erstveröffentlichung in kobinet-nachrichten, Montag, 26. August 2013 von Christian Mayer
Änderung der Muster-Beherbergungsverordnung - eine verpasste Chance!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Entwurf der Muster-Beherbergungsverordnung (MBeVO) als "verpasste Chance" und "geplante Verschärfung des Mangels" kritisiert: "Die Regelungen des Entwurfs beziehen sich nicht auf bestehende Beherbergungsbetriebe, sondern auf neue Bauvorhaben" führt ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme an die Bauministerkonferenz aus. "Obwohl bekannt ist, dass bei Neubauten eine barrierefreie Ausgestaltung kaum Mehrkosten verursacht, wird dennoch die Zahl der barrierefrei durch rollstuhlnutzende Personen zu erreichenden Betten auf (mindestens) ein Prozent begrenzt." Das ist nach Ansicht der ISL mehr als unverständlich, da bekannt sei, dass es in diesem Bereich einen eklatanten Mangel gibt, der angesichts des demographischen Wandels zunehmen wird. Mit vorausschauender zukunftsorientierter Planung habe dies jedenfalls nichts zu tun.
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Außer Spesen nichts gewesen?
H.- Günter Heiden verteidigt die Bundesregierung gegen böse Zungen
Im AXICA, nach eigenen Angaben "Berlins exklusivem Tagungs- und Kongresszentrum im Hause der DZ BANK" und "erste Adresse für Veranstaltungen direkt am Brandenburger Tor" fanden Mitte Juni zwei denkwürdige Tage statt - Inklusionstage. Am ersten Tag sollte der neue Teilhabebericht der Bundesregierung vorgestellt werden, was aber mangels Bericht ausfiel und einem Ersatzprogramm Platz machen musste. Am zweiten Tag diskutierte man über bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderungen. Im Newsletter "Zwischenrufe" von Ilja Seifert MdB Die LINKE, wurde nun veröffentlicht, was diese beiden Tage die SteuerzahlerInnen gekostet haben: Exakt 338.542,46 Euro, Mehrwertsteuer inklusive - macht genau 169.271,25 Euro pro Tag.
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Keine Barrieren im Wahlkampf!
In einem offenen Brief fordert WüSL, das Würzburger Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, die im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien sowie Die Linke und die Piratenpartei auf, die politische Teilhabe gerade in Wahlkampfzeiten für alle Menschen zu sichern.
Monika Bach vom WüSL-Vorstand betont in diesem Schreiben das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu allen Informationen, die verbreitet werden, um eine Wahlentscheidung gut informiert zu treffen.
In den letzten Wochen, so Bach, fanden im Vorwahlkampf bereits eine Reihe Veranstaltungen statt, die Menschen ausgegrenzt haben, darunter mehrere Veranstaltungen in nicht barrierefreien Räumen, wie dem Hofbräukeller, oder eine Diskussion zum Thema Inklusion an einem anderen nicht allgemein zugänglichen Ort. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen sei nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
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"Wir sind bunt und frech!"
In dieser kurzen Formel fasste Prof. Dr. Theresia Degener all das zusammen, was sich gestern bei der ersten Pride Parade in Deutschland zeigte. Als Beweis zertrümmerte sie nach ihrer beeindrucken Rede auf der Abschlusskundgebung am Kottbusser Tor per Fuß ein Holzbrett mit der Aufschrift ´Terror der Normalität`: "Es ist höchste Zeit", so Degener, "die Verschleierung und Legitimierung von Menschenrechtsverletzungen an Behinderten durch das medizinische Modell zu enttarnen. Sondereinrichtungen für Behinderte sind keine Schonräume sondern Apartheid. Mitleid mit Behinderten ist keine Tugend, sondern Dominanzverhalten. Zwangsbehandlung ist keine Therapie, sondern Traumatisierung!"
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"Hände weg von meinem Sparschwein!"
Mit der Aktion "Hände weg von meinem Sparschwein! - Gesetz für Soziale Teilhabe jetzt!" wird die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) am 13. Juli bei der Pride Parade in Berlin auftreten. Ein entsprechendes Plakat und T-Shirts sind gerade im Druck. "Wir werden zwar ohne Pauke, aber dafür mit Trompete und Megaphon am Samstag dabei sein und für die Kampagne zum Teilhabegesetz ins Horn blasen", berichtet ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.
Während auf der Vorderseite von Plakat und T-Shirt für das Gesetz zur Sozialen Teilhabe (GST) geworben wird, setzt sich die ISL auf der Rückseite mit einem Motiv für die Initiative von Constantin Grosch ein, der eine Petition für das Recht auf Sparen und gleiches Einkommen gestartet hat: www.change.org/2600
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Verbände behinderter Menschen starten Kampagne für gesetzliche Regelungen zur Teilhabe
Ein Bündnis von Verbänden behinderter Menschen, darunter auch die ISL, hat eine gemeinsame Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen gestartet. Hierfür wurde am 25. Juni die Kampagnenhomepage unter www.teilhabegesetz.org freigeschaltet. Auf der Grundlage eines vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelten Entwurfes für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe treten die Verbände dafür ein, dass Benachteiligungen behinderter Menschen abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung mitten in der Gesellschaft gefördert werden.
„Behinderte Menschen, die auf intensive Unterstützung durch persönliche Assistenz angewiesen sind, werden arm gemacht. Ich bin berufstätig, aber wegen meines Unterstützungsbedarfs im Alltag kann ich nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Alles darüber hinaus muss ich an das Sozialamt abgeben. Mein Vermögen wird verrechnet mit den Kosten der persönlichen Assistenz, auf die ich angewiesen bin“, schildert Richterin Nancy Poser aus Trier ihre Lebenssituation. Die Verbände behinderter Menschen fordern daher, dass die Hilfen für behinderte Menschen aus der Sozialhilfe herausgelöst und einkommens- und vermögensunabhängig bedarfsgerecht geleistet werden. Die Hilfen für behinderte Menschen sollen sich zukünftig am Bedarf der einzelnen Person orientieren, so dass diese wählen können, wo und mit wem sie leben und wer sie unterstützt. Mit Hilfe eines Budgets für Arbeit soll denjenigen, die bisher in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, eine Möglichkeit für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben werden. Zudem soll mittels eines Teilhabegeldes der behinderungsbedingte Mehrbedarf abgedeckt werden. Mit Hilfe eines Rechts auf Leichte Sprache soll zudem sichergestellt werden, dass Informationen von Behörden verständlicher und damit auch barrierefrei zugänglich gemacht werden.
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Information und Empowerment - der Schlüssel zum Erfolg!
Wie werden Arbeitgeber, Unternehmen und Betriebe für die Beschäftigung behinderter Menschen erreicht und wie sollen sich die behinderten Menschen selbst gegenüber Arbeitgebern darstellen? Wie kann das eigene fachliche Potenzial dem Arbeitgeber vermittelt werden? Im Laufe einer vierstündigen Veranstaltung im Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft, Standort Montabaur, standen solche Fragen im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderungen informierten sich dort über ihre Rechtsansprüche zur beruflichen Teilhabe und über die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Barbara Vieweg, stellvertretende Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) stellte dabei das ISL-Modellprojekt "Job Win Win" vor: "Arbeitgeber und Unternehmen suchen verlässliche Fachkräfte", so Vieweg, "sie können es sich nicht leisten, die Potentiale behinderter Menschen ungenutzt zu lassen!"
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Hamburger Programm der ISL: Ergänzt mit ABC der Selbstbestimmung
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat erstmals ein "ABC des selbstbestimmten Lebens" erarbeitet. Dabei handelt es sich um eine Erklärung von wichtigen Begriffen, in schwerer Sprache auch "Glossar" genannt, die wichtig für behinderte Menschen sind: "Dieses ABC ist deshalb erforderlich, da gerade mit der UN-Behindertenrechtskonvention zunehmend fortschrittliche Etiketten auf alte Inhalte geklebt werden" beschreibt ISL-Vorstandsmitglied Petra Stephan das Glossar. "Natürlich fanden wir es auch für uns selber wichtig, unserem gerade beschlossenen behindertenpolitischen Programm klare Definitionen an die Seite zu stellen."
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Inklusive Bildung schaffen: Rechte behinderter Kinder auf dem UN-Prüfstand
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fordert den Bund und die Länder auf, das umfassende Recht behinderter Kinder auf eine inklusive Bildung und Erziehung endlich umfassend zu verwirklichen: "Heute, am 17. Juni trifft sich der UN-Kinderrechtsausschuss in Genf. Unter anderem wird dort eine ´Liste der Fragen´ für die im Januar 2014 anstehende Prüfung des Berichts von Deutschland beschlossen", berichtet ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär. Gleichzeitig, so Schär, beginne heute in Berlin die Tagung `Inklusion gestalten!´ Wenn es wirklich darum gehe, "gemeinsam, kompetent und professionell" zu handeln, wie es im Flyer zur Konferenz heißt, dann müsse die Diskussion unter einer menschenrechtlichen Perspektive geführt werden. "Das bedeutet dann auch, dass das Konzept der angemessenen Vorkehrungen in den Bildungsbereich eingeführt wird", betont Schär, "und dass eine Verweigerung solcher Vorkehrungen eine unzulässige Diskriminierung bedeutet."
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