Protesttag: "Besser kein Gesetz als dieses!"

Sigrid Arnade spricht auf der Demo (c) ISL e.V.Auf der zentralen Protestkundhebung behinderter Menschen am Brandenburger Tor in Berlin hat Sigrid Arnade, die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die derzeitigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung kritisiert: "Es wird sich damit gebrüstet, dass mit den neuen Gesetzen die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Menschenrechte verwirklicht werden sollen. In Wirklichkeit wird das Gegenteil getan und mit dem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz wird sogar an uns gespart!"

Arnade bezog sich in ihren Worten vor tausenden DemonstrantInnen zunächst auf die Neuregelung beim Behindertengleichstellungsgesetz, bei dem die privaten Rechtsträger trotz aller Proteste nicht einbezogen werden sollen: "Abwarten und auf Einsicht der Privaten hoffen, wird uns gesagt. Die Erfahrung zeigt uns aber", sagte Arnade, "dass dies nicht funktioniert!"

Demonstranten am Brandenburger Tor (c) ISL e.V.

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Sigrid Arnade ins Kuratorium gewählt

Logo Institut für MenschenrechteDie Mitgliederversammlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte wählte auf ihrer außerordentlichen Sitzung am 19. April 2016 seine sechs Mitglieder für das Kuratorium. Die Wahl erfolgte aufgrund des im Juni 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR. Gewählt wurden Dr. Sigrid Arnade, (ISL), Selmin Çalışkan (ai), Dr. Mehmet Daimagüler (Rechtsanwalt), Henny Engels (LSVD), Markus Löning und Dr. Beate Wagner.

Bereits im Januar 2016 wählte das Forum Menschenrechte seine drei Vertreter_innen im Kuratorium. Dr. Julia Duchrow (Brot für die Welt), Priv.-Doz. Dr. Michael Krennerich (Nürnberger Menschenrechtszentrum), Christian Mihr (Reporter ohne Grenzen). Der Deutsche Behindertenrat entsendet Ragnar Hoenig (SoVD).

Im März 2016 benannte der Deutsche Bundestag aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Dr. Bernd Fabritius, MdB, und Frank Schwabe, MdB, als neue Kuratoriumsmitglieder. Als Vertreter_innen der Zivilgesellschaft benannte er Rechtsanwältin Ute Granold, Markus Lessenthin (IGfM) und Dr. Anja Nordmann (Deutscher Frauenrat). Als Vertreter_innen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug benannte er den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn, Prof. Dr. Markus Krajewski (CHREN) und Prof. Dr. Christine Schirrmacher (Universität Bonn).

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/struktur/kuratorium/

 

BTHG-Entwurf: Sehr ernüchternd!

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Am 26. April wurde der lange erwartete Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Verbände zur Anhörung versandt. Das inklusive Begründung 369 Seiten starke Dokument ist damit der offizielle Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Bundesteilhabegesetz, der am 24. Mai zur ersten Anhörung kommt, bevor der Entwurf dann vom Bundeskabinett im Juni oder Juli beschlossen werden kann. Die erste Einschätzung von ISL-Geschäfstführerin Dr. Sigrid Arnade lautet:

"Mit diesem Entwurf ist es nicht gelungen, das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel - Herausführung behinderter Menschen aus dem Fürsorgesystem und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht - zu erreichen. Es hat kein Systemwechsel stattgefunden. Das Sozialhilfedenken ist nach wie vor maßgebend. Die Bestimmungen der bisherigen Eingliederungshilfe sind weitgehend kopiert und ins SGB IX eingefügt worden. Nach wie vor müssen die Betroffenen die behinderungsbedingt notwendigen Hilfen aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zahlen, solange sie es können. Eine Herauslösung aus dem Fürsorgesystem hätte bedeutet, dass die Hilfen als Nachteilsausgleiche ohne Eigenbeteiligung erbracht werden oder maximal übergangsweise ein geringer Festbetrag einbehalten wird. Die Vermögensgrenzen sind zwar angehoben worden, aber bei der Einkommensanrechnung wird es zu Verschiebungen, aber kaum zu spürbaren Entlastungen kommen. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Gegensatz zu den Festlegungen in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN_BRK) und zu den Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen nach der Staatenprüfung Deutschlands vor einem Jahr formuliert hat.

Gar nicht hinnehmbar ist die massive Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises (§ 99 Entwurf): Demnach sind nur Menschen leistungsberechtigt, die in fünf (von neun) Lebensbereichen ohne Unterstützung nicht teilhaben können oder in drei Lebensbereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können. Das bedeutet, dass nicht nach dem tatsächlichen Bedarf geschaut wird, sondern nach bürokratischen Kriterien. Ein sehbehinderter Student beispielsweise, der "nur" Unterstützung bei der Kommunikation braucht, fiele raus.

Ein wichtiges Anliegen behinderter Menschen, das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform (Art. 19 UN-BRK), ist nicht realisiert worden. Vielmehr ist diesbezüglich alles beim Alten geblieben. Immerhin konnten die Verschlechterungen, die sich im Entwurf vom Dezember 2015 abzeichneten, verhindert werden.

Beim Budget für Arbeit (§ 61 Entwurf), dessen Einführung im Prinzip zu begrüßen ist, werden in Absatz 2 den Ländern Abweichungsmöglichkeiten eingeräumt, was bundeseinheitlichen Regelungen zuwider läuft. Das ist zu kritisieren.

Die Einführung einer unabhängigen Beratung (§ 32 Entwurf) entspricht einer Forderung der Behindertenverbände. Die Ausgestaltung bleibt vage und soll in einer Förderrichtlinie konkretisiert werden. Zu kritisieren ist, dass die Förderung durch den Bund bis Ende 2022 befristet ist.

Die Leistungsform der Assistenz, die für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbar und auch in der UN-BRK normiert ist, hat zwar in § 78 des Entwurfs Eingang gefunden, ist aber überhaupt nicht verstanden bzw. mit falschen Inhalten gefüllt und dadurch ziemlich entstellt worden.

Die Bestimmungen zum Leistungsort (§ 31 des Entwurfs) verhindern weiterhin, dass behinderte Menschen in der Entwicklungszusammenarbeit tätig werden können, weil Leistungen höchstens noch im grenznahen Ausland erbracht werden. Derzeit gibt es den Fall eines jungen gehörlosen Mannes, der einen Kindergarten für gehörlose Kinder in Pjöngjang aufbaut und dem mit dieser Bestimmung die Finanzierung von Arbeitsassistenz verweigert wird.

Es gibt auch Positives: Die Mitwirkungsrechte der Werkstatträte werden erweitert und Frauenbeauftragte werden in Werkstätten eingeführt. Mein erstes Resümee nach der Lektüre: sehr ernüchternd."

Barrieren vereiteln Bankraub

Screenshot vom Bankraubspot"Wir dürfen wegen des fehlenden Bundesteilhabegesetzes nicht sparen und können dann nicht mal barrierefrei ne Bank ausrauben", so kommentierte Raul Krauthausen kürzlich ein Video, das von der Aktion Mensch zusammen mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) unter dem Motto "Gleiche Chancen für Alle" erstellt wurde. Nachdem das Video vor kurzem beim Parlamentarischen Frühstück zum Behindertengleichstellungsrecht der LIGA Selbstvertretung seine Premiere hatte, steht dieses nun Online zur Verfügung.
"Extrem-Banking barrierefrei? Wir wollen ja niemand auf dumme Gedanken bringen… ;-) Aber im Ernst: Ohne Barrierefreiheit kann Inklusion nicht funktionieren. Wer im Rollstuhl sitzt, kann Stufen nicht ohne Hilfe überwinden. Ohne Aufzug oder Rampe bleibt er oder sie draußen. Ein blödes Gefühl", heißt es zu dem in Youtube eingestellten Video von der Aktion Mensch. Mit dem Video soll vor allem Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts auf pfiffige Weise für die Verankerung der Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit geworben werden. Das Gesetz soll am 12. Mai 2016 vom Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet werden.

Link zum Video mit Audiodeskription: https://www.youtube.com/watch?v=9nHay7FiSDs

Link zum Video ohne Audiodeskription: https://www.youtube.com/watch?v=T9W-djZHP3M

Bundesteilhabegesetz: Entwurf auf den Tisch!

Außenansicht des ZSL Erlangen und der Statue (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat das unwürdige Geschachere um den Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) scharf kritisiert. Auf ihrer Mitgliederversammlung in Erlangen forderten die Mitglieder die Regierung am Wochenende auf, endlich den lange versprochenen Gesetzentwurf zu veröffentlichen: "Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die gesellschaftliche Teilhabe und Menschenrechte Behinderter voranbringen, so behauptet sie jedenfalls", betonte Vorstandsmitglied Uwe Frevert. "Wieso wird ein solches Gesetz dann als Spielball oder Verhandlungsmasse in den Bund-Länder-Finanzausgleich eingebracht, um am Ende doch wieder verschoben zu werden?"

Wenn das Bundesteilhabegesetz wirklich eines Tages auf dem Tisch liegen solle, so müsse es auch echte Verbesserungen beinhalten. Dazu gehöre als Erstes, dass das Gesetz bundeseinheitliche Regelungen bringe und keine Gesetzgebung an die Länder verteile. Dies würde eine Eingliederungshilfe nach Kassenlage der Bundesländer bedeuten, so die ISL. Zum Zweiten müsse das Gesetz die freie Wahl von Wohnort und Wohnform für behinderte Menschen garantieren, so wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsehe: "Es dürfen uns keine Assistenzpersonen vorgeschrieben werden, mit denen wir nicht einverstanden sind", so Frevert. "Dies verletzt unsere Würde und unsere Intimsphäre!" Als dritten unverzichtbaren Bestandteil eines neuen Gesetzes müsse es die bedarfsdeckende Hilfe und Assistenz geben, so die Mitgliederversammlung.  Es dürfe nicht sein, dass behinderte Menschen erst dann Hilfe erhalten sollen, wenn sie in fünf von neun Lebensbereichen Bedarf haben. Eine solche bürokratische Regelung gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei und diene nur dazu, den Zugang zu notwendiger Unterstützung zu verengen.

Ferner müsse die Anrechnung von Einkommen und Vermögen abgeschafft werden, so die ISL. Behinderung dürfe nicht arm machen. Um ihre Forderungen auch optisch zu unterstreichen, stellte die ISL auf der Mitgliederversammlungen in Erlangen erstmals eine überdimensionale Freiheitsstatue im Rollstuhl vor: "Diese Figur symbolisiert für uns, dass wir die gleichen Bürger- und Menschenrechte wie alle anderen auch haben", so Frevert, und die wollen wir auch endlich verwirklicht sehen!"

Angebot für Fahrt zur Demo am 4. Mai in Berlin

Andi VegaDieses Jahr gibt es für alldiejenigen, für die eine Teilnahme an der bundesweiten Demonstration für ein gutes Bundesteilhabegesetz am 4. Mai in Berlin sonst sehr schwierig wäre, einen besonderen Service. Andreas Vega vom Reisedienst des Verbund behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) aus München koordiniert derzeit die kostengünstige Fahrt von verschiedenen Orten Deutschlands und Unterkünfte in Berlin. .

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Koalitionsverhandlungen an UN-Konvention ausrichten

milespaulAngesichts der anstehenden Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Parteien aufgefordert, ihre Verhandlungen bei Themen, die behinderte Menschen betreffen, an der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten und die Selbstvertretung behinderter Menschen zu stärken.

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Assistenz im Krankenhaus - dringender Handlungsbedarf besteht!

Porträt von Wiebke Schär (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungs-Empfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema "Assistenz im Krankenhaus" vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt: "Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden", beschreibt ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär die Situation. "So kommt es zu der absurden Situation, dass zwar behinderte Arbeitgeber ihre Assistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen können, aber völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, diese Möglichkeit nicht haben!"

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Keine Verschlechterungen im Bundesteilhabegesetz!

Porträt von Ottmar Miles Paul (c) ISL e.V.Für Mitte März wird die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein Bundesteilhabegesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet. Angesichts aktueller Diskussionen und des ersten Arbeitsentwurfes vom Dezember 2015 zeigt sich die LIGA Selbstvertretung als politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland besorgt über drohende Verschlechterungen für behinderte Menschen.

„Konkrete Verbesserungen zur Teilhabe, Selbstbestimmung und für die Inklusion behinderter Menschen durch die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind in Deutschland längst überfällig. Mit dem Bundesteilhabegesetz muss die Bundesregierung endlich einen großen Sprung nach vorne machen. Dabei darf es keinesfalls zu Verschlechterungen bzw. zur Schlechterstellung bestimmter Gruppen durch das Bundesteilhabegesetz kommen“, erklärte Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung.

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Artikel 19 der UN-BRK umsetzen!

Palais Wilson in Genf (c) ISL e.V.In einer Eingabe für den Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Genf hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die schleppende Umsetzung des Artikels 19 "Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft" kritisiert: "Wir sind nicht nur besorgt über die Tatsache, dass dem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft so wenig Rechnung getragen wird", so ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme", wir sind auch sehr irritiert darüber, dass mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Situation für Menschen mit Behinderungen noch verschlimmert werden könnte. So soll dort voraussichtlich nicht das Recht auf persönliche Assistenz verankert werden!"

Menschenrechte sollten offensichtlich nur verwirklicht werden, wenn sie nichts kosten, führt die ISL in ihrer Stellungnahme weiter aus. Man könne durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich die Bundesrepublik auf internationaler Bühne als großer Bewahrer der Menschenrechte aufspiele, aber zu Hause immer andere Themen als wichtiger erachte. Die Bundesregierung sei offensichtlich noch weit entfernt davon, die Vorschriften der UN-BRK als geltendes Recht einzuhalten. Vielmehr würden sie oft nur als Empfehlungen betrachtet.

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Schalten Sie sich ein für Barrierefreiheit

Arnade MonitorversionAnlässlich des diesjährigen Schalttages am 29. Februar ruft die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) dazu auf, sich am Schalttag kurz Zeit zu nehmen, um den Bundestagsabgeordneten deutlich zu machen, welche Barrieren es noch für behinderte Menschen gibt. Dabei sollen die Abgeordneten aufgefordert werden, sich in die derzeitigen Beratungen zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzuschalten und dafür zu sorgen, dass Anbieter von Dienstleistungen und Produkten aus dem privaten Bereich endlich gesetzlich dazu verpflichtet werden, diese barrierefrei zu gestalten.

"Dieses Jahr haben wir durch das Schaltjahr einen Tag mehr. Diese Zeit können wir nutzen, um uns dafür einzusetzen, dass alle gleichberechtigt am Leben unserer Gesellschaft teilnehmen können und Barrieren abgebaut werden. Davon haben wir spätestens im Alter alle etwas davon. Weisen wir also unsere Bundestagsabgeordneten mit konkreten Beispielen und Bildern darauf hin, welche Barrieren es in unsrem Umfeld noch gibt. Und fordern wir sie auf, endlich die Barrierefreiheit gesetzlich festzuschreiben. Die Abgeordneten sollen sich also aktiv einschalten, denn im März wird über das geplante Behindertengleichstellungsgesetz im Deutschen Bundestag bereits zum ersten Mal beraten", erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts sieht nämlich noch nicht vor, verbindliche Regelungen für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu schaffen.

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"Ja heißt Ja"! - Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern!

ParagraphenDie Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL hält eine beabsichtige Novellierung im Strafgesetzbuch (StGB) im Prinzip für sinnvoll, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern soll: "Wir begrüßen die Absicht, dem Paragraph 179 Abs. 3 einen neuen Satz anzufügen, der erläutert, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, `wenn die Widerstandsunfähigkeit … auf einer Behinderung des Opfers beruht`", betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme für das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
"So wird endlich dem Anliegen Rechnung getragen, dass Taten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht mit demselben Strafrahmen geahndet werden, unabhängig davon, ob das Opfer als behindert gilt oder nicht."

Doch wenn man die Konzepte von Nichtdiskriminierung und Inklusion der UN-Behindertenrechtskonvention und der Inhalte der Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 ernst nehme, so Arnade, dürfe eine weitere geplante Änderung, nämlich eine Streichung im § 177 Abs. 1 nicht vorgenommen werden. Dort gehe es um die "Ausnutzung einer schutzlosen Lage". Diese Norm, die gestrichen werden soll, hat zwar nicht die Wirkung entfaltet, die vom Gesetzgeber intendiert war, so Arnade. Das sei aber kein Grund, sie zu streichen und damit neue Schutzlücken zu eröffnen. Vielmehr müsse der Wille des Gesetzgebers durch Fortbildungsprogramme und andere Maßnahmen der Bewusstseinsbildung verdeutlicht werden.

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Vorschlag zur Verpflichtung Privater zur Barrierefreiheit

Portrtät von Horst Frehe ( c) ISL e.V.Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat anlässlich des dem Bundestag zuir Beratung vorliegenden Gesetzesentwurfs für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts einen Vorschlag für eine noch fehlende Rechtsnorm zur Verpflichtung privater Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und der Umsetzung angemessener Vorkehrungen entwickelt.

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Menschenrechte nicht unter Kostenvorbehalt stellen

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V."Menschenrechte verwirklichen und nicht länger unter Kostenvorbehalt stellen", so lautet der Titel eines Beitrags zu den aktuellen Diskussionen in Sachen Bundesteilhabegesetz, den die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, im neuesten Newsletter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht hat. "Viele Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden durch die sogenannte Eingliederungshilfe als Teil der Sozialhilfe erbracht. Das große sozialpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode ist laut Koalitionsvertrag, die Eingliederungshilfe in einem Bundesteilhabegesetz neu zu ordnen und aus dem Fürsorgesystem herauszulösen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird für das Frühjahr 2016 erwartet. Doch die Zeit für eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode wird knapp – und substanzielle Verbesserungen sind nicht in Sicht", schreibt Dr. Sigrid Arnade in der Einführung ihres Beitrags.

Link zum Beitrag: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/nl_01_2016/nl_01_gastkommentar.html

Hilfsmittelbörse für behinderte Flüchtlinge

ability GrafikAuf Facebook gibt es ab sofort eine englisch-deutschsprachige Hilfsmittelbörse für Flüchtlinge mit Behinderungen. Auf der Plattform www.facebook.com/ability4refugees können sich Anbietende mit Suchenden von Hilfsmitteln vernetzen. Die Plattform verfügt über drei Untergruppen – Mobilität, Kommunikation und Alltagshilfen.

In Deutschland ist es für Flüchtlinge mit Behinderungen oft schwer, Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder Hörgeräte zu bekommen. Die Gesetze sehen in der Regel nur eine akute medizinische Versorgung vor. Der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) e. V. und die Andreas-Mohn-Stiftung wollen mit ability4refugees Hilfsmittel für Flüchtlinge vermitteln. Auf der Plattform können Behinderte die Hilfsmittel, die sie selbst nicht (mehr) brauchen, einstellen. Flüchtlinge, die Hilfsmittel benötigen, können dort ihre Anliegen veröffentlichen. Eines sollte auf jeden Fall beachtet werden: Die Hilfsmittel müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Die Realisierung der Facebook-Plattform lag in den Händen der Agentur VisionDesign.

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ISL: Abgeordnete müssen für Barrierefreiheit sorgen

freiheitsstatue im RollstuhlNachdem die Bundesregierung nicht den Mut und die Entschlossenheit gezeigt hat, endlich auch private Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu verpflichten, fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nun die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf, die Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsrecht zu verankern.
"Das vor allem in der CDU/CSU tief verankerte Dogma, dass man der Privatwirtschaft in Sachen Gleichtstellung benachteiligter Gruppen bloß nichts vorschreiben darf und jegliche Weiterentwicklung auf nationaler und internationaler Ebene mit Vehemenz verhindert wird, muss endlich überwunden werden. Nicht zuletzt die von der Aktion Mensch in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage zur Barrierefreiheit zeigt, dass der Ruf nach rechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit mit 77 Prozent tief in der Bevölkerung verankert ist", erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL. Der Selbstvertretungsverband kämpft dafür, dass der Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts von den Bundestagsabgeordneten geändert und sichergestellt wird, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

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Leistungsanforderungen an professionelles Peer Counseling

Vieweg Barbara 2013Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. stellte Leistungsanforderungen für öffentlich geförderte Peer Counseling Angebote der Öffentlichkeit vor. Aufbauend auf einer Fachtagung der Bundesbehindertenbeauftragten am 13. Oktober 2015 zur unabhängigen Beratung bringt sich der Selbstvertretungsverband damit in die aktuelle Diskussion zur unabhängigen Beratung ein.

„‘Unabhängig‘ bedeutet für uns unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die Zentren für selbstbestimmtes Leben bieten seit über 25 Jahren Beratung von behinderten Menschen für behinderte Menschen an. In dieser Zeit haben wir die Methode des Peer Counseling vielfach angewendet, weiterentwickelt und professionalisiert“, erklärte Barbara Vieweg von der ISL. Dem Selbstvertretungsverband behinderter Menschen ist es ein wichtiges Anliegen, auch andere Beratungsstellen und solche, die es werden wollen, darin zu bestärken Peer Counseling Angebote aufzubauen. „Um diesem Vorhaben eine fachlich verlässliche Grundlage zu geben, entwickelten wir diese Leistungsbeschreibung. Peer Counseling ist mehr als der Austausch unter behinderten Menschen und mehr als die Weitergabe von Informationen. Peer Counseling stellt sich parteilich auf die Seite der ratsuchenden Person und stellt einen Zusammenhang zwischen der persönlichen Situation und den gesellschaftlichen Verhältnisse her. Peer Counseling fördert Selbstbestimmung und Empowerment.“

„Die Peer-Counselor verfügen über die für eine professionelle Beratung erforderlichen Grundqualifikationen und –kenntnisse. Zusätzlich verfügen sie über das Wissen, welche Bedeutung ihre eigene Behinderung für die jeweilige Beratungssituation haben kann und über die Fähigkeit, dieses Wissen sinnvoll in den Beratungsprozess einzubringen (situatives Peer-Verständnis). Dies betrifft beispielsweise die im Zusammenhang mit Peer-Counseling oft genannte Funktion eines Rollenvorbildes: die Peer-Counselor erkennen, ob und inwieweit sie für die Beratungskund*innen als Rollenvorbild dienen könnten. Zudem sind sie in der Lage, mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umzugehen, zum Beispiel sie zu unterstreichen oder eher nicht einzusetzen. Dies gilt beispielsweise auch für die Beratung von Eltern behinderter Kinder, die in dem/der behinderten Berater*in ein Rollenvorbild für ihr behindertes Kind erkennen können. Zum verantwortungsvollen Umgang  gehört auch, andere Menschen, die ein solches Rollenvorbild sein können, in den Beratungsprozess im Sinne des Peer Supports einzubinden. Situatives Peer-Verständnis setzt eine fortlaufende und sorgfältige Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung voraus“, heißt es beispielsweise in den Leistungsanforderungen an eine öffentlich geförderte von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige professionelle Peer Counseling Beratung der ISL.

Peer Counseling brauche verlässliche und dauerhafte Strukturen, deshalb unterstützt die ISL die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung.

ISL-Klausur: Private Rechtsträger zur Barrierefreiheit verpflichten!

Frevert MonitorversionIm geplanten neuen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) müssen die privaten Rechtsträger, die Angebote für die Allgemeinheit bereitstellen, gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Diese Forderung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) auf ihrer traditionellen Klausurtagung in Berlin erhoben und zur Umsetzung ihrer Forderung auch eine Kampagne beschlossen: "Wenn am 13. Januar das BGG vom Kabinett beschlossen wurde, beginnt für uns die heiße Phase des parlamentarischen Verfahrens", betonte ISL-Vorstand Uwe Frevert. "Wir werden die Zeit bis zum Sommer und zur geplanten Verabschiedung des BGG nutzen und deutlich machen, dass an Barrierefreiheit kein Unternehmen zugrunde geht, sondern sich im Gegenteil wirtschaftliche Vorteile ergeben." Frevert wies in diesem Zusammenhang auch auf den Entwurf des "European Accessibility Act" der EU-Kommission hin, der ebenfalls die Vorteile von Barrierefreiheit gerade für kleine und mittlere Unternehmen betont. Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, dass die Unternehmen in Deutschland schon jetzt vorbereitet sind.

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Menschenrechte Behinderter nicht zum Spielball machen!

UN LogoDie Menschenrechte behinderter Kinder, Frauen und Männer werden zunehmend zum Spielball kurzfristiger und kurzsichtiger finanzieller Interessen: "Dies ist Ausdruck einer Politik, die uns nach wie vor als Menschen zweiter Klasse behandelt" kritisiert Dr. Sigrid Arnade anlässlich des heutigen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember. Die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erklärt: "Wenn bei einer Anhörung zur Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes in wesentlichen Punkten immer darauf verwiesen wird, dass es in den Ressortabstimmungen ´nicht durchsetzbar` gewesen sei, dann frage ich mich wirklich, ob die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit verstanden hat, was die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention als Menschenrechtsvertrag bedeutet. Achten, schützen und gewährleisten", so Arnade, "ist das dreigliedrige Prinzip der Menschenrechte. Wenn Private weiterhin diskriminieren dürfen, wenn die Eingliederungshilfe regionalisiert werden soll, wenn Einkommens- und Vermögensanrechnung und Mehrkostenvorbehalte weiterhin aufrecht erhalten werden sollen, dann sind das eklatante Fälle von Menschenrechtsverletzungen." Die Bundesregierung, so die ISL, stelle sich international gerne als Musterknabe in Sachen Menschenrechte dar. Diesem hohen Anspruch müsse sie aber auch nach innen gerecht werden und die Menschenrechte der BürgerInnen mit Behinderung endlich ernst nehmen und schützen!

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seitdem ist dieser Tag weltweit alljährlich Mahn- und Gedenktag.

Entwurf zum neuen BGG: Zu kurz gesprungen!

Porträt von Sigrid Arnade (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vermisst im Referentenentwurf zu einem neuen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) jegliche Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit: "Das steht im krassen Gegensatz zur Selbstverpflichtung der Bundesregierung, die sie mit der Ratifikation der UN-BRK eingegangen ist," hält Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der ISL im Rahmen einer Stellungnahme für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fest. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) habe sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, so Arnade, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um Menschen mit Behinderungen vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte zu schützen (UN-BRK Art. 4, Abs. 1). Doch weder in der neu zu schaffenden Schiedsstelle noch durch die im Prinzip begrüßenswerte Verankerung der "Angemessenen Vorkehrungen" werde die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet.

"Da der Ausschluss durch fehlende Barrierefreiheit aber eine Menschenrechtsverletzung darstellt", so Arnade, "muss der Gesetzgeber auch wirklich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Barrierefreiheit vorzuschreiben. Es finden sich im Gesetzentwurf zwar einige positive Ansätze wie die Verpflichtung zur Leichten Sprache oder die Förderung der Partizipation, aber insgesamt wird deutlich zu kurz gesprungen!" Auch sonstige Ziele und Vorgaben der UN-BRK bleiben weitgehend unerwähnt, stellt die ISL fest, so dass dem vorliegenden Gesetzentwurf eine durchgängige menschenrechtliche Perspektive fehlt.

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LIGA Selbstvertretung gegründet

Screenshot LIGA SelbstvertretungIm Vorfeld des UN-Welttages der Menschen mit Behinderungen hat sich am 2. Dezember die "LIGA Selbstvertretung - Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland)" gegründet. Die Selbstvertretung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen spielte bei den Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine entscheidende Rolle, ist im Text der UN-BRK festgeschrieben und wurde bei der Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr diesen Jahres vom UN-Fachaussschuss zur UN-BRK wieder angemahnt. Während Selbstvertretungsorganisationen (englisch: Disabled persons organizations - DPO) in der internationalen Diskussion einen besonderen Stellenwert besitzen, dominieren hierzulande die gewachsenen Strukturen der Wohlfahrt und der medizinisch ausgerichteten gesundheitlichen Selbsthilfe das Thema Behinderung. Dem will die LIGA Selbstvertretung das menschenrechtliche Modell von Behinderung entgegensetzen und so ein Gegengewicht zur traditionellen Behindertenhilfe bilden. Die Verbände, die in der LIGA Selbstvertretung zusammenarbeiten, fühlen sich ausschließlich den Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen verpflichtet.

Das neu gegründete Aktionsbündnis fordert deshalb, dass im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention behinderte Menschen und ihre Organisationen im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Behindertenpolitik stehen müssen, anstatt wie bisher meist diejenigen, die Geld an ihnen verdienen und aussondernde Einrichtungen betreiben. Die LIGA hat drei SprecherInnen gewählt: Sigi Arnade für die ISL, Ottmar Miles-Paul für NETZWERK ARTIKEL 3 und Helmut Vogel für den Deutschen Gehörlosen-Bund. Kontakt: LIGA Selbstvertretung c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. Krantorweg 1, 13503 Berlin; mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, http://www.liga-selbstvertretung.de/

Inklusionstage 2015 des BMAS - Auf Tuchfühlung mit der Realität

Porträt von Ottmar Miles-Paul (c) ISL e.V.Ein Kommentar von Ottmar Miles-Paul

"INKLUSIONSTAGE", so war die Aufschrift auf dem kuppelartigen Berlin Congress Center in den letzten Tagen schon von weitem zu lesen. Den gut 500 TeilnehmerInnen, die den Weg am 23. und 24 November ins Congress Center angetreten hatten, um sich über den Stand der Entwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) zu informieren und dessen Weiterentwicklung zu diskutieren, bot sich ein gemischtes Bild. Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) war mit dabei und hat Tuchfühlung mit den Realitäten in der Behindertenpolitik aufgenommen.

Schon zu Beginn der Inklusionstage war klar, dass die Latte der Erwartungen an die Ergänzung und Weiterentwicklung des 2011 vom Bundeskabinett für zehn Jahre beschlossenen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sehr hoch liegt. Denn der Aktionsplan von 2011 wurde und wird heftig kritisiert, weil er in keinem Verhältnis zum vorigen intensiven Beteiligungsprozess und den letztendlich aufgenommenen und notwendigen Maßnahmen steht. Mit dem Regierungswechsel von einer schwarz-gelben zu einer schwarz-roten Bundesregierung vor zwei Jahren sind die Erwartungen an eine Weiterentwicklung des Aktionsplans vor allem auch auf der Grundlage der Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention natürlich gewachsen. Daher war denjenigen, die sich den noch in der Entwicklung befindenden Arbeitsentwurf für den NAP 2.0 durchgearbeitet hatten, die Enttäuschung schon zu Beginn der Inklusionstage anzusehen. „Letztes Jahr haben wir schon viele Vorschläge gemacht, die wieder nicht im Aktionsplan stehen“, so eine der Äußerungen, die öfter zu hören war.

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Mehrfachdiskriminierung beim Thema Behinderung mitdenken!

Transparent der VeranstaltungIn Zusammenarbeit mit dem Gunda-Werner-Institut der Heinrich Böll-Stiftung hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) einen Workshop "Feminismus trifft Behinderung - Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Behindertenrechtskonvention" organisiert. Auf einem Panel im Rahmen der viertägigen Konferenz "Dare the impossible - Wage das Unmögliche" diskutierte ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade mit Prof. Dr. Swantje Köbsell von der Alice-Salomon Hochschule, mit der Journalistin Rebecca Maskos, der Diversity-Trainerin Judy Gummich und mit Britta Leisering von der Monitoring-Stelle zur UN-BRK beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Dabei spielten die Empfehlungen des Genfer Ausschusses für Deutschland eine zentrale Rolle. Wichtiges Thema der Runde war die sexualisierte Gewalt, von der Mädchen und Frauen mit und ohne Migrations- oder Flüchtlingshintergrund besonders betroffen sind. Deshalb, so Leisering, sei ein Aktionsplan zum Thema Gewalt gegen behinderte Frauen, der Handlungsansätze auf kommunaler, Landes- und Bundesebene umfasst, zu entwickeln. In Einrichtungen wie der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie, müssten ferner Möglichkeiten der unabhängigen Beschwerdeführung, etwa über Frauenbeauftragte, wie Maskos ausführte, installiert werden.

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Drei Kernpunkte für ein Bundesteilhabegesetz

Porträt von Uwe Frevert (c) ISL e.V.Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat auf ihrer Mitgliederversammlung in München drei Kernpunkte beschlossen, die ein gutes Bundesteilhabegesetz (BTHG) ausmachen sollten. Dies sei erstens die komplette Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung, zweitens der Verzicht auf den Mehrkostenvorbehalt und drittens die gesetzliche Verankerung einer Beratung, die unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern ist. "Diese drei Punkte gehören für uns untrennbar zusammen", so Vorstandsmitglied Uwe Frevert. "Demnächst etwa eine unabhängige Beratung zu haben und gleichzeitig einen menschenrechtswidrigen Mehrkostenvorbehalt als geltendes Recht, ist nicht sinnvoll in Einklang zu bringen!"

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25 Jahre Interessenvertretung für Selbstbestimmung

Webbanner 4. Independent Living FestivalMit einem Empfang und dem 4. Independent Living Festival wurde am Samstag, den 11. Oktober, das 25jährige Bestehen des Verbunds behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) München und des Selbstvertretungsverbandes Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) im Feierwerk in München begangen. Vor 25 Jahren wurde nicht nur die deutsche Einheit fomell besiegelt, sondern wurden auch in Deutschland zunehmend Stimmen laut, die die Selbstbestimmung behinderter Menschen einforderten. In einer Reihe von Städten, wie auch in München, hatten sich hierfür Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zusammen geschlossen, um ihre Interessen selbst zu vertreten und diese engagiert und mit zum Teil öffentlichkeitswirksamen Aktionen einzufordern. Die Beratung und Unterstützung von behinderten für behinderte Menschen (Peer Counseling und Peer Support) spielte dabei eine zentrale Rolle, so dass sich mehr und mehr Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen bildeten, die einen Gegenpol zur dominierenden "Wohlfahrtsmafia" bildeten.

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InklusionsbotschafterInnen mischen sich ein

Porträt von Ottmar Miles Paul (c) ISL e.V.Vom Eintreten für eine inklusive Schule, über den Aufbau einer Taschengeldbörse, bis zu Informationsveranstaltungen zum Thema Autismus oder Multiple Sklerose reichen die Aktivitäten der InklusionsbotschafterInnen. 40 Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen engagieren sich im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Modellprojektes in verschiedenen Regionen Deutschlands dafür, dass nicht nur über Inklusion geredet, sondern konkret etwas im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verändert wird.

Der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), der das Modellprojekt koordiniert, hat die InklusionsbotschafterInnen aus verschiedenen Verbänden und Zusammenhängen ausgewählt, um die Sichtweise behinderter Menschen im Veränderungsprozess zur Inklusion zu stärken. Anhand ihrer eigenen Erfahrungen und guter Beispiele zeigen sie auf, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und damit die Inklusion vorangetrieben werden kann. Sie wirken an der Entwicklung von Aktionsplänen mit, setzen sich für die nötigen Gesetzesänderungen ein oder beraten in Inklusionsfragen.

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Für ein Europa der Menschenrechte! Aufruf für Solidarität und Humanität zum Nationalen Flüchtlingstag

Aufruf Fluechtlinge OnlinebannerUnser Europa steht an einem Scheideweg. Wie wollen wir leben? Wer wollen wir sein? Wollen wir diejenigen sein, die sich mit Stacheldraht abschotten? Wollen wir diejenigen sein, die unsere Haltung von der aktuellen Befindlichkeit und der Kassenlage abhängig machen? Oder wollen wir diejenigen sein, die nicht von ihren Werten abrücken. Die für Menschlichkeit und die Wahrung von Menschenrechten stehen.

Darum starten wir, darunter auch die ISL, anlässlich des Nationalen Flüchtlingstags am 2. Oktober gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, Flüchtlingsinitiativen und Künstlern den bundesweiten Aufruf „Für ein Europa der Menschenrechte“.In der "Süddeutschen Zeitung" ist dazu heute eine Anzeige (siehe Anlage) erschienen.

Ziel ist es, ein breites Spektrum gesellschaftlicher Kräfte zu vereinen und möglichst viele Menschen in Deutschland zu erreichen und dafür zu gewinnen, unseren Aufruf zu unterzeichnen und sich zu unseren gemeinsamen Werten zu bekennen. Zu:

  • Humanität und Solidarität
  • der Wahrung von Menschenrechten
  • sicheren Zugangswegen und fairen Asylverfahren
  • Schutz vor Hetze und Anschlägen
  • einer offenen, menschlichen und von Vielfalt geprägten Gesellschaft

UNTERZEICHNEN SIE JETZT DEN AUFRUF: www. europa-der-menschenrechte.org

Behinderte Menschen in den Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte"!

Porträt von Martin Marquard (c) ISL e.V.Bei der Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes "Wirtschaft und Menschenrechte" müssen die Rechte behinderter Menschen im Arbeitsleben umfassend berücksichtigt werden. Dies forderte Martin Marquard, Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) für Barrierefreiheit im Rahmen einer Anhörung im Außenministerium. In diesem Aktionsplan, der bis März 2016 fertiggestellt sein soll, geht es um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat einstimmig beschlossen worden sind. Bei der Anhörung der Bundesregierung sollten Praxisbeispiele und insbesondere die Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen im Arbeits- und Wirtschaftsleben in Deutschland im Mittelpunkt stehen. Dazu benannte Marquard in seinem Statement drei typische Bereiche, in denen Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden: die hohe Arbeitslosigkeit mit dem eher wirkungslosen Instrument der Ausgleichsabgabe, eine unzureichende Arbeitsstättenverordnung und das Abdrängen von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Behindertenwerkstätten.

"Das Thema Menschenrechtsverletzungen gegenüber Menschen mit Behinderungen in der Wirtschaft wurde zwar von einigen am Rande erwähnt, aber nicht ausgeführt. Es spielte im Grunde keine Rolle", berichtet Marquard. "Mein Statement wurde zwar wohlwollend aufgenommen, blieb in der weiteren Diskussion jedoch unberücksichtigt, wobei die Arbeitgeberseite auch durchweg meinte, es sei in Deutschland alles in Ordnung und es gäbe keinen weiteren Regelungsbedarf. Mein Eindruck war, dass das Thema Menschen mit Behinderungen von den meisten wohl gar nicht als menschenrechtsrelevant verstanden wurde."

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Es geht um Menschenrechtsverletzungen - Ein Kommentar

Porträt von Susanne Göbel (c) ISL e.V.Susanne Göbel ist ISL-Koordinatorin der Empowerment-Schulungen und setzt sich seit vielen Jahren für die Selbstbestimmung, Selbstvertretung und die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit hohem Unterstützungsbedarf ein. Hierfür hat sie viele Schulungen in und außerhalb von Einrichtungen für behinderte Menschen und "Fachleute" durchgeführt und Zukunftsplanungsprozesse angeschoben. In ihrem Kommentar für die kobinet-nachrichten, den wir mit ihrem Einverständnis übernehmen, macht sie deutlich, dass Menschenrechtsverletzungen beim Namen genannt und geahndet werden müssen.

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Haushaltsberatungen: Behinderte Menschen nicht vergessen!

Logo Deutscher BehindertenratIn den aktuellen Haushaltsberatungen muss das Bundesteilhabegesetz mit einem eigenen Etatansatz berücksichtigt werden. Das fordern der Deutsche Behindertenrat und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. In den Kabinettsvorlagen sind keine finanziellen Mittel für das Gesetz oder die Entlastung der Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe enthalten. Das steht nicht nur im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, sondern auch zu Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die noch im Juni das Bundesteilhabegesetz als schwieriges, aber notwendiges Vorhaben der Koalition bezeichnet hatte. Das Ziel beschrieb sie in ihrer Rede auf dem Deutschen Fürsorgetag mit den Worten: „Wir wollen, dass möglichst jeder Einzelne zielgenau unterstützt wird.“ Die Bundesregierung hat im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die Koalition ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention schaffen. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Leben mit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürger zu sichern. Ein Bundesteilhabegesetz ohne jede finanzielle Unterlegung kann diese im Koalitionsvertrag benannten Ziele nicht erreichen, zusätzlich fehlt damit jeder Spielraum für Leistungsverbesserungen. Daher fordern die Verbände Regierung und Parlament auf, entsprechende Mittel bereitzustellen.