Gegen Apartheid-Regelungen beim Wahlrecht
Auf Empörung ist bei der Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, Dr. Sigrid Arnade, die Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Technischen Universität Chemnitz gestoßen, Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts zu entwickeln. Für Dr. Sigrid Arnade ist es ein Rückfall ins Apartheiddenken, wenn die Wahlfähigkeit einzelner behinderter Menschen begutachtet werden soll, anstatt den diskriminierenden Wahlrechtsausschluss endlich aufzuheben.
In der Einladung des BMAS und der TU Chemnitz heißt es wörtlich:
"Gemäß der bestehenden Rechtslage (Bundeswahlgesetz) ist u.a. die Personengruppe nach §13 Nr. 2 BWG (Personen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten) vom Wahlrecht ausgeschlossen. Da sich Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet hat, Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte zu garantieren, hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK entschieden, den Rechtsstatus in Deutschland wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die genannte Studie untersucht u.a. die Frage, ob bzw. inwieweit Menschen unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten aus klinisch-psychologischer und neurokognitiver Perspektive zu einer eigenständigen und verantwortlichen politischen Willensbildung und Wahlentscheidung fähig sind. Um im Ergebnis der Studie abschließende Empfehlungen formulieren zu können, entwickelt die Arbeitsgruppe der Professur für Klinische Psychologie der TU Chemnitz wissenschaftlich fundierte und zwischen Experten und Betroffenen maximal konsensfähige Beurteilungskriterien für die kognitiven Basisvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts. Daran anschließend soll eine Begutachtung der betroffenen Personengruppen nach §1896 BGB (seelische Behinderung, geistige Behinderung, körperliche Behinderung, psychisch Erkrankte) zur Feststellung der kognitiven Basisfähigkeiten zur faktischen Ausübung des Wahlrechts nach standardisierten Kriterien erfolgen. Das Ergebnis der Studie soll dazu beitragen, die medizinisch-psychologischen Voraussetzungen für die Begründung von Wahlrechtsausschlüsse individuell zu überprüfen".
Weiterlesen: Gegen Apartheid-Regelungen beim Wahlrecht
Disability Pride: Mitmacher*innen beim Themenwagen: "Aus Scham wird Stolz! – ISL e.V." gesucht
Karneval der Kulturen - Berlin, Pfingstsonntag, 24. Mai 2015
Im Rahmen ihres Aktion Mensch-Projektes "Disability Pride: Aus Scham wird Stolz!" beteiligt sich die ISL e.V. beim diesjährigen Karneval der Kulturen. Der ISL-Themenwagen wird durch einen VW-Bus mit Anhänger gebildet. Auf dem Anhänger ist eine überdimensionale Freiheitsstatue im Rollstuhl platziert. Außerdem ist auf dem Anhänger ein DJ mit Musikanlage und Lautsprecher, der/die für die Musik zuständig ist.
Wir freuen uns über Menschen mit Behinderung, die als Helfer*innen für die Sicherung des Themenwagens oder als Mittänzer*innen aktiv sind!
Hintergrund
Menschen mit Behinderung haben sich lange nicht mit Stolz in der Öffentlichkeit gezeigt, sondern sie haben eher mit Scham versucht, sich in die “normale“ Gesellschaft einzuordnen. Durch den Auftritt wird gezeigt, dass dies vorbei ist und sie sich nun überall nach dem Konzept von „Disability Pride“ mit Stolz und Freude in die Gesellschaft begeben. Das Thema wird von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Zuwanderungsgeschichte durch eine Mischung aus Performance und Party präsentiert.
Neben der Organisation ISL werden weitere Verbände und Vereine von Menschen mit Behinderung in dieses Projekt einbezogen. Durch eine choreografierte Tanzper-formance werden Begriffe wie Vielfalt, Freude am Leben, Gemeinsamkeit und Toleranz dargestellt und damit ein künstlerischer Gegenpol zu Rassismus und Ableismus gebildet.
Weiterlesen: Disability Pride: Mitmacher*innen beim Themenwagen: "Aus Scham wird Stolz! – ISL e.V." gesucht
BRK-Allianz begrüßt Empfehlungen der UN - runder Tisch zur Übersetzung gefordert

Die klaren menschenrechtlichen Empfehlungen des UN-Fachausschusses, die am späten Freitag nachmittag veröffentlicht wurden, stoßen auf große Zustimmung bei der BRK-Allianz: "Wir begrüßen die deutlichen Worte zur Abkehr von den Sonderwelten", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der Allianz. "Das betrifft die Deinstitutionalisierung, die Hinwendung zu einer inklusiven Bildung sowie die Aufforderung, die Werkstätten für behinderte Menschen schrittweise abzuschaffen."
In seinen Empfehlungen hält der Ausschuss ferner die Stärkung der Selbstvertretungsorganisationen für erforderlich, die Überprüfung bestehender und zukünftiger Gesetze bezüglich der Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit in privaten Unternehmen und die Einführung des Konzepts von "Angemessenen Vorkehrungen" sowie die Abschaffung diskriminierender Wahlrechtsausschlüsse.
"Besonders gefreut haben wir uns über die Ausführungen zur Elternassistenz und zu Einkommens- und Vermögensfragen, insbesondere zur Reform des Mehrkostenvorbehalts in Paragraph 13 des SGB XII", so Arnade. "Jetzt ist es erforderlich, schnell einen runden Tisch zur Übersetzung der Empfehlungen ins Leben zu rufen, um das Dokument exakt ins Deutsche zu übersetzen."
Weiterlesen: BRK-Allianz begrüßt Empfehlungen der UN - runder Tisch zur Übersetzung gefordert
Studie empfiehlt: Konzept der angemessenen Vorkehrungen ins BGG!
Bei der geplanten Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist es unbedingt erforderlich, das Konzept der sogenannten "Angemessenen Vorkehrungen" aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu verankern. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte, die in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) entstanden ist. Die AutorInnen Felix Krah und Lea Zimmermann empfehlen dazu beispielsweise die Orientierung am Landesgleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt, das dieses Konzept bereits beinhaltet. Ferner schlagen sie in ihrem 48-seitigen Gutachten auch die Aufnahme in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor.
Kern dieses Konzeptes, das unter anderem in den Artikeln 2 und 5 der UN-BRK steht, ist die Gewährung von individuell angepassten Maßnahmen. Damit soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherstellt werden, etwa durch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung für eine gehörlose Person bei einer Veranstaltung. Wichtig dabei ist, dass die Verweigerung solcher Maßnahmen, wenn sie keine "unverhältnismäßige Belastung" darstellen, als Diskriminierungstatbestand normiert wird. Damit ist das Individual-Konzept der "Angemessenen Vorkehrungen" die unbedingt erforderliche Ergänzung zur Barrierefreiheit, die sich immer an eine ganze Gruppe von Personen richtet.
Weiterlesen: Studie empfiehlt: Konzept der angemessenen Vorkehrungen ins BGG!
Mobilität auch im Ausland sichern!
Im Zuge der Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben die Organisationen bezev e.V. und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Bundesregierung aufgefordert, diskriminierende Regelungen in der aktuellen
Gesetzgebung aufzuheben, sodass Menschen mit Beeinträchtigung
die gleichen Chancen haben, an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit teilzuhaben: "Wer beispielsweise eine zeitlich begrenzte hauptamtliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, einen internationalen Freiwilligendienstes machen, an einem Workcamp teilnehmen oder ein Aupair-Jahr im Ausland machen möchte, etc., dem werden in der Regel seine Leistungsansprüche für die Dauer dieses Aufenthaltes nicht gewährt", kritisiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. "Dadurch wird eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung verhindert."
Menschen mit Behinderungen werden, so bezev und ISL, in der Sozialgesetzgebung noch
immer als EmpfängerInnen staatlicher Fürsorgeleistungen und nicht als aktive BürgerInnen
und als InhaberInnen gleicher Rechte und Chancen gesehen. Dies zeige sich auch in Bezug auf die internationale Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit. In ihrem gemeinsamen Forderungspapier schlagen die beiden Verbände deshalb konkrete Änderungen in den Sozialgesetzbüchern IX, XI und XII vor.
Staatenprüfung Deutschlands aus Sicht der Zivilgesellschaft
Genf (kobinet) Sechs VertreterInnen der BRK-Allianz haben heute Morgen bei einem Treffen mit Mitgliedern des UN-Fachausschusses zur Staatenprüfung Deutschlands aus Sicht der Zivilgesellschaft auf zentrale Probleme bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland aufmerksam gemacht. Dies teilten Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden von der BRK-Allianz in einem Gespräch mit den kobinet-nachrichten aus Genf mit.
Anhänge:
DOC | [Oral Statement Paper German CRPD Alliance] | 61 KB |
Weiterlesen: Staatenprüfung Deutschlands aus Sicht der Zivilgesellschaft
Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen
„Versprochen ist Versprochen … Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen!“ Unter diesem Motto protestierten heute, am 18. März, rund 200 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und aus verschiedenen Verbänden am Bundeskanzleramt in Berlin gegen die Verlagerung von Haushaltsmitteln aus dem Sozialbereich heraus.
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, die Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro mit der Reform der Eingliederungshilfe und der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen zu verbinden. „Dieses Versprechen soll nun im Rahmen der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre gebrochen werden. Das Geld soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heraus genommen und für allgemeine Investitionen für die Kommunen verwendet werden. Die Entlastung der Sozialetats wäre damit genau so passé, wie viele Verbesserungen im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen“, ärgert sich Dr. Sigrid Arnade als Vertreterin der Verbände, die sich im Rahmen einer Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz stark machen.
Weiterlesen: Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen
Aktion „Versprochen ist Versprochen … Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen“
am 18. März von 10.30 – 11.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt
(Treffpunkt 10.30 Uhr am Washington Platz vor dem Hauptbahnhof) in Berlin
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, die Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro mit der Reform der Eingliederungshilfe und der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen zu verbinden. Dieses Versprechen soll nun im Rahmen der Haushaltsplanung bei der Sitzung des Bundeskabinetts am 18. März gebrochen werden. Das Geld soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heraus genommen und für ein allgemeines Investitionsprogramm für die Kommunen verwendet werden. Die Entlastung der Sozialetats wäre damit genau so passé, wie viele Verbesserungen im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen.
Das heißt,
- dass viele behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, sowie ihre PartnerInnen nach wie vor lebenslang arm gehalten werden und nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen. Zudem werden die Kosten auf ihr Einkommen angerechnet
- dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen nicht durch ein Bundesteilhabegeld gestärkt wird und
- dass die viel proklamierte Inklusion nur schleppend voran getrieben, die Menschenrechte behinderter Menschen weiterhin mit Füßen getreten werden kann und viele auch zukünftig in aussondernden Sonderwelten leben müssen.
Diese Rückschritte machen wir am Rande der Kabinettssitzung vor dem Bundeskanzleramt anhand konkreter Beispiele behinderter Menschen deutlich und laden Sie zur Teilnahme und Berichterstattung ganz herzlich ein.
Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz
NETZWERK ARTIKEL 3
Internet:www.teilhabegesetz.org
Bundesteilhabegesetz darf nicht zum zahnlosen Tiger werden
Mit großer Sorge blickt die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, auf die aktuellen Entwicklungen in Sachen Bundesteilhabegesetz. Einerseits habe Bundessozialministerin Andrea Nahles in Nürnberg zugesagt, dass das Gesetz 2016 verabschiedet wird. Andererseits zeichne sich ab, dass die Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro vom Bundesteilhabegesetz entkoppelt und dem Gesetz damit die entscheidenden Zähne gezogen werden. "Wir sind zutiefst besorgt und verärgert, dass dem bisher äußerst engagiert und in weiten Bereichen vorbildlich beteiligungsorientiert gestalteten Prozess für die Schaffung des Bundesteilhabegesetzes nun die finanziellen und damit auch inhaltlichen Zähne gezogen werden. Während wir in der letzten Legislaturperiode damit hingehalten wurden, dass die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes mit der Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro in der nächsten Legislaturperiode gekoppelt werden soll, sieht nun plötzlich die Welt wieder ganz anders aus. Die Worte von gestern und die im Koalitionsvertrag verhandelten Ziele scheinen für die FinanzpolitikerInnen der Regierungskoalition heute nichts mehr wert zu sein. Diese wollen nun das Geld an die Kommunen verteilen, ohne dass deren Entlastung direkt mit längst überfälligen Reformen in der Eingliederungshilfe und der Gesetzgebung für behinderte Menschen verbunden werden. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der SozialpolitikerInnen", erklärte Dr. Sigrid Arnade im Anschluss an die gestrige Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Weiterlesen: Bundesteilhabegesetz darf nicht zum zahnlosen Tiger werden
Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen stärken!
Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen müssen auch in Deutschland stärker in den Blick genommen und gefördert werden. Dies betonte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) im Rahmen eines Fachgesprächs beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Während in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, etwa in Indien, Ägypten oder Togo vom BMZ großer Wert auf den Einbezug und die Partizipation der DPOs, also von Disabled Persons Organizations gelegt werde, um die Selbstvertretung zu stärken, sei in Deutschland der Unterschied zwischen Selbsthilfe und Selbstvertretung kaum bekannt: "Selbsthilfe arbeitet meist diagnosebezogen mit medizinischem Schwerpunkt und wird meist von nicht betroffenen Profis dominiert", so Arnade in ihrem Vortrag. Selbstvertretung hingegen arbeite meist beeinträchtigungsübergreifend mit politischem Anspruch und werde von den Betroffenen bestimmt.
Weiterlesen: Partizipation von Selbstvertretungsorganisationen stärken!
Weitere Schnittstellenprobleme vermeiden
Die Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) wirbt in einem Schreiben an die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen für die Anbindung des Bundesteilhabegesetzes im 1. Teil des Sozialgesetzbuch IX. Es dürften keine weiteren Schnittstellenprobleme geschaffen werden und die Systematik der bisherigen Rechtssystematik müsse gerade im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen genutzt werden. "Wie Sie wissen, neigt sich das Beteiligungsverfahren zum geplanten Bundesteilhabegesetz dem Ende zu. Es wurde viel Papier beschrieben und in Umlauf gebracht, es wurde viel diskutiert. Allmählich müssen auch ganz konkret die Weichen für das neue Gesetz gestellt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, sich mit den Verbänden behinderter Menschen dafür einzusetzen, dass das Bundesteilhabegesetz im Teil 1 des SGB IX verankert wird und nicht als neuer Teil und erst recht nicht als gesondertes Gesetz (SGB XIII o.Ä.). Teil 1 SGB IX enthält ab § 55 bereits Bestimmungen zur Sozialen Teilhabe. Diese gilt es zu ergänzen und zu differenzieren. Eine Verankerung in Teil 1 SGB IX hat darüber hinaus den Vorteil, dass die allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts auch für das künftige Bundesteilhabegesetz gelten", so Dr. Sigrid Arnade in Ihrem Schreiben an die behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen und an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.
UN nimmt Deutschland unter die Lupe
In einem Monat ist es soweit: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist am 26. März in Deutschland seit sechs Jahren in Kraft und genau an diesem Tag beginnt auch das Staatenberichtsprüfungsverfahren für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf. Deshalb hat die BRK-Allianz jetzt ihren letzten Bericht beim zuständigen UN-Fachausschuss eingereicht. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf die sogenannte "Frageliste", die der Ausschuss im vergangenen Jahr an Deutschland gerichtet hatte. "Bei der Bewertung der Antwort der Bundesregierung kommt die BRK-Allianz zum Schluss, dass die Antworten sehr unbefriedigend sind", so Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade. "Die BRK-Allianz ist der Ansicht, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung zur Umsetzung der UN-BRK nur halbherzig wahrnimmt und vielfach nur auf die Länder verweist. Ferner behauptet die Bundesregierung, dass ein großer Teil der Vorgaben der UN-BRK zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zähle, für die der Progressionsvorbehalt nach Artikel 4, Abs. 2 gelte. Auf die naheliegende Frage, welche Artikel der UN-BRK direkt umzusetzen beziehungsweise unmittelbar anzuwendendes Recht für Deutschland darstellen, wird jedoch mit keinem Wort eingegangen."
Weiterlesen: UN nimmt Deutschland unter die Lupe
Aufarbeitungskommission auch für die Behindertenhilfe
Die Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen auch Gegenstand der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sein. Dies hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) anlässlich des Fachgesprächs "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch" im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefordert. "Bislang lag die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit lediglich auf den Einrichtungen der Erziehungshilfe", machte Dr. Sigrid Arnade deutlich, die für den DBR an diesem Fachgespräch teilnahm. "Aber auch in den Wohnheimen für behinderte Menschen fand und findet nach wie vor sexueller Kindesmissbrauch statt, der jedoch kaum thematisiert wird." Aus Sicht des DBR, so Arnade, ist die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission sehr zu begrüßen, sie müsse aber auch den Bereich der Behindertenhilfe beleuchten und die Betroffenen aufsuchen.
Weiterlesen: Aufarbeitungskommission auch für die Behindertenhilfe
InklusionsbotschafterInnen gesucht
Kassel: Im Rahmen eines neuen von der Aktion Mensch geförderten Modellprojektes sucht die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) InklusionsbotschafterInnen mit verschiedenen Behinderungen. Sie sollen aufzeigen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden kann und hierfür eigene konkrete Projekte zur Verbesserung der Inklusion durchführen.
Der vollständige Namen des neuen auf fünf Jahre angelegten Projektes lautet "InklusionsbotschafterInnen – Vernetzung von UnterstützerInnen auf dem Weg zur Inklusion“. Neben der Vernetzung und Schulung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zur UN-Behindertenrechtskonvention können im Rahmen dieses Projektes auch einige kleine Stipendien an behinderte Menschen vergeben werden. Diese sollen einen kleinen Beitrag für den Aufwand der meist ehrenamtlich geleisteten Selbstvertretung in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abdecken. Im Laufe des Projektes soll ein Aktionsplan mit den Projekten der einzelnen BotschafterInnen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entstehen, der laufend weiterentwickelt wird und die Aktivitäten von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen im Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention deutlich macht.
Weiterlesen: InklusionsbotschafterInnen gesucht
Halbzeitbilanz der Empowerment Schulungen
Kassel (kobinet) Die Hälfte der Empowerment Schulungen für behinderte und chronisch kranke Menschen unter dem Motto "Stärker werden und etwas verändern!" haben mittlerweile stattgefunden. Die Bewerbungsmöglichkeit für den letzten Schulungsblock in Nordrhein-Westfalen läuft noch bis 26. Januar. Grund genug mit Ottmar Miles-Paul, der die Schulungen für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) koordiniert, eine Zwischenbilanz über das Modellprojekt zu ziehen.
Weiterlesen: Halbzeitbilanz der Empowerment Schulungen