Enttäuschung über Pläne zum Bundesteilhabegesetz
Das Resümee zum Expertengepräch zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes, zu dem die koordinierenden Sozialministerien von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes für den 30. September eingeladen hatten, fiel aus Sicht von Dr. Sigrid Arnade äußerst enttäuschend aus. Leider sei dabei deutlich geworden, dass es bei der geplanten Reform hauptsächlich um die Kostenverlagerung von den Kommunen und Ländern auf den Bund gehe. Die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, erklärte nach Ende der Veranstaltung: "Unsere Befürchtung, dass es bei dem geplanten Gesetz primär um eine Kostenverschiebung zur Entlastung der Kommunen geht, für die Menschen mit Behinderungen als Feigenblatt benutzt werden, wurde zur Gewissheit. Vokabeln wie 'Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention', 'Teilhabe' und 'Selbstbestimmung', werden als Etiketten verwandt, aber nicht mit Inhalten unterlegt."
"Wir beobachten ein unerträgliches Ungleichgewicht: Auf der einen Seite sollen die Kommunen durch konkrete Maßnahmen finanziell erheblich entlastet werden – auf der anderen Seite bleiben Verbesserungen für behinderte Menschen mit vagen Formulierungen unkonkret im Ungefähren. Auf die geäußerte Befürchtung vor kommenden Verschlechterungen lautete die wenig beruhigende Antwort, es bliebe doch alles beim Alten", so Dr. Sigrid Arnade. "Unter diesen Umständen können wir die geplante Reform nicht mittragen." Diese Aussage gelte aus Sicht von Dr. Sigrid Arnade jedoch nicht, wenn folgende drei Mindestforderungen bei einem Bundesteilhabegesetz realisiert werden:
1. Die Gleichstellung der sozialen Teilhabe mit der beruflichen Teilhabe und der medizinischen Rehabilitation
2. Die Gewährung behinderungsbedingter Leistungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen
3. Die Einbeziehung behinderter ExpertInnen aus dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen in den weiteren Diskussions- und Gesetzerarbeitungsprozess.
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Bundesteilhabegesetz: Erst die Inhalte, dann die Finanzen!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) warnt davor, Menschenrechte unter einem Kostenvorbehalt zu betrachten. In einer Stellungnahme zu einem Bericht der Arbeits-und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK) zu einem Bundesleistungsgesetz drängt die ISL deshalb darauf, primär die inhaltlichen Aspekte zu berücksichtigen und erst in zweiter Linie die finanziellen Fragen zu beachten. Deshalb solle man besser von einem „Bundesteilhabegesetz“ und nicht mehr von einem „Bundesleistungsgesetz“ sprechen, da es um die Verwirklichung der umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft gehe.
„Menschen mit Behinderungen erleben in Deutschland tagtäglich Menschenrechtsverlet-zungen, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) seit über vier Jahren hierzulande geltendes Recht ist", betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. „Dazu gehört die derzeit gültige Bestimmung, dass Menschen mit Behinderungen für behinde-rungsbedingt notwendige Leistungen eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen müssen, wodurch sie und ihre Angehörigen auf ein Leben an der Armutsgrenze festgelegt werden.“ Dazu gehöre ferner die immer noch gängige Praxis, so Arnade, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aus Kostengründen gegen ihren Willen in einer Institution unterzubringen.
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ISL: Forum behinderter JuristInnen bei Erarbeitung des Bundesleistungsgesetz einbeziehen!
VertreterInnen des Forum behinderter JuristInnen (FbJJ) sollten als behinderte Expertinnen und Experten schnellstmöglich in die Erarbeitung des Bundesleistungsgesetzes einbezogen werden. Das hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) am Wochenende auf ihrer Mitgliederversammlung in Kassel gefordert. "Dieser Prozess sollte vergleichbar der Erstellung des Behindertengleichstellungsgesetzes Anfang 2000 gestaltet werden", betonte Vorstandmitglied Petra Stephan.
Der Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe durch das FbJJ wurde von der Mitgliederversammlung begrüßt. Die ISL will sich deshalb dafür einsetzen, dass dieser Gesetzentwurf in das weitere Gesetzgebungsverfahren für ein Bundesleistungsgesetz von Bund und Ländern konsequent mit einbezogen wird. "Die ISL unterstützt auch die Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe", so Stephan, "die ISL wird diese Kampagne engagiert und kritisch mitgestalten."
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Behinderte Menschen fordern schnelle Gesetzesreform zur Teilhabe
Ein Bündnis von Verbänden von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen fordert von der Bundesregierung und den Bundesländern möglichst schnell nach der Bundestagswahl eine Gesetzesreform der Leistungen für behinderte Menschen. Die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen müsse damit sicher gestellt werden. Im Rahmen einer Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe hat das Bündnis nicht nur eine Reihe konkreter gesetzlicher Regelungen vorgeschlagen, sondern auch Beispiele von Benachteiligungen behinderter Menschen und ihrer Angehörigen gesammelt, die den Handlungsbedarf deutlich machen.
„Seit 40 Jahren wird darüber diskutiert, die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen aus der Sozialhilfe heraus zu lösen und die Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig zu gestalten. Nachdem sich alle im Bundestag vertretenen Parteien und die Länder für ein neues Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen ausgesprochen haben, fordern wir, dass dieses Vorhaben nach der Bundestagswahl möglichst schnell angepackt wird. Dabei ist uns wichtig, dass behinderte Expertinnen und Experten am Gesetzgebungsprozess konsequent beteiligt werden“, erklärte Dr. Sigrid Arnade für das Bündnis von Behindertenverbänden. Dieses reicht vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, über den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter bis zum Deutschen Gehörlosen-Verband.
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Gutachten: Einkommensanrechnung verstößt gegen Verfassung
Die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar und stellt zudem einen Verstoß gegen die Verfassung dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten der Berliner Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte, das im Auftrag der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erstellt wurde. Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann empfehlen daher in ihrem Gutachten eine entsprechende Änderung der deutschen Rechtslage.
"Wenige Tage vor der Bundestagswahl ist dies ein starkes Signal an die neue Regierung - wer immer sie auch bilden mag", betont Rechtsanwalt Carl-Wilhelm Rößler, sozialpolitischer Sprecher der ISL und Mitarbeiter des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Köln (ZsL), der das Gutachten begleitet hat. "Jeder Tag, an dem die Einkommens- und Vermögensanrechnung weiter existiert, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen!"
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Behindertenselbsthilfe trifft Verwaltung - eine ISL-Broschüre zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Brandenburg
Selbsthilfe- oder Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen kritisieren oft Verwaltungshandeln und mahnen Verbesserungen an. Das ist sinnvoll und ihr gutes Recht. Menschen in Verwaltungen dagegen sind häufig damit befasst, knappe finanzielle Mittel korrekt verteilen zu müssen. Ist es möglich, dass sich beide Seiten besser verstehen und zusammenarbeiten können, etwa um einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu erstellen? Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) meint ja. Um einen solchen Prozess des Zusammenwirkens zu unterstützen, hat die ISL jetzt eine Handreichung in Form einer elektronischen Broschüre erstellt.
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Neue Zielgruppe im inklusiven Arbeitsmarkt: Deutsch-Türkische Unternehmen
Zusammen mit InterAktiv e.V. und der Türkisch Deutschen Unternehmervereinigung Berlin (TDU) hat sich das ISL-Projekt Job-Win-Win mit einer Fachveranstaltung einer bisher unbeachtet gebliebenen Zielgruppe zugewandt: UnternehmerInnen mit türkischen Wurzeln. Allein in Berlin gibt es mittlerweile ca. 8.500 türkische Unternehmen, zumeist Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU), die über 40.000 Arbeitsplätze bereitstellen. „Ziel unserer Veranstaltung war es, die anwesenden türkischen UnternehmerInnen zu motivieren, Menschen mit Behinderungen einzustellen“, betont Projektleiterin Dr. Sigrid Arnade. „Ich glaube, das ist uns auch gut gelungen, denn vier Unternehmerinnen äußerten anschließend sofort ihr Interesse, andere zeigten sich sehr angetan von den Informationen, die sie heute erhalten haben.“
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Staatenprüfung Deutschlands im Jahr 2015
Die Prüfung des deutschen Staatenberichts vor dem UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) wird im Jahr 2015 stattfinden, wie das NETZWERK ARTIKEL 3 mitteilt. Auf der derzeit in Genf stattfindenden 10. Sitzung hat das Gremium die Terminierung ausstehender Berichte bekanntgegeben. Danach wird im April 2015 die Vorprüfung Deutschlands mit dem Beschluss der sogenannten „List of Issues“ (Frageliste) begonnen. Im September 2015 findet dann das eigentliche Prüfungsverfahren statt, in dem sowohl der Bericht der deutschen Regierung als auch der Bericht der Zivilgesellschaft einfließt. „Wir freuen uns zwar, dass wir nun Planungssicherheit haben“, betont Dr. Sigrid Arnade, ISL-Geschäfstführerin und Sprecherin der BRK-Allianz, die im März den Bericht der deutschen Zivilgesellschaft veröffentlicht hatte. “Ein Termin im Jahr 2014 wäre uns natürlich lieber gewesen, da Deutschland im Jahr 2015 auch bereits seinen zweiten Bericht bei den Vereintan Nationen abliefern muss.“
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Diskriminierung sichtbar machen! - Ein ISL-Praxisleitfaden zu kreativen Aktionen
Anlässlich der deutschlandweiten Aktionswoche gegen die Diskriminierung behinderter Menschen veröffentlicht die ISL eine neue Broschüre unter dem Titel "Diskriminierung sichtbar machen!"
Die Diskriminierung behinderter Menschen in Deutschland hat viele Gesichter: Es gibt sie in offener Form als Beleidigung oder Tätlichkeit, strukturell in benachteiligenden gesetzlichen Vorschriften geronnen oder diskursiv in gesellschaftlichen Debatten oder Medienberichten. Eine Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen, Diskriminierungen zu bekämpfen, ist, sie an die Öffentlichkeit zu bringen, sie sichtbar zu machen. Viele Diskriminierungen laufen im Verborgenen ab und nicht jede oder jeder ist stark genug, 24 Stunden am Tag dagegen zu kämpfen. Sichtbar machen kann man etwas am sinnvollsten durch aktive und konsequente Öffentlichkeitsarbeit, die phantasievoll daherkommt und in unserer Mediengesellschaft auch wahrgenommen werden kann. Doch wie geht das? Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat dazu einen Praxisleitfaden erstellt: "In diesem Leitfaden möchten wir in leicht verständlicher Form Basiswissen vermitteln", meint H.- Günter Heiden, der bei der ISL für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. "Kreative Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit müssen jedoch immer zusammenwirken, denn eine gute Aktion ohne mediale Vermittlung ist genauso wirkungslos, wie eine formal gute Pressemitteilung ohne fundierten Inhalt."
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Wahl über den Hintereingang - Berliner Bezirkswahlamt verweigert angemessene Vorkehrung
Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), wirft dem Bezirkswahlamt Berlin-Reinickendorf eine Diskriminierung aufgrund der Verweigerung angemessener Vorkehrungen vor.
Nach Eingang ihrer Wahlberechtigung zur Bundestagswahl hatte sich Arnade mit einem Schreiben an das Wahlamt gewandt. Darin stellte sie fest: "Fälschlicherweise wird das Wahllokal "Otfried-Preußler-Schule" in Berlin-Heiligensee als barrierefrei zugänglich bezeichnet: Es gibt aber eine Stufe am Haupteingang, als Rollstuhlfahrerin muss ich warten, bis kundige Personen gefunden wurden, die mich zum Hintereingang begleiten. Das ist kein barrierefreier Zugang nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes."
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Von Ideen und Träumen - das ISL-Jugendtreffen im Rückblick
Vom 16. bis 18. August 2013 fand das dritte ISL-Jugend-Empowerment-Treffen mit dem Titel „Auf die Plätze, fertig … endlich Zukunft“ in der brandenburgischen Bildungsstätte Preddöhl International statt. 17 junge Erwachsene mit unterschiedlichen Behinderungen waren in diesem Jahr dabei. Im Interview blickt ISL- Referentin Eileen Moritz auf das Treffen zurück.
Im Vorfeld eines solchen Treffens gibt es ja immer viel zu organisieren. Gab es dabei besondere Herausforderungen?
Für viele der Jugendlichen war dieses Wochenende ihre erste Reise, die sie jemals allein, ohne ihre Eltern unternommen haben. Sie waren also überhaupt nicht darin geübt, ein Anmeldeformular auszufüllen und die persönlichen Bedarfe anzugeben. Es hat also vieler Telefonate bedurft, um herauszufinden, welche Unterstützung sie möchten, ob sie mit Assistenz kommen, ob sie Gebärdensprachdolmetschung wünschen oder mit welchem Verkehrsmittel sie anreisen können.
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Solidarität mit blinden Menschen in Sachsen-Anhalt
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das NETZWERK ARTIKEL 3 haben ihre Solidarität mit den blinden und sehbehinderten Menschen in Sachsen-Anhalt bekundet. Die Organisationen unterstützen die Protestkundgebung gegen die geplante Kürzung des Blinden- und Sehbehindertengeldes in Sachsen-Anhalt am 12. September um 10.00 Uhr auf dem Domplatz vor dem Landtagsgebäude in Magdeburg.
"Es kann nicht sein, dass über Nachteilsausgleiche behinderter Menschen nach Haushaltslage und in jedem Bundesland anders entschieden wird. Ein blinder Mensch in Sachsen-Anhalt dürfte keinen wesentlich anderen Bedarf als ein blinder Mensch in Bayern, Berlin oder in Rheinland-Pfalz haben. Die Aktivitäten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes gegen die Kürzungen in Sachsen-Anhalt finden daher unsere volle Solidarität", erklärte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade.
Für Ottmar Miles-Paul vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 sind die Kürzungspläne in Sachsen-Anhalt ein klares Zeichen dafür, "dass wir endlich auf Bundesebene ein Gesetz zur sozialen Teilhabe brauchen, in dem zum Beispiel das Teilhabegeld bundeseinheitlich geregelt wird." Es könne nicht sein, dass die Blinden- und Sehbehindertenverbände alle Jahre wieder um den Erhalt des Nachteilsausgleiches kämpfen müssten. "Daher werde ich am 12. September selbstverständlich bei der Protestkundgebung in Magdeburg dabei sein und hoffe, dass auch andere Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen und deren Verbände den Protest in Magdeburg unterstützen. Denn letztendlich kämpfen wir hier auch darum, dass endlich Schluss mit der Politik der scheibchenweisen Kürzungen ist und es bundeseinheitliche Regelungen gibt, auf die sich behinderte Menschen verlassen können - egal in welchem Bundesland sie wohnen", so Ottmar Miles-Paul.
Link zu weiteren Informationen über den Protest unter dem Motto "Hände weg vom Blindengeld":
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/27463/Protestkundgebung-gegen-Blindengeldk%C3%BCrzung.htm
Link zur Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe:
http://www.teilhabegesetz.org/
Erstveröffentlichung in kobinet-nachrichten, Montag, 26. August 2013 von Christian Mayer
Änderung der Muster-Beherbergungsverordnung - eine verpasste Chance!
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Entwurf der Muster-Beherbergungsverordnung (MBeVO) als "verpasste Chance" und "geplante Verschärfung des Mangels" kritisiert: "Die Regelungen des Entwurfs beziehen sich nicht auf bestehende Beherbergungsbetriebe, sondern auf neue Bauvorhaben" führt ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme an die Bauministerkonferenz aus. "Obwohl bekannt ist, dass bei Neubauten eine barrierefreie Ausgestaltung kaum Mehrkosten verursacht, wird dennoch die Zahl der barrierefrei durch rollstuhlnutzende Personen zu erreichenden Betten auf (mindestens) ein Prozent begrenzt." Das ist nach Ansicht der ISL mehr als unverständlich, da bekannt sei, dass es in diesem Bereich einen eklatanten Mangel gibt, der angesichts des demographischen Wandels zunehmen wird. Mit vorausschauender zukunftsorientierter Planung habe dies jedenfalls nichts zu tun.
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Außer Spesen nichts gewesen?
H.- Günter Heiden verteidigt die Bundesregierung gegen böse Zungen
Im AXICA, nach eigenen Angaben "Berlins exklusivem Tagungs- und Kongresszentrum im Hause der DZ BANK" und "erste Adresse für Veranstaltungen direkt am Brandenburger Tor" fanden Mitte Juni zwei denkwürdige Tage statt - Inklusionstage. Am ersten Tag sollte der neue Teilhabebericht der Bundesregierung vorgestellt werden, was aber mangels Bericht ausfiel und einem Ersatzprogramm Platz machen musste. Am zweiten Tag diskutierte man über bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderungen. Im Newsletter "Zwischenrufe" von Ilja Seifert MdB Die LINKE, wurde nun veröffentlicht, was diese beiden Tage die SteuerzahlerInnen gekostet haben: Exakt 338.542,46 Euro, Mehrwertsteuer inklusive - macht genau 169.271,25 Euro pro Tag.
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Keine Barrieren im Wahlkampf!
In einem offenen Brief fordert WüSL, das Würzburger Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, die im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien sowie Die Linke und die Piratenpartei auf, die politische Teilhabe gerade in Wahlkampfzeiten für alle Menschen zu sichern.
Monika Bach vom WüSL-Vorstand betont in diesem Schreiben das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu allen Informationen, die verbreitet werden, um eine Wahlentscheidung gut informiert zu treffen.
In den letzten Wochen, so Bach, fanden im Vorwahlkampf bereits eine Reihe Veranstaltungen statt, die Menschen ausgegrenzt haben, darunter mehrere Veranstaltungen in nicht barrierefreien Räumen, wie dem Hofbräukeller, oder eine Diskussion zum Thema Inklusion an einem anderen nicht allgemein zugänglichen Ort. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen sei nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
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