Keine Angst vorm Krankenhaus!
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- Erstellt: Dienstag, 29. Dezember 2015 13:36
Empfehlungen zur Assistenzsicherung im Krankenhaus - ein Projekt der ISL e.V.
Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, haben teilweise große Angst davor, ins Krankenhaus zu müssen, weil sie dort ihre lebensnotwendige Assistenz gefährdet sehen. Der Assistenzbedarf besteht auch während eines Krankenhausaufenthalts und kann durch das Personal im Krankenhaus aufgrund des Personalmangels und der fehlenden Sachkenntnisse in der Regel nicht sichergestellt werden. Seit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren (Assistenzpflegebedarfsgesetz vom 30.Juli 2009) ist es lediglich für Menschen, die ihre Assistenz im sogenannten “Arbeitgebermodell” organisieren, möglich, ihre Assistenzkraft bei einem Krankenhausaufenthalt ohne finanzielle Einbußen mitzunehmen, so dass die Assistenz gewährleistet ist.
Nach dem Arbeitgebermodell organisieren aber nur etwa 3.000 Menschen ihre Assistenz in Deutschland. Die gesetzliche Regelung zur Mitnahme der Assistenz gilt jedoch nicht für Menschen mit Assistenzbedarf, deren Assistenz über einen Assistenz- oder anderen Pflegedienst sichergestellt wird. Ebensowenig gilt diese Regelung für Menschen, deren Assistenz in einer stationären Einrichtung geleistet wird. Über die Zahl der betroffenen Menschen liegen keine Angaben vor, sie dürfte aber ein Vielfaches der bezifferten Arbeitgeber*innen betragen.
Das Projekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), das finanziell durch das Ministerium für Gesundheit (BMG) gefördert wird, zielt deshalb darauf ab, behinderten und chronisch kranken Menschen mit Assistenzbedarf die Angst vor einem Krankenhausaufenthalt zu nehmen beziehungsweise zu reduzieren. Wie soll das geschehen? Dazu werden Empfehlungen zur Assistenzsicherung im Krankenhaus erarbeitet, die in einer leicht verständlichen Sprache aufbereitet und in einer Handreichung veröffentlicht werden.
Im Einzelnen werden in diesem Projekt folgende Schritte realisiert:
- transparente Darstellung der derzeitigen rechtlichen Situation inklusive wichtiger Gerichtsurteile;
- Interviews mit Betroffenen, mit Assistenzdiensten und medizinischem Personal;
- transparente Darstellung von Lösungsversuchen von Menschen mit unterschiedlichen Assistenzbedarfen mit den jeweiligen Konsequenzen;
- Eröffnung von Handlungsperspektiven für Assistenzdienste, um ihre Kund*innen auch im Krankenhaus zu versorgen;
- Sensibilisierung von medizinischem Personal in Krankenhäusern für die Bedarfe und Befürchtungen von behinderten und chronisch kranken Menschen mit Assistenzbedarf
- öffentlichkeitswirksame Aufbereitung und Verbreitung der Projektergebnisse.
In diesem letzten Projektschritt werden die gewonnenen Erkenntnisse in einer leicht verständlichen Sprache aufbereitet und in einer Handreichung zusammengefasst. Die Handreichung dient in erster Linie dazu, die Angst vor einem Krankenhausaufenthalt zu nehmen und Menschen mit Assistenzbedarf Handlungsoptionen zur Assistenzsicherung zu eröffnen. Diese Handreichung, ein juristisches Gutachten und weitere Materialien werden Anfang 2016 auf der Website der ISL veröffentlicht. Auf die Handreichung wird auch in pflegerelevanten und krankenhausspezifischen Medien aufmerksam gemacht.
Die ISL e.V. hat bereits ab 2006 die Kampagne des Vereins ForseA e.V. “Ich muss ins Krankenhaus … und nun?” begleitet und unterstützt. Diese Kampagne trug wesentlich zur oben beschriebenen Gesetzesnovellierung von 2009 bei.